Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Stand:
Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle" kann man seit Januar 2019 augenscheinlich bei Ikea kaufen.
  • Aber nicht Ikea ist der Verkäufer, sondern der Photovoltaik-Anbieter Solarcentury.
  • Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW haben sich beide Unternehmen verpflichtet, deutlicher darauf hinzuweisen.
  • Außerdem hat Solarcentury nach Ansicht der Verbraucherschützer unwirksame Klauseln in den AGB verwendet. Auch darauf will der Anbieter verzichten.
Off

Im Internet und in ihren Geschäften macht die schwedische Möbelkette Ikea seit Januar Werbung für die Photovoltaik-Anlagen "Solstråle". Doch nicht Ikea verkauft diese Anlagen, sondern der Kooperationspartner Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH. Weil das nicht deutlich genug ersichtlich war, hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl Ikea als auch Solarcentury abgemahnt. Denn nach Einschätzung der Verbraucherschützer führten Werbung, E-Mail-Verkehr im Bestellvorgang sowie weitere Dokumente zur Bestellung in die Irre: Sie ließen an vielen Stellen Ikea als Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies ausschließlich Solarcentury ist.

Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht. Insbesondere bei Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ist Ikea nicht der richtige Ansprechpartner. Das muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW besser ersichtlich sein. Ikea und Solarcentury haben bis 10. Mai Zeit, die Werbung entsprechend zu ändern.

Unzulässige Klauseln in den AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury enthalten zudem viele Klauseln, die die Verbraucherschützer als unzulässig und damit unwirksam einstufen. Besonders schwer wiegt die unklare Preisgestaltung: Solarcentury behält sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag vor, ohne eindeutige Umstände festzulegen. Auch die Grundlage und der Verbleib einer Anzahlung über 200 Euro bleiben völlig unklar.

Diverse weitere unzulässige Klauseln beklagt die Verbraucherzentrale NRW im AGB-Abschnitt zur so genannten Installationsgarantie. Sie bietet Solarcentury zusätzlich zu den Herstellergarantien für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter an. Darunter fallen unter anderem die Forderung einer permanenten Online-Verbindung, schwammig formulierte Ausschlussgründe und die Ankündigung einer Ausgleichszahlung statt Reparatur im Schadenfall.

Auch auf diese Abmahnung hat Solarcentury eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit sichert das Unternehmen zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.