Klage gegen Google, Verfahren II
Anzeige von Sucherergebnissen für „Fake-Shops“, obwohl die von Google betriebene KI diese als betrügerische Fake Shops erkennt
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Zuständiges Gericht:
- LG Karlsruhe
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street 4
Dublin
D04 E5W5
Irland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
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Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über die von der Beklagten betriebenen Suchmaschine „Google“ Suchergebnisse für Online-Shops anzuzeigen, von denen die Beklagte aufgrund eigener Erkenntnisse aus der von der Beklagten betriebenen KI weiß, dass es sich um betrügerische Angebote von „Fake-Shops“ handelt, wie aus Anlagen K 1 bis K 4 ersichtlich.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, die von der Beklagten betriebene Website unter www.google.com so zu gestalten, dass die allgemeinen Informationspflichten nach § 5 DDG („Impressum“) für Verbraucher erst nach mehr als zwei Klicks erreichbar sind, wie aus Anlage K 5 ersichtlich.






