Schlussrechnung? Nicht in Sicht

Stand: 29. Oktober 2026

Beim Wechsel eines Stromanbieters ist gesetzlich geregelt, bis wann der alte Anbieter die Endabrechnung verschicken muss. Doch nicht alle halten sich an diese Vorgaben.

Der Fall

Fabian S.* hatte seinen Stromvertrag bei der LichtBlick SE fristgerecht gekündigt, der Anbieter hatte ihm die Kündigung bestätigt. Zum Ende der Vertragslaufzeit meldete Fabian S. dem Anbieter noch den aktuellen Zählerstand, damit dieser die Endabrechnung erstellen konnte. Doch die Abrechnung, die eigentlich innerhalb sechs Wochen nach Vertragsende vorliegen sollte, kam nicht, obwohl Fabian S. den Anbieter mehrfach dazu aufgefordert hatte. Fabian S. meldete den Fall der Verbraucherzentrale.  

Das haben wir getan

Wir haben uns den Vorgang rund um die Kündigung und die Rechnung angesehen und schnell festgestellt, dass der Anbieter sich rechtswidrig verhält. Verbraucher:innen haben ein Recht auf eine Endabrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Vertrages. So erfahren sie, ob sie einem Anbieter noch Geld zahlen oder ob sie zu viel gezahlte Beträge zurückerhalten. Wir haben den Anbieter daraufhin abgemahnt und aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen. Nachdem dieser nicht auf die Abmahnung reagiert hatte, haben wir Klage zum Landgericht Hamburg eingereicht.

Gut zu wissen

In vielen Fällen läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ohne Probleme ab. Alle wichtigen Infos rund um den Wechsel haben wir hier zusammengestellt: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Kommt es zu Problemen hilft die Verbraucherzentrale im Rahmen ihrer Beratung


*  Die Namen der Verbraucher:innen sind anonymisiert. Die tatsächlichen Namen sind der Verbraucherzentrale bekannt. 

Sie wollen mehr über unsere aktuellen Fällen lesen? Hier finden Sie alle Text unserer Kolumne "Recht so!"