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Hohe Inflation: Nützliche Tipps für den Alltag

Stand:
Die hohe Inflation trifft Menschen mit geringem Einkommen besonders hart, weil ihre Möglichkeiten zu sparen begrenzt sind. Prioritätenlisten und Perspektivwechsel sind ratsam, um die Inflation gezielt auszubremsen.
Grafik: Mann schiebt Einkaufswagen eine Aktienkurve hinauf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hohe Inflation trifft Menschen immer individuell, abhängig von ihrer Lebenssituation und ihrem Einkommen.
  • Hilfesuchende sollte Abstriche vorausschauend einplanen.
  • Prioritätenlisten für alle Lebensbereiche können die Planung erleichtern.

 

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Hohe Inflation hat soziale Folgen

Seit Sommer 2022 ist die Inflation in Deutschland rapide gestiegen. Im Juni lag sie bei 6,4 Prozent und damit mehr als drei Mal so hoch wie die 2-Prozent-Quote, die Ökonom:innen als idealen Wert bezeichnen, um eine Volkswirtschaft nachhaltig und solide am Laufen zu halten. Die Folgen des Kaufkraftverlusts spüren Verbraucher:innen in vielen Bereichen des Alltags: beim Einkaufen, im sozialen Bereich, bei der eigenen (finanziellen) Vorsorge. Menschen mit geringem Einkommen trifft die hohe Inflation besonders empfindlich, da sich vor allem Lebensmittel, Miete und Energie verteuert haben – und damit die Dinge des täglichen Lebens. Die Konsequenz: Immer mehr Menschen geraten an ihre (finanzielle) Belastungsgrenze oder müssen diese überschreiten.

Sparmöglichkeiten erkennen: Umdenken statt Schönreden

An guten Ratschlägen, wie sich die Inflation auch mit geringem Budget ausbremsen lässt, mangelt es nicht. Zu den Klassikern zählen Tipps wie Einkaufszettel schreiben, gezieltes Einkaufen, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, Preise vergleichen, alternative Produkte kaufen, Änderungen am Einkaufsverhalten bis hin zum Konsumverzicht. Und auch Second-Hand-, Tausch- und Leasing-Offerten können die Ressourcen schonen.

All diese Ratschläge können Verbraucher:innen helfen, Geld zu sparen. Tatsächlich sind sie ihnen oft bereits bekannt und werden angewendet, sofern dies möglich ist, wie die Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen feststellen: Menschen kaufen günstiger ein und verzichten auf Spontankäufe. Weitere Abstriche machen viele zudem bei Freizeitveranstaltungen, Restaurantbesuchen, Wohnaccessoires und Unterhaltungsmedien. Und auch im Mobilitäts-Sektor wird gespart: Statt das Auto zu nutzen, steigt ein Teil der Menschen mit dem Deutschland-Ticket in den öffentlichen Nahverkehr um, nutzen das Fahrrad oder andere (E)-Vehikel als Alternative.

All das zeigt: Viele Verbraucher:innen gehen bereits in die Offensive. Fakt ist aber auch, dass dies in der Realität bei vielen nicht immer einfach umsetzbar ist. Denn mitunter sind kaum Einsparmöglichkeiten vorhanden, da bereits nur das Nötigste und Günstigste gekauft wird und Extras schon vorher nicht drin waren. Wer davon betroffen ist, kann den eigenen Lebensstandard nicht halten. Hier geht es eher darum, Abstriche einzuplanen und den Fokus dabei auf den Verzicht mit dem ‘geringsten Verlust’ zu legen.

Prioritätenlisten erstellen – auch bei Finanzen und Vorsorge

Es ist ratsam, Ausgaben zu priorisieren, um die Stellschrauben zu finden, an denen sich am sinnvollsten drehen lässt. Es kann hilfreich sein, für die verschiedenen Lebensbereiche Listen mit Ausgaben anzulegen und zu überprüfen, was wirklich notwendig ist und wo Verzicht zeitweise möglich sein kann. Das gilt nicht nur für Konsumverhalten und Ausgaben im Alltag, sondern auch für den Bereich der längerfristigen Finanzanlage und (Alters)-Vorsorge. Hier sollten Verbraucher:innen ihre Möglichkeiten genau ausloten und durchdenken, um die beste Lösung zu finden. Während es problemlos möglich ist, einen Fonds-Sparplan zeitweise auszusetzen und nicht weiter zu besparen, oder die Einzahlung auf einen Bausparvertrag zu pausieren, kann die Kündigung einer privaten Haftpflicht- oder Hausrat-Versicherung den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.  

