Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Stand:
Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle" kann man seit Januar 2019 augenscheinlich bei Ikea kaufen.
  • Aber nicht Ikea ist der Verkäufer, sondern der Photovoltaik-Anbieter Solarcentury.
  • Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW haben sich beide Unternehmen verpflichtet, deutlicher darauf hinzuweisen.
  • Außerdem hat Solarcentury nach Ansicht der Verbraucherschützer unwirksame Klauseln in den AGB verwendet. Auch darauf will der Anbieter verzichten.
Off

Im Internet und in ihren Geschäften macht die schwedische Möbelkette Ikea seit Januar Werbung für die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle". Doch nicht Ikea verkauft diese Anlagen, sondern der Kooperationspartner Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH. Weil das nicht deutlich genug ersichtlich war, hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl Ikea als auch Solarcentury abgemahnt. Denn nach Einschätzung der Verbraucherschützer führten Werbung, E-Mail-Verkehr im Bestellvorgang sowie weitere Dokumente zur Bestellung in die Irre: Sie ließen an vielen Stellen Ikea als Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies ausschließlich Solarcentury ist.

Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht. Insbesondere bei Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ist Ikea nicht der richtige Ansprechpartner. Das muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW besser ersichtlich sein. Ikea und Solarcentury haben bis 10. Mai Zeit, die Werbung entsprechend zu ändern.

Unzulässige Klauseln in den AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury enthalten zudem viele Klauseln, die die Verbraucherschützer als unzulässig und damit unwirksam einstufen. Besonders schwer wiegt die unklare Preisgestaltung: Solarcentury behält sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag vor, ohne eindeutige Umstände festzulegen. Auch die Grundlage und der Verbleib einer Anzahlung über 200 Euro bleiben völlig unklar.

Diverse weitere unzulässige Klauseln beklagt die Verbraucherzentrale NRW im AGB-Abschnitt zur so genannten Installationsgarantie. Sie bietet Solarcentury zusätzlich zu den Herstellergarantien für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter an. Darunter fallen unter anderem die Forderung einer permanenten Online-Verbindung, schwammig formulierte Ausschlussgründe und die Ankündigung einer Ausgleichszahlung statt Reparatur im Schadenfall.

Auch auf diese Abmahnung hat Solarcentury eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit sichert das Unternehmen zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Schmuckbild

Stromanbieterwechsel leicht gemacht

Sind Sie es leid, immer zu viel für Ihren Strom zu bezahlen? Haben Sie das Gefühl, es gibt bessere Optionen, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge – unsere Expertinnen Sylvia Scheibenberger und Denise Bohnenberger erklären Ihnen, wie es geht!