Eventim-Sammelklage: 20-Euro-Gutschein für Verbraucher:innen

Stand: 15. Januar 2026

Das Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketdienstleister Eventim endet mit außergerichtlichem Vergleich. Nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen hatte Eventim nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattet. Für das Verfahren angemeldete Betroffene erhalten einen 20-Euro-Gutschein.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2022 eine Sammelklage gegen Eventim wegen nach seiner Auffassung unvollständiger Gebührenerstattungen bei abgesagten Veranstaltungen eingereicht.
  • Mehr als 5.000 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.
  • Sie können nun einen 20-Euro-Gutschein von Eventim abrufen.

Was regelt der Vergleich mit Eventim?

Das Sammelklage-Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketdienstleister Eventim ist nach Klagerücknahme abgeschlossen. Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins.

Wer profitiert vom Vergleich?

Verbraucher:innen, die sich bis zum 9. Januar 2026 zur Klage angemeldet haben, können einen Gutschein im Wert von 20 Euro anfordern. Der Gutschein ist ein Pauschalbetrag, unabhängig von der Höhe der einbehaltenen Gebühren.

Was müssen Betroffene tun?

Betroffene können den Gutschein über ein von Eventim bereitgestelltes Online-Portal abrufen: https://www.eventim.de/campaign/musterfeststellungsklage. Dafür haben sie bis zum 15. Juli 2026 Zeit. Für den Abruf müssen sie ihren Vor- und Nachnamen, ihre Bestellnummer(n) sowie Ihr Geschäftszeichen vom Bundesamt für Justiz (BfJ) angeben. 

Das Geschäftszeichen haben Sie nach Ihrer Anmeldung zur Klage beim BfJ per Post vom BfJ erhalten. Falls Sie Ihr Geschäftszeichen nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an das BfJ - per E-Mail klageregister@bfj.bund.de, per Telefon 0228 99 410-6880 oder per Post: Bundesamt für Justiz, Register für Verbandsklagen, 53094 Bonn.

Falls Sie die Bestellnummer vom Ticketkauf bei Eventim nicht mehr haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice von Eventim.

Weitere Fragen zum Vergleich?

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zur Sammelklage gegen Eventim.
Wichtig: Betroffene können den Gutschein bis zum 15. Juli 2026 abrufen.
 

Vergleich mit Eventim: Antworten auf die häufigsten Fragen

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.

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