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Erklärung zur Barrierefreiheit

Infos in Leichter Sprache

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Off

Wir sind die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. 
Auch Menschen mit Behinderung sollen unsere Internet-Seite gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz.
Die Gesetze heißen:

  • L-BGG 
    Das ist kurz für: Landes-Behindertengleichstellungsgesetz
  • L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO
    Das ist kurz für: 
    Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums 
    zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes

Wir wollen uns an die Gesetze halten.

Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht: 

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite: verbraucherzentrale-bawue.de.

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Einiges ist noch nicht barrierefrei.
Das wollen wir bald ändern.

Was ist barrierefrei?

  • Unsere Internet-Seiten haben gute Titel.
    So weiß man schnell, über was die Seite ist.
  • Man kann einige Seiten gut mit der Tastatur bedienen.
  • Wir haben keine Bilder, auf denen Text steht.
  • Vielleicht bewegen sich Texte oder Bilder auf unserer Internet-Seite.
    Vielleicht stört Sie das. 
    Aber Sie können die Bewegung immer ausschalten.
  • Die Infos in der Navigation passen zu den Infos auf den Unterseiten.
  • Sie wissen immer genau, wo Sie gerade sind.
  • Die Internet-Seite macht nichts, was Sie nicht wollen. 
    Zum Beispiel: 
    Es öffnen sich keine neuen Seiten, wenn Sie das nicht wollen.
  • Die Internet-Seite verschickt keine Formulare, wenn Sie das nicht wollen.

Was ist nicht barrierefrei?

  • Man kann noch nicht alle Seiten mit der Tastatur bedienen.
  • Vorlese-Programme können nicht alle Überschriften erkennen. 
    Denn wir können nicht immer einstellen, 
    was im Text eine Überschrift sein soll.
  • Einige Farben auf unserer Internet-Seite sehen zu ähnlich aus. 
    Dann kann man sie nicht mehr gut erkennen.
    Das kann ein Problem für Menschen mit Sehproblemen sein.
  • Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Die Bilder in den PDF-Dateien haben keine Bild-Beschreibungen. 
    Das nennt man auch: Alternativtext. 
    Dann können Vorlese-Programme nicht vorlesen, 
    was auf den Bildern ist. 
    Wir schreiben bei diesen PDF-Dateien dazu,
    dass sie nicht barrierefrei sind.
  • Wir haben sehr viele PDF-Dateien. 
    Wir brauchen Zeit, alle PDF-Dateien barrierefrei zu machen.
  • Wir haben Links zu anderen Internet-Seiten.
    Vielleicht sind diese Internet-Seiten nicht barrierefrei.
    Wir können das nicht ändern.

Wann haben wir diesen Text gemacht?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist vom 23. September 2020. 
Wir ändern die Erklärung, 
wenn sich bei der Barrierefreiheit etwas ändert. 
Die letzte Änderung war am 15. Januar 2023.

Haben Sie Probleme oder Barrieren 
auf der Internet-Seite gefunden?

Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@vz-bw.de
Beschreiben Sie bitte das Problem oder die Barriere in der E-Mail.

Gab es keine gute Lösung für Ihre Beschwerde?

Dann können Sie sich weiter beschweren.
Dafür gibt es eine Beschwerde-Stelle.
Die Beschwerde-Stelle heißt:
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg.
Das ist die E-Mail-Adresse: ueberwachungsstelle@drv-bw.de


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to Read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

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