Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Nowenergy, Primastrom und Voxenergie verschicken irreführende Schreiben

Stand:
Wegen Preiserhöhungen bei Strom und Gas trotz Preisgarantien ist der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits gegen Primastrom und Voxenergie aktiv. Die beiden Anbieter sowie Nowenergy fallen nun mit einer neuen Masche negativ auf.
Ein Paar äregert sich über die Gaspreiserhöhung ihres Anbieters.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer einen Vertrag mit Nowenergy, Primastrom oder Voxenergie hat, könnte Post mit Informationen über eine "Preissenkung" erhalten.
  • Die Briefe sind aus Sicht der Verbraucherzentralen allerdings irreführend. Denn wer unterschreibt, schließt neue Verträge ab – mit Preisen, die doppelt so hoch sind wie die derzeit besten Neukundenpreise am Markt.
  • Außerdem geht mit einer Unterschrift die Chance flöten, Geld für ungültige Preiserhöhungen zurückzubekommen.
On

Werbeschreiben sind Neuverträge

Die Betreffzeile des Schreibens erweckt den Eindruck, dass es um eine Preissenkung gehe: "Erfreuliche Nachrichten: Preissenkung." Dann heißt es aber weiter: "Zur Einrichtung bitte das Formular auf der Folgeseite ausgefüllt zurücksenden!" Dass mit der Unterschrift wohl hohe Preise "abgesichert" werden sollen und es sich um einen neuen Vertrag handelt, ist aufgrund der Formulierung nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Tatsächlich sind die beworbenen Preise oft etwas, teilweise auch deutlich niedriger als die Preise, die Nowenergy, Primastrom und Voxenergie in den laufenden Verträgen verlangen. Aber trotzdem sollte dies nicht zur Unterschrift verleiten! Denn genau darin liegen die Knackpunkte bei diesen Angeboten. Die Preise sind immer noch mehr als doppelt so hoch wie bei den Neukundentarifen, die derzeit am Markt zu bekommen sind. Außerdem sind die hohen Preise in den laufenden Verträgen bei den drei Anbietern unwirksam, wenn sie durch Preiserhöhungen zustande gekommen sind.

Warum sind sie unwirksam? Insbesondere weil Nowenergy, Primastrom und Voxenergie bisher keine oder keine wirksamen Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen vereinbart hatten. Das bedeutet, dass einseitige Preiserhöhungen im laufenden Vertragsverhältnis nicht möglich sind und nur der Anfangspreis, zu dem der Vertrag geschlossen wurde, rechtmäßig verlangt werden kann. Wie Sie sich dagegen wehren können, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Schlechte Konditionen für lange Laufzeit

Auch das würde sich mit Ihrer Unterschrift des Angebots ändern! In den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich nämlich Preisanpassungsklauseln und dann wären Preiserhöhungen künftig zumindest möglich. Sie würden mit Ihrer Unterschrift also Preise auf einem sehr hohen Niveau vereinbaren. Und einige dieser Neuverträge sehen sogar noch eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten zu diesen schlechten Preiskonditionen vor.

Neuverträge für Strombelieferung können aktuell zu Arbeitspreisen von unter 30 Cent pro Kilowattstunde abgeschlossen werden. Um bestehende Kundschaft zu halten, nutzen einige Anbieter fragwürdige Methoden. Seit Ende 2023 sind die oben beschriebenen Werbeschreiben im Umlauf.

Klage gegen Primastrom und Voxenergie

Wegen wiederholter massiver Preiserhöhungen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Sammelklage gegen Primastrom und Voxenergie vor. Die Steigerungen sind aus Sicht der Verbraucherzentralen unter anderem deshalb unzulässig, weil Preisgarantien gebrochen wurden. Außerdem fehlten wirksame Preisanpassungsklausen, wie oben bereits erläutert. Alle Infos zu dem Verfahren finden Sie auf sammelklagen.de.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Schmuckbild

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern

Wie kann Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich umgesetzt werden?
Banner der Fokuswoche Ziele

Schule vorbei? Informieren und durchstarten!

Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Online-Vorträge für junge Erwachsene zum Start in die Eigenständigkeit.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.