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Shared Mobility – Der Trend zum Teilen bei Fahrzeugen

Stand:
Nicht selbst kaufen, sondern teilen ist das Motto von Shared Mobility. Doch woher kommt der Trend zum Teilen von Fahrzeugen eigentlich und wie funktioniert das mit dem Ausleihen genau? Wir klären auf über Mietmodelle und Kostenfallen bei E-Scooter, Roller, Bike und Co.
Junge Frau auf E-Scooter
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Ursprung des Gedankens zur gemeinschaftlichen Nutzung von Gütern kommen aus der Landwirtschaft und wird dort seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Die modernen Shared Mobility-Plattformen werden vielseitiger und bekommen durch das Internet immer mehr Anhänger. So lassen sich von Haushaltsgeräten, Wohnungen, Autos bis hin zu Kleidung sehr viele Dinge teilen.
Dabei steht bei einigen Plattformen, insbesondere bei nachbarschaftlich organisierten, der soziale Aspekt im Vordergrund: Unter Schonung der Ressourcen werden bei einer geringen Kostenbeteiligung Haushaltsgeräte, Fahrzeuge oder Wohnungen mit einer meist kleineren Gruppe geteilt.
Dagegen wird der Sharing-Markt aber auch immer mehr professionell durch kommerzielle Anbietende gestaltet. Bunte E-Scooter stehen in den Städten an jeder Ecke, Elektroautos warten an Zapfsäulen auf den nächsten Nutzer und Wohnungen werden zur Kurzzeitnutzung bequem per App gebucht. Der moderne Sharing-Markt ist eine Weiterentwicklung der klassischen Mietmodelle.
Gerade im Bereich Mobilität können Sharing-Angebote eine umweltfreundliche Ergänzung zu herkömmlichen Verkehrsmitteln sein, die an feste Zu- und Ausstiegsstellen gebunden sind und auch nicht alle Verkehrswege erschlossen haben. Gerade mit Mieträdern, E-Scootern und E-Rollern lassen sich bequem kurze Strecken ohne Abgase zurücklegen.

Interaktive Grafik: Shared Mobility

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Anbietende werben, dass mit der Shared Mobility der Transport in Städten billiger, nachhaltiger und flexibler wird. Ob dieses Versprechen der Realität entspricht und wie man das für sich beste Angebot findet erklärt dieser Podcast.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

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Registrierung & Buchung für Leihfahrzeuge

Wer ein Fahrzeug mieten will, muss sich zunächst beim den Anbietenden registrieren. Der Buchungsvorgang läuft meistens digital über die Internetseite oder App der Anbietenden. Über die App/Internetseite lassen sich dann die Verfügbarkeiten und Standorte der Fahrzeuge feststellen. Das Entsperren der Fahrzeuge erfolgt dann mittels Code oder Kundenkarte.

Kosten für Shared Mobility

Die Buchungssysteme und Kosten sind je Angeot meist sehr unterschiedlich. Meist ist die Registrierung kostenfrei.

Kosten fallen dann anbieterabhängig für

  • die Reservierung,
  • die Grundgebühr,
  • die zeitliche Nutzung (Minuten/Stunden) oder aber
  • die zurückgelegte Kilometer an.

Fallstricke: Zusatzkosten bei Leihfahrzeugen

Gerade wenn Nutzende die Fahrzeuge nicht vereinbarungsgemäß nutzen, fallen teure Sondergebühren an.

Neben Vertragsstrafen für Verkehrsvergehen, kann aber auch das Abstellen der Fahrzeuge an anderen Standorten als vereinbart richtig teuer werden. Insofern sollte man  bei allen Anbietenden darauf achten, ob das Fahrzeug nur an bestimmten Orten (Rückgabestation) geparkt werden darf, oder aber an jedem beliebigen Ort (Free-Floating-System).

Auch muss üblicherweise bei Unfällen eine Selbstbeteiligung bis zu 1.000 Euro bezahlt werden, die jedoch gegen eine Gebühr (Einmal- oder Jahresgebühr möglich) auf 0 reduziert werden kann.

Werden Fahrzeuge nicht digital, sondern telefonisch reserviert, können auch hier Zusatzkosten entstehen.

Datensammlungen, Werbung von Sharing-Angeboten

Um ein Sharing-Angebot nutzen zu können, müssen ihnen zahlreiche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Neben der Standortbestimmung, um freie Fahrzeuge zu finden, sammeln die Anbietenden über das Nutzungsverhalten zahlreiche Daten: Insofern werden detaillierte Bewegungsprofile der Nutzenden über Zeiten, Wegstrecken und Haltepunkte erstellt.

Alle Anbietenden in Deutschland müssen sich eigentlich nach der DSGVO richten. Allerdings werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern  der Anbietenden geteilt, so dass nicht nur notwendige Partei (Schufa, Bank) Daten von der Buchung erhalten, sondern auch Werbefirmen. Wichtig ist hier bei Einrichtung des Kundenkontos entsprechende Einwilligungen nicht zu geben oder sofern schon erteilt, nachträglich zu widerrufen.

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