Wer Angehörige oder nahestehende Menschen pflegt, braucht ab und an eine Auszeit. Dafür gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Das Geld, das die Pflegekasse dafür zahlt, ist in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind in einem Betrag gebündelt.
- Insgesamt stehen dafür 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, die Sie flexibel für beide Pflegeformen einsetzen können.
- Der Anspruch besteht sofort ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pflegegrad vorliegt.
- Eine gute Planung ist wichtig. Lassen Sie dazu am besten bei der Pflegeberatung beraten.
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Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?
Der Betrag, die die Pflegekasse für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege auszahlt, wurde in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dieser gemeinsame Jahresbetrag, auch Entlastungsbudget umfasst 3.539 Euro und steht Ihnen einmal im Jahr für beide Leistungen zusammen zu.
Dadurch müssen Sie keine Beträge von der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege schieben oder umgekehrt. Sie können diesen Betrag also entsprechend Ihrem Bedarf einsetzen.
Wie bekomme ich den Jahresbetrag?
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege bleiben als solches erhalten. Der gemeinsame Jahresbetrag steht für beide Leistungen gleichermaßen zur Verfügung. Dennoch müssen Sie bei der Pflegekasse weiterhin angeben, ob Sie die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung funktioniert.
Daher sollten Sie weiterhin die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bereits beantragen, wenn Sie Ihre Auszeit planen. Dies geht über die Anträge, die jede Pflegekasse online zur Verfügung stellt.
Hinweis: Wenn Sie die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen wollen, müssen Sie ein bestimmtes Verfahren beachten. Was dabei wichtig ist, lesen Sie im verlinkten Beitrag. Außerdem gibt es Besonderheiten für die Kurzzeitpflege.
Wie bringt der gemeinsame Jahresbetrag mehr Flexibilität bei der Pflege?
Planen Sie sorgfältig, wie Sie den gemeinsamen Jahresbetrages einsetzen wollen. Überlegen Sie zum Beispiel, wann Sie in Urlaub fahren wollen und die pflegebedürftige Person dafür in eine stationäre Kurzzeitpflege geht. Vielleicht brauchen Sie selbst eine Auszeit oder müssen ins Krankenhaus und sind dieser Zeit auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege angewiesen. Wann möchten Sie Ihre Freizeit mit Freunden verbringen und dazu die Verhinderungspflege nutzen?
All die Szenarien sollten Sie im Blick behalten, denn der Jahresbetrag muss für das ganze Jahr ausreichen. Unterstützung bei der Planung bietet die Pflegeberatung.
Bedenken Sie dies auch, wenn ein Anbieter, zum Beispiel der Pflegedienst, Sie auffordert, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Es kann sein, dass Sie dann nicht mehr frei über den Betrag verfügen können.