Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Stand: 27. Oktober 2025

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Amazon geklagt, weil der Dash Button zentrale Verbraucherrechte verletze. In seinem Urteil gab das Oberlandesgericht München ihr recht: Preis und Produkt waren beim Bestellen nicht klar erkennbar, die Funktionsweise des Buttons war rechtswidrig.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Amazon behielt sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.
  • Auch der Dash-Button selbst hätte durch eindeutige Beschriftung deutlich machen müssen, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird.
  • Mit seinem Urteil (Az.: 29 U 1091/18) schmettert das OLG München die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts ab und bestätigte die rechtswidrige Funktionsweise des Dash Buttons.

Warum verstieß der Amazon Dash Button gegen geltendes Recht?

Dash Buttons sollten in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Nach Installation und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wurde die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash-Button ausgelöst. Dieser Zeitpunkt konnte Monate nach der Produktauswahl liegen. Wer die App nicht zur Hand hatte, erfuhr jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wird. Denn Amazon behielt sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.

Der Preis und das konkrete Produkt sind aber wichtige – auch gesetzlich verlangte – Informationen, die jeder vorm Drücken auf den Dash-Button kennen muss, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. Auch der Dash-Button selbst hätte durch eindeutige Beschriftung deutlich machen müssen, dass eine zahlungspflichtige Bestellung ausgelöst wird. Dies alles erfüllte die Bestellung mittels Dash-Button nicht. Die Verbraucherzentrale NRW verklagte daher den Branchenriesen – und hat Recht bekommen.

Was entschied das Gericht – und welche Folgen hatte das für Amazon?

Das Gericht stellte klar, dass Amazon den Kund:innen unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Diese Informationen wurden jedoch erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen", mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehielt, bewertete das Oberlandesgericht zudem als unzulässig. 

Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

Mit seinem Urteil schmettert das OLG München die Berufung von Amazon gegen das Urteil des Landgerichts ab und bestätigte die rechtswidrige Funktionsweise des Dash Buttons. Auch eine Revision zum BGH ließ das Gericht nicht zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon hiergegen wurde mittlerweile zurückgewiesen. Amazon hat den Verkauf der Dash Buttons in Deutschland inzwischen weitgehend eingestellt.

"Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber", stellt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, klar: "Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor."

Unsere Angebote zum Thema

Bauen und Wohnen

Von der Vorkaufsinformation über Gewährleistung bis zur Reklamation beraten wir alles rund ums Thema Bauen und Wohnen

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung, Schriftliche Online-Beratung

Abzocke und Vertragsfallen

Ein falscher Inkasso-Dienstleister droht mit Pfändung wegen einer angeblich nicht bezahlten Rechnung? Für Gewinnspiele und Zeitschriftenabos werden Beträge von Ihrem Konto abgebucht? Unsere Expertinnen und Experten helfen bei unberechtigten Forderungen, untergeschobene Verträgen und Abofallen.

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung, Schriftliche Online-Beratung

Ärger rund um Kaufverträge & Inkasso

Ein Onlineshop liefert die bestellte Ware nicht? Ein Händler will einen gültigen Gutschein nicht akzeptieren? Sie haben Ärger mit einer privaten Parkraum-Firma? In unserer Beratung rund um Kauf- und Dienstleistungsverträge helfen wir Ihnen weiter!

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung, Videoberatung, Schriftliche Online-Beratung

Mobilfunk, Telefon, Internet

Der Internetanschluss ist zu langsam? Der Umzug Ihres Anschlusses klappt nicht? Auf der Handyrechnung finden sich Posten, die Sie sich nicht erklären können? Ob es um Probleme mit dem Festnetz, Mobilfunk oder Internetanschluss geht, in unserer Beratung bekommen Sie Informationen über Ihre Rechte.

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung, Schriftliche Online-Beratung

Sport, Freizeit & Weiterbildung

Das gebuchte Konzert fällt aus, das Fitnessstudio verbietet die Mitnahme von Getränken und statt der großen Liebe gibt’s von der Partnervermittlung nur überhöhte Rechnungen. Wenn es bei der Freizeitgestaltung Probleme mit Anbietern gibt, hilft unsere Rechtsberatung Ihnen weiter.

Beratungsart: Schriftliche Online-Beratung