Zinsen: Zahlreiche Klagen zu Prämiensparverträgen

Die Verbraucherzentralen werfen Sparkassen vor, Zinsen für Prämiensparverträge falsch ermittelt und Verträge zu Unrecht gekündigt zu haben. Mit den Klagen sollen Betroffene die Zinsen erhalten, die ihnen zustehen und Verträge fortsetzen dürfen, wenn sie das wünschen.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Wenn Sie sich für eine Klage angemeldet haben, warten Sie die Entscheidung des Gerichts ab.
  2. Nach einer erfolgreichen Klage berechnet die Sparkasse Ihre Zinsen neu.
  3. Fordern Sie mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale Ihre Sparkasse auf, die Zinsen neu zu berechnen.

Prüfen Sie, wie Sie von den Klagen gegen die Sparkassen profitieren können! 

Klicken Sie auf den Namen der Sparkasse, um sich über den Stand der Verfahren zu informieren. Viele Verfahrensseiten bieten News-Alerts an, mit denen Sie sich direkt über den Verlauf der Verfahren informieren lassen können.  Ihre Sparkasse ist hier nicht gelistet? Antworten auf häufige Fragen zu den Verfahren finden Sie auf dieser Seite.

 

Erzgebirgssparkasse

Kreissparkasse Märkisch-Oderland

Kreissparkasse Stendal

Ostsächsische Sparkasse Dresden

Saalesparkasse

Stadtsparkasse München

Sparkasse Altenburger Land

Sparkasse Barnim

Sparkasse Bautzen

Sparkasse Leipzig

Sparkasse Nürnberg

Sparkasse Mansfeld-Südharz

Sparkasse Meißen

Sparkasse Mittelsachsen

Sparkasse Muldental

Sparkasse Spree-Neiße

Sparkasse Vogtland

Sparkasse Zwickau

Frist zur Teilnahme verpasst: Was kann ich tun?   

Wenn in Ihrem Fall die Frist zur Teilnahme an der Klage abgelaufen ist, werden Sie selbst aktiv. Am 09. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende Fragen zur Neuberechnung der Zinsen beantwortet. Auf dieser Grundlage können Sie mit einem Musterbrief der Verbraucherzentralen Ihre Bank auffordern, ihre Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung durchzuführen.

Antworten auf häufige allgemeine Fragen

Wie kam es zu den Verfahren?

Die Altersvorsorge beschäftigt viele Verbraucher:innen. Die Sparkassen boten schon in den 1990er Jahren ihren Kund:innen sogenannte Prämiensparverträge an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen. Viele vertrauten den Sparkassen so ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit 2016 begannen die Sparkassen Prämiensparverträge massenhaft zu kündigen. Die Verbraucherzentralen sahen das kritisch. Sie stellten auch fest, dass die Sparkassen den Verbraucher:innen in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben. Grundlage dafür waren unklare Vertragsklauseln zur Zinsanpassung. Die Verbraucherzentralen beschlossen daraufhin zu klagen.  

Was wollen die Verbraucherzentralen erreichen?

Die Verfahren sollen klären, dass die von den einzelnen Sparkassen verwendeten Klauseln zur Zinsanpassung unwirksam sind. Die Gerichte sollen den Sparkassen auch vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen stattdessen berechnen müssen.  


In zwei Verfahren hat der BGH am 09. Juli 2024 erstmals eine Methode zur Nachberechnung bestätigt. Teilweise haben sich die Gerichte in der ersten Instanz für andere Methoden entschieden, zu denen sich der BGH bisher nicht geäußert hat. Deswegen laufen einzelne Klagen der Verbraucherzentralen weiter.  
 

Warum wurden nicht alle Sparkassen verklagt?

Die Verbraucherzentralen können nicht alle Sparkassen gemeinsam verklagen. Grund dafür ist, dass Sparkassen voneinander unabhängige Anbieter sind.  Eine Klage muss sich gegen einen bestimmten Beklagten richten. Schließlich unterscheiden sich die Sachverhalte auch im Detail untereinander. Um eine Sammelklage erheben zu können, muss eine bestimmte Zahl an Fällen bekannt sein. Damit eine Sammelklage größtmöglich nützt, wählen wir vor allem Verfahren gegen Sparkassen mit vielen Betroffenen aus.  Zeit spielt bei der Auswahl auch eine Rolle. Je eher die Ansprüche von Verbraucher:innen zu verjähren drohen, umso dringender handeln die Verbraucherzentralen.

Planen die Verbraucherzentralen weitere Klagen?

Die Verbraucherzentralen beobachten die Entwicklungen und verfolgen Beschwerden gegen andere Sparkassen. Sofern sie sich für weitere Klagen entscheiden, informieren sie darüber auf ihren Webseiten und über die Medien.

Was können die übrigen Sparer:innen tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, gehen Sie selbst auf Ihre Sparkasse zu. Fordern sie diese zur Nachberechnung und Nachzahlung auf. Sie können dafür den Musterbrief der Verbraucherzentralen verwenden. Auf der Webseite der Verbraucherzentralen erhalten Sie viele Tipps und Hinweise, wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Sparkassen aufgefordert ihre Kund:innen ungefragt über unwirksame Zinsklauseln in Prämien-Sparverträgen zu informieren. Gegen diese Entscheidung haben die Institute Rechtsmittel eingelegt.  Bei Fragen zu Ihrem Vertrag oder zu Handlungsalternativen können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
 

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.

Unsere Angebote zum Thema

Sport, Freizeit & Weiterbildung

Das gebuchte Konzert fällt aus, das Fitnessstudio verbietet die Mitnahme von Getränken und statt der großen Liebe gibt’s von der Partnervermittlung nur überhöhte Rechnungen. Wenn es bei der Freizeitgestaltung Probleme mit Anbietern gibt, hilft unsere Rechtsberatung Ihnen weiter.

Beratungsart: Schriftliche Online-Beratung

Gewährleistung, Garantie und Reklamation

Wenn der Staubsauger nach drei Wochen den Geist aufgibt, sich der Akku Ihres Smartphones nach kurzer Zeit nicht mehr laden lässt oder die im Onlineshop bestelle Ware nicht kommt, ist der Ärger groß. In unserer Beratung helfen wir Ihnen bei Fragen rund um Gewährleistung, Garantie und Reklamation.

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung, Schriftliche Online-Beratung

Ärger rund um Kaufverträge & Inkasso

Ein Onlineshop liefert die bestellte Ware nicht? Ein Händler will einen gültigen Gutschein nicht akzeptieren? Sie haben Ärger mit einer privaten Parkraum-Firma? In unserer Beratung rund um Kauf- und Dienstleistungsverträge helfen wir Ihnen weiter!

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung, Videoberatung, Schriftliche Online-Beratung

Bauen und Wohnen

Von der Vorkaufsinformation über Gewährleistung bis zur Reklamation beraten wir alles rund ums Thema Bauen und Wohnen

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung, Schriftliche Online-Beratung

Abzocke und Vertragsfallen

Ein falscher Inkasso-Dienstleister droht mit Pfändung wegen einer angeblich nicht bezahlten Rechnung? Für Gewinnspiele und Zeitschriftenabos werden Beträge von Ihrem Konto abgebucht? Unsere Expertinnen und Experten helfen bei unberechtigten Forderungen, untergeschobene Verträgen und Abofallen.

in unseren Beratungsstellen
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Videoberatung, Telefonische Beratung, Schriftliche Online-Beratung