Abnehm-App Fastic: Verbraucherzentrale erfolgreich gegen irreführende Geschäftspraktiken

Stand: 03. August 2026

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen verschiedene Geschäftspraktiken des Anbieters der Abnehm-App Fastic vorgegangen. Beanstandet wurden unter anderem Werbeaussagen zum Abnehmerfolg, unzureichende Informationen vor dem Vertragsabschluss sowie die Gestaltung des Bestellprozesses. In der Vergangenheit gab es viele Beschwerden über angeblich abgeschlossene Abonnements.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verstieß die Fastic GmbH in mehreren Punkten gegen geltendes Verbraucherrecht: Die Fastic GmbH warb mit angeblichen Kundenbewertungen, ohne kenntlich zu machen, ob diese von echten Nutzer:innen stammten; außerdem waren aus Sicht der Verbraucherzentrale die übertriebenen Gesundheitsversprechen („Abnehmen ohne Hungergefühl“) sowie unklare Angaben zu Vertragslaufzeit, Widerrufsrecht und Kündigungsbedingungen rechtswidrig. Auch der Kauf von Apps durch zweimaliges Drücken eines Knopfes an Apple-Geräten („Zum Abonnieren zweimal drücken“) war aus Sicht der Verbraucherzentrale mangelhaft, da unklar blieb, worauf sich die Zustimmung genau bezog; eine weitere Klage hatte unwirksame AGB-Klauseln zum Gegenstand, die Nutzer:innen etwa bei Rücklastschriften oder Änderungen bereits laufender Verträge unangemessen benachteiligte.

Das Landgericht Berlin II gab der Verbraucherzentrale im Juli 2026 Recht (Az. 105 O 51/25, Urteil nicht rechtskräftig) und verurteilte den Anbieter, die irreführenden Werbeaussagen zu unterlassen. Das Kammergericht Berlin erklärte bereits im Februar vier der beanstandeten Klauseln in einem weiteren Verfahren für rechtswidrig (Az. 23 UKl 4/25).

Bereits im Juni 2025 hatte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage (Az. 52 O 220/25) gegen die Fastic GmbH eingereicht, da das Unternehmen zu Gebühren und Kostenerstattung durch Krankenkassen unterschiedliche Preisangaben machte.

2025: Beschwerden über angebliche Abos

Ebenfalls im letzten Jahr beschwerten sich Verbraucher:innen über die Abnehm-App. Statt einfach beim Abnehmen zu helfen, manövrierte die App viele Nutzer:innen in eine Kostenfalle: Plötzlich flatterte eine Rechnung über 99 Euro ins Haus – obwohl Betroffene sich gar nicht bewusst darüber waren, ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben.

Aus Beratungen der Verbraucherzentrale ging hervor, dass die Verbraucher:innen, die die App runtergeladen hatten, zu keinem Zeitpunkt deutlich und klar über den Preis informiert wurden. Auch die optische Darstellung innerhalb der App war aus unserer Sicht irreführend, etwa durch den Bestätigungsbutton „Jetzt zum genannten Preis bestellen“, wobei „0 €“ hervorgehoben wurde. Dass tatsächlich ein Vertrag über 99 Euro entstehen konnte, erfuhren viele zu spät oder gar nicht.

Das berichteten Betroffene

Die Rückmeldungen an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigten, dass sich viele Betroffene getäuscht fühlten. Selbst bei Widerspruch und nachweislich abgeschlossener „Challenge“ bestand der Anbieter auf seiner Zahlungsaufforderung.

"Eine Influencerin hat für diese App mit einem kostenlosen Jahresabo bzw. der kostenlosen Premiumversion geworben. Durch sie habe ich mich bei der App angemeldet […] Aber nur, bis die Info aufgetaucht ist, dass man mit diesem Angebot an einer Challenge teilnehmen muss (14 Tage lang konstant Essen tracken) und wenn man diese nicht erfolgreich beendet, muss man das Jahresabo (99€) bezahlen. Das wollte ich nicht und habe somit die Anmeldung als Premiummitglied abgebrochen und keinen Vertrag abgeschlossen. Drei Wochen später habe ich durch Zufall entdeckt, dass eine Rechnung von 99€ offen ist."

"Mir war zu keinem Zeitpunkt bewusst, dass ich durch die Teilnahme am sogenannten “Belohnungsprogramm” ein kostenpflichtiges Jahresabo in Höhe von 99 € eingehe, wenn ich die Challenge nicht vollständig abschließe."

"Ich habe keinen Vertrag abgeschlossen und werde dazu aufgefordert, trotzdem für das Abo zu bezahlen. Ich habe auch nur eine Rechnung und keine Vertragsunterlagen erhalten."

"Fastic wirbt damit, dass man kein kostenpflichtiges Abo (Wert: 99 €) abschließen muss, wenn man 14 Tage lang täglich mindestens zwei Mahlzeiten in der App einträgt. Ich habe mich exakt an diese Vorgabe gehalten und an jedem der 14 Tage Einträge gemacht, was ich durch Screenshots auch vollständig belegen kann. Trotzdem behauptet das Fastic-Team nun, ich hätte an einem Tag nichts eingetragen. [...]"

Was können Betroffene tun?

Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, obwohl Sie aus Ihrer Sicht keinen Vertrag mit der Fastic GmbH abgeschlossen haben, finden Sie hier einen Musterbrief, den Sie entsprechend anpassen und mit der Post als Einwurfeinschreiben an die Fastic GmbH schicken können. Sollte es anschließend zu weiteren Forderungen, Mahnungen oder Inkassoandrohungen kommen, finden Sie hier hilfreiche Informationen zum weiteren Vorgehen:

Verbraucherzentralen helfen mit Beratung

Sie haben trotz Musterbrief weiterhin Probleme mit der Fastic GmbH und benötigen Beratung? Bitte wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland. Eine Übersicht aller Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier: Beratung bei den Verbraucherzentralen

Bei Bestellungen durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt der Vertrag ohne Genehmigung der Erziehungsberechtigten als unwirksam. Hier reicht es aus, wenn die Erziehungsberechtigten dem Unternehmen erklären, dass die Bestellung durch eine minderjährige Person erfolgt ist und sie die Genehmigung verweigern. Weitere Informationen zur Geschäftsfähigkeit im Internet finden Sie hier: Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder im Internet einkaufen?

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