Manche Verbraucher:innen werden ihre Einkaufs- und Konsum-verhalten gezielt an ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen müssen, solange noch Inflation herrscht. Dafür braucht sich niemand zu schämen, schließlich müssen die allermeisten Menschen ihre Ausgaben überdenken. Wer Beratung und Unterstützung braucht kann sich an die Verbraucherzentralen wenden, die es in allen 16 Bundesländern gibt. Diese bieten unter anderem auch Tipps zum Thema: Geldanlage in Inflationszeiten.

 Checkliste: Mit diesen Tipps können Sie die Inflation ausbremsen

  • Prioritätenlisten erstellen und Ausgaben vorausschauend planen – in allen Lebensbereichen, das heißt beim Einkauf von Lebensmitteln und Gütern (Möbel, Elektrogeräte, etc.) bis hin zu den eigenen Finanz- und Vorsorgeprodukten. Finanz- und Vorsorgeprodukte anschauen und eine Prioritätenliste erstellen, um zu sehen, wo sich Einsparpotenzial verbirgt.
  • Abstriche einplanen: Statt sich dem Trugschluss hinzugeben, genau das gleiche für weniger Geld zu bekommen, sollten Verbraucher:innen realistisch sein und abwägen, ob eine Neuanschaffung wirklich sinnvoll und notwendig ist. Internetseiten, die Produkte sehr günstig anbieten, sollten unbedingt auf ihre Echtheit geprüft werden.
  • Einen Fondssparplan kann man beispielsweise aussetzen. Die Kündigung einer Haftpflicht ist hingegen nicht zu empfehlen und auch bei der Hausratversicherung sollten Verbraucher:innen genau hinschauen. Welche Versicherung in welcher Lebenssituation sinnvoll ist, lesen Sie hier. Nicht selten zahlen Sie in Versicherungen ein, die sie weder benötigen noch rentabel sind.
  • Bewusst und weniger einkaufen: Bei Energie und Lebensmitteln ist dies mitunter schwer umsetzbar. Möglich ist es beim Wasser: Anstelle abgepackten Mineralwassers kann Leitungswasser eine Alternative sein. Dies weist eine ähnlich hohe Qualität auf, ist aber deutlich günstiger: So bekommen Verbraucher:innen für zehn Euro entweder zwischen zwei bis 20 Liter Mineralwasser in Flaschen – abhängig von der Marke und dem Einkaufsort – oder circa 4000 Liter Leitungswasser.
  • Regional und saisonal kaufen: Entsprechende Produkte sind oft günstiger, weil die Lieferketten und -wege kleiner und kürzer sind. Auch der direkte Einkauf beim Erzeuger kann Kosten sparen.
  • Preise vergleichen und No-Name-Produkte wählen, da diese oft günstiger sind. Allerdings ist das nicht immer der Fall. Gerade in den letzten Monaten sind die Preise von Eigenmarken oft stärker gestiegen als die von Markenwaren. Hier sollten Verbraucher: innen genau hinschauen. Eine mögliche Orientierungshilfe können Vergleichs-Apps sein. Lesen Sie hier, welche Rabatte und Risiken Supermarkt-Apps mit sich bringen.
  • Gegenrechnen lohnt sich auch bei Angebotsgrößen – mitunter sind Einzelprodukte günstiger als gebündelte oder größere Packungen oder umgekehrt.
  • Einkaufsverhalten ändern: Gezielter und weniger kaufen sowie Spontan- und Lustkäufe meiden.
  • Lebensmittelverschwendung und Luxus-Ausgaben vermeiden. Etwa durch Meal Prepping: Vorausschauend vorkochen, statt in der Mittagspause oder am Abend essen zu gehen, Essen und Getränke von Zuhause mitnehmen.
  • Lebensmittel richtig lagern, damit diese so länger frisch bleiben. Tipps hierzu finden sich etwa im Lagerungs-ABC der Verbraucherzentrale NRW. Share- und Leasing-Economy: Gebraucht kaufen oder tauschen (Kleidung, Spielwaren). Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema "Teilen und Leihen statt selbst besitzen" wissen müssen.
  • Energie-Einsparpotenziale finden: Stand By-Modus, Temperatur drosseln, Stromfresser abschalten.

Mehr zum Thema: Energiearmut.

Ratgeber-Tipps

Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
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