Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 5. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Achtung: Unerwünschte Energieverträge am Telefon

Stand:
Verbraucher:innen berichten vermehrt von untergeschobenen Verträgen nach Werbeanrufen. Besonders häufig werden Energieverträge gemeldet.
Grafik von einer Frau, die ein Handy-Display zeigt
Off

Wovor warnen wir?

Vertreter:innen rufen bei Ihnen an und bewerben einen Tarif für Strom und Gas. Ohne dass Sie Ihr Einverständnis geben, wird Ihnen dann ein Vertrag zugeschickt. Es häufen sich Beschweren über Strom- und Gasanbieter, die diese Masche nutzen. Es ist schwierig den vorherigen Energievertrag zurückzubekommen, sobald ein neuer abgeschlossen wurde.

Was können Sie tun?

  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Ihre Adresse oder Stromzählernummern weiter – bestätigen Sie die Daten auch dann nicht, wenn der Anrufer bereits Daten von Ihnen vorliegen hat.
  • Seit 2021 gilt die sogenannte Texterfordernis für Energielieferverträge. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag in Textform vorgelegt bekommen müssen. Die Textform wird beispielsweise durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS eingehalten.
  • Eile ist geboten: Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Jedoch müssen Sie zuerst die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen. Diese geben Sie oftmals mit der Erklärung zum Vertragsschluss ab.
  • Den Widerruf des neuen Vertrages reichen Sie beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Fax, zum Beispiel aus einem Copy Shop, oder Einschreiben ein. E-Mails sind nicht geeignet.
  • Kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen, wenn Sie ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben.

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Microsoft Touchscreen

Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Microsoft und Starlink durch
Schmuckbild

Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht
Schmuckbild

Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.
Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.