Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder aus der Flasche?“ am 24. Juli um 18 Uhr. Hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Ticket ohne Namen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Schmuckbild

Konzertkarten sind ein beliebtes Weihnachtsgeschenk, besonders in letzter Minute. Ist eine Veranstaltung bereits ausverkauft, landet man schnell auf Zweitmarktportalen. Doch gerade beim Kauf von Tickets aus zweiter Hand kommt es immer wieder zu Problemen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun vor Gericht gegen die Plattform Viagogo vor, weil diese mit falschen Versprechungen wirbt, Informationen vorenthält und Preise nicht korrekt angibt.

Off

„Wir bekommen regelmäßig Beschwerden über die Plattform Viagogo,“ sagt Oliver Buttler, Leiter der Abteilung Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht. Besonders problematisch: der Weiterverkauf personalisierter Tickets. Immer mehr Künstlerinnen und Künstler lassen ihre Tickets personalisieren, um den Verkauf auf dem Schwarzmarkt oder nicht autorisierten Second Hand-Plattformen zu verhindern. Wer ein solches personalisiertes Ticket kauft, kann Probleme beim Einlass bekommen, wenn dort der Ausweis kontrolliert wird. Darauf weist Viagogo jedoch nicht hin, im Gegenteil. „Viagogo wirbt offensiv mit dem Slogan ‚can resell if plans change‘“, bemängelt Buttler. Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherzentrale: Viagogo weist beim Ticketkauf nicht auf mögliche Altersbeschränkungen einer Veranstaltung hin. Auch das kann zu Problemen beim Einlass führen. „Im schlimmsten Fall ist das Geld weg“, warnt Buttler. In der Klage führt die Verbraucherzentrale noch einen dritten Punkt an: die Werbung mit einem falschen Originalpreis „Dabei wird ein Schnäppchen vorgegaukelt, obwohl der Verkaufspreis auf Viagogo nicht oder nicht wesentlich günstiger ist als der ursprünglich verlangte Preis“, so Buttler. Die Klage liegt derzeit beim Landgericht Karlsruhe.

Tickets kaufen: Sicher und fair

Um böse Überraschungen beim Ticketkauf zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale die Tickets direkt beim Veranstalter zu kaufen. „So spart man sich in der Regel auch Gebühren und Zusatzkosten“, weiß Buttler. Ein häufiger Grund für Beschwerden sind überhöhte Zusatzgebühren, die manche Zweitmarktseiten für ihren Service verlangen. Diese Gebühren sind teils höher als die Ticketpreise selbst. „Hinzu kommt, dass der Buchungsvorgang auf den Zweitmarktportalen oft nicht transparent ist,“ sagt der Rechtsexperte „weder sind die genauen Preise ersichtlich noch wer die Tickets verkauft.“ Wer mehrere Tickets für eine Gruppe benötigt, erhält in vielen Fällen andere oder nicht zusammenhängende Plätze. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die rechtssicher Tickets kaufen oder verkaufen möchten, sollten die offiziellen Wiederverkaufsportale der Veranstalter nutzen“, rät Buttler. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Solaranlage an einem Balkon

Vom Süddach bis zum Balkonmodul: Was bei Solarstrom wirklich zählt

Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg räumt mit populären Irrtümern auf