Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Aufgepasst bei Goldsparplänen von Multi Invest Sachwerte GmbH

Stand:
Vorsicht vor überteuerten Goldsparplänen. Bei Goldsparplänen der Multi Invest Sachwerte GmbH sollten Sie zusätzlich aufmerksam sein. Vereinbarte Treueprämien könnten nicht ausgezahlt worden sein.
Eine Hand ist kurz davor einen Ballon mit dem Wort Treueprämie platzen zu lassen. Daneben ein Stabel Gold und ein Ausrufezeichen mit dem Wort Warnung.
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Bis 2021 hat die Multi Invest Sachwerte GmbH aus Eschborn Verbraucher:innen in vorgedruckten Verträgen bei Abschluss eines Gold-Sparplans eine Treueprämie versprochen. In dem Vordruck entspricht die Treueprämie von 750 Euro den Abschlusskosten für Sparpläne – beispielsweise beim Kinder-Wertsicherungs-Sparplan. Diese Kosten sollten laut Eigentumsurkunde und Vertrag nach Erreichen eines Sparvolumens von 7.500 Euro erstattet werden.

Eine Verbraucherin berichtete, dass ihr die Treueprämie dann aber doch nicht gewährt wurde. Zur Begründung verwies die Multi Invest Sachwerte GmbH ganz grundsätzlich auf das im Juli 2021 geänderte Vermögensanlagengesetz, wonach nun auch Goldsparpläne mit Ausschüttungen unter diese Finanzregulierung fielen. Sie behaupteten, dass sie nun bei den Sparplänen kein Geld mehr auszahlen dürften. Diese Aussage ist falsch, doch das Unternehmen hielt bis mindestens Anfang 2023 daran fest.

Vertragliche Vereinbarungen müssen eingehalten und können nicht ohne weiteres einseitig verändert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband intervenierte im Namen einer betroffenen Person, woraufhin die Multi Invest Sachwerte GmbH den Einwand zum Vermögensanlagengesetz zurückzog und sich bereit erklärte, die Treueprämie auszuzahlen.

Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 

Wenn Sie einen Goldsparplan mit versprochener Treueprämie bei der Multi Invest Sachwerte GmbH abgeschlossen haben, fordern Sie die Zahlung der Treueprämie. Beharren Sie auf der vertraglich zugesicherten Auszahlung, selbst wenn die Ablehnung bereits vor einiger Zeit erfolgte.

Melden Sie uns über das Beschwerdepostfach, wenn das Unternehmen Ihnen die Treueprämie dennoch nicht auszahlen will. Wir helfen Ihnen.

Generell gilt bei Goldsparplänen, schauen Sie ganz genau auf die Kosten und Bedingungen. Oft sind sie völlig überteuert und nachteilig. Bevor Sie in einen Goldsparplan investieren, sollten Sie unsere Tipps und Hinweise beachten, um sicherzustellen, dass Sie nicht betrogen werden. Achten Sie auf:

  • hohe Abschlusskosten, die oft bis zu 10 Prozent und mehr betragen.
    Diese Kosten werden in der Regel zuerst oder bevorzugt bezahlt, bevor Ihr Geld tatsächlich in Gold investiert wird.
  • hohe Aufschläge beim Kauf des Goldes.
    Dazu gehören auch sogenannte Mindermengen-Zuschläge. In den Bedingungen muss festgehalten werden, wie genau das Gold gekauft wird und welchen Aufpreis man zum jeweiligen Marktkurs des Goldes bezahlen muss.
  • hohe Verwaltungs- und Verwahrkosten bzw. Lagergebühren oder auch Transport- und Versicherungskosten.
    Oft werden diese in den Bedingungen nur erwähnt, aber nicht genau beziffert – was zu bösen Überraschungen führen kann.
  • Beschränkungen bei der Rückgabe des Goldes.
    Nicht selten wird die Rückgabe bei sogenannten Bruchstücken eines Barrens eingeschränkt, ohne die Größe des Barrens zu nennen.
     

Generelle Fallstricke Goldinvestments

Goldinvestments sind sehr spekulativ und werfen keine Zinsen ab. Überlegen Sie daher gut, ob und wie viel Sie hier investieren wollen. Die wichtigsten Überlegungen dazu haben wir hier zusammengefasst. Weitere Tipps und Hinweise zur Geldanlage und Altersvorsorge finden sie hier verlinkt.

Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Schmuckbild

Heizung im Sommerbetrieb

So sparen Sie Energie, ohne auf Komfort zu verzichten

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.