Kostenloses Online-Seminar "ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind" am 11. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Kinderzuschlag zum Kindergeld: Wann besteht ein Anspruch?

Stand:
Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und richtet sich an einkommensschwache Familien. Der Maximalbetrag wird im Jahr 2025 um 5 Euro auf dann 297 Euro erhöht. Die Verbraucherzentrale erklärt, wann Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben und wie Sie ihn beantragen.
Zettel, auf dem das Wort Kinderzuschlag steht, ein Kugelschreiber sowie Geldscheine und Münzen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Kinderzuschlag hat im Jahr 2025 eine Höhe von bis zu 297 Euro.
  • Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse.
  • Um einen Anspruch zu haben, müssen Sie als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto, als Eltern-Paar mindestens 900 Euro brutto verdienen.
On

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung, die neben dem Kindergeld bei niedrigen Einkommen gewährt wird. Er lag 2024 bei bis zu 292 Euro pro Monat. Ab 2025 steigt der Betrag auf bis zu 297 Euro pro Monat. Der Zuschlag steht allen zu, deren Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Damit soll Kinderarmut verhindert werden.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag?

Um den Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie sind alleinerziehend und verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen.
  • Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben.
  • Das Kind muss jünger als 25 Jahre sein.
  • Sie erhalten Kindergeld.
  • Ihr Einkommen muss außerdem zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass Sie Ihren Lebensunterhalt decken können.

Ob Sie einen Anspruch haben, können Sie mit dem KiZ- Lotsen prüfen.

Wo kann ich den Kinderzuschlag beantragen?

Sie müssen den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Sie können dies auch online tun.

Was muss ich dem Antrag auf den Kinderzuschlag beifügen?

  • Antragsformular für den Kinderzuschlag mit Anlagen,
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers,
  • Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder BAföG-Bescheid,
  • gegebenenfalls Unterhaltsnachweise (zum Beispiel Kontoauszüge),
  • gegebenenfalls Wohngeldbescheid,
  • aktueller Nachweis der Unterkunftskosten (zum Beispiel Mietbescheinigung).

Wie viel Vermögen ist beim Kinderzuschlag erlaubt?

Sie erhalten keinen Kinderzuschlag, wenn Ihr Vermögen zu hoch ist. Die Vermögensfreigrenze beträgt 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Welche Änderungen muss ich der Familienkasse mitteilen?

Wenn Sie Kinderzuschlag bekommen, sind Sie verpflichtet, der Familienkasse bestimmte Änderungen mitzuteilen. Dazu gehört insbesondere, wenn

  • ein weiteres Kind in Ihre Familie geboren wurde,
  • ein Kind in Ihren Haushalt einzieht oder ihn verlässt, vermisst gemeldet oder verstorben ist,
  • ein Kind geheiratet hat, mit einer Partnerin oder einem Partner bei Ihnen zusammengezogen ist oder selbst ein Kind bekommen hat,
  • Sie, der andere Elternteil, beziehungsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner, einen gemeinsamen Haushalt gegründet oder diesen verlassen haben oder
  • Ihre Familie ins Ausland zieht.

Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?

Ja, der Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag ist gleichzeitig möglich. Der Antrag auf Wohngeld macht daher häufig ebenfalls Sinn. Mehr Informationen zum Wohngeld erhalten Sie im verlinkten Artikel.

Kann ich Kinderzuschlag und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Nein, der Bezug von Bürgergeld führt zum Ausschluss vom Kinderzuschlag. Der Grund: Bürgergeld schließt auch Leistungen für Kinder mit ein.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Umfrage: Jede:r Zehnte ohne private Haftpflicht-Versicherung

Neuer Versicherungs-Check der Verbraucherzentralen hilft,
Lücken bei wichtigem Schutz zu erkennen
vhs-Lernpotal auf einem Laptop

Sicherheit beim Online-Kauf – Verbraucherrechte leicht erklärt

Deutscher Volkshochschul-Verband und Verbraucherzentrale Baden-Württemberg veröffentlichen gemeinsam niedrigschwelliges Bildungsangebot