Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 22. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Anruf in Abwesenheit: Wann Sie nicht zurückrufen sollten

Stand:
Wenn eine unbekannte ausländische Rufnummer auf dem Handy-Display erscheint und Sie keinen Anruf aus dem Ausland erwarten, reagieren Sie nicht darauf! So ein "Ping-Call" kann teuer werden.
Auf einem Smartphone-Display ist der Hinweis "Entgangener Anruf" zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ping-Anrufe aus dem Ausland: Es klingelt kurz und das Handy zeigt einen verpassten Anruf. Gehen Sie nicht ran und rufen Sie nicht zurück!
  • Falls Sie doch versehentlich angerufen haben, können Sie in einer Liste der Bundesnetzagentur prüfen, ob Sie für den Anruf zahlen müssen.
  • Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Netzbetreiber zu Ansagen, bevor eine teure Verbindung aufgebaut wird.
Off

Das Handy klingelt oft nur kurz und zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Oder man schafft es, ran zu gehen und hört nichts. Auf dem Display ist eine ausländische Nummer zu sehen, die zum Beispiel mit +216 (Tunesien) oder +257 (Burundi) beginnt. Solche "Ping-Calls" können teuer werden – bis zu 3 Euro pro Minute.

Seit 2018 müssen Mobilfunkanbieter für bestimmte Ländervorwahlen und beim weltweiten mobilen Satellitendienst (z.B. auf Schiffen) eine Info-Ansage abspielen, die über hohe Kosten informiert. Das hat die Bundesnetzagentur 2017 bestimmt, nachdem dort die Beschwerden über "Ping-Calls" stark zugenommen hatten. Legen Sie während der Ansage auf, sollen laut Bundesnetzagentur keine Kosten entstehen.

Verursacher verdienen an Telefonkosten mit

Hinter den "Ping-Calls" stecken in der Regel Computer, die angerufenen Nummern stammen laut Polizei Sachsen von Adresshändlern oder werden nach dem Zufallsprinzip angewählt. Vermutlich wollen die Verwender zum einen feststellen, ob die Nummern aktiv genutzt werden. Zum anderen könnte dahinter die Absicht stecken, die Neugierde der Angerufenen zu wecken und zu einem teuren Rückruf zu animieren. Die Verursacher verdienen an den hohen Telefongebühren mit, erklärt die Bundesnetzagentur.

Unsere Tipps:

  • Gehen Sie bei ausländischen Nummern nicht ans Handy, wenn Sie keinen Anruf aus dem Ausland erwarten.
  • Rufen Sie unbekannte Rufnummern nicht zurück.
  • Sperren Sie die Rufnummer, damit Sie davon keine Anrufe und SMS mehr erhalten. Eine Garantie dafür, dass Sie dann Ruhe haben, gibt es allerdings nicht. Denn die Anrufer können ihre Nummern leicht wechseln. Und Achtung: Durch die Sperre wird nicht verhindert, dass Sie die Nummer weiterhin zu hohen Kosten anrufen können.
  • Auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur können Sie prüfen, ob bereits ein "Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung" vorliegt. In dem Fall müssen Sie die angefallenen Kosten auf Ihrer Telefonrechnung nicht zahlen. Falls die Nummer nicht aufgeführt ist, können Sie sie bei der Bundesnetzagentur melden.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Handy und Laptop mit YouTube offen

Werbevideos auf YouTube müssen durchgängig gekennzeichnet sein

Verbraucherzentrale erhebt Klage gegen YouTube-Betreiber Google
Bauarbeiter dämmt Hausfassade

Innen dämmen, außen bewahren – Innendämmung von Außenwänden

Sie möchten Ihre Energiekosten senken, aber eine Außendämmung kommt aus baulichen oder denkmalrechtlichen Gründen nicht infrage?
Schmuckbild

Besserer Schutz vor Onlinebetrug dringend nötig

Beschwerden über Kontomissbrauch beim Online-Banking und Kreditkartenbetrug nehmen zu
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.