Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 12. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Die erste eigene Wohnung - Checkliste zum Einzug

Stand:
Was vor, während und nach der Wohnungsübergabe wichtig ist, erfahren Sie in dieser Checkliste zum Einzug.
Zwei Frau stehen während des Umzugs in ihrer neuen, noch leeren Wohnung.
On

Was ist wichtig vor der Vertragsunterzeichnung?

Die Kaltmiete ist die reine Nettomiete, ohne Betriebs- und Nebenkosten

Fragen Sie beim Vermieter nach den Gesamtkosten.

Hierzu zählen:

  • Heizung,
  • Warmwasser,
  • und noch einige andere Kosten.

Je nach Wohnung können diese zusätzlichen Kosten sehr hoch sein und die Wohnung insgesamt sehr teuer machen.

Besprechen Sie die Einrichtung der Wohnung, die Anschlüsse (Telefon, Fernsehen, Küche, Waschmaschine) und den Gesamtzustand der Wohnung bei der Übergabe.

Prüfen Sie den Mietvertrag auf Laufzeit und geplante Erhöhungen der Miete. Manchmal ist eine Staffelung der Miete festgelegt, so dass sie sich in vorher festgelegten Zeiträumen automatisch erhöht.

Erhalten Sie soziale Leistungen? Unterschreiben Sie erst den Vertrag, wenn die Behörde der neuen Wohnung zugestimmt hat!

Was ist wichtig bei der Wohnungsübergabe?

Lesen Sie das Übergabeprotokoll und füllen es genau aus. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie alles überprüft und die Schlüssel erhalten haben.

Tragen Sie außerdem die aktuellen Zählerstände von Strom, Wasser und Gas / Wärme ein.

Mängel in der Wohnung, wie defekte Installationen, Türen oder Fenster sowie Schimmelschäden kommen auch ins Protokoll. Im Protokoll wird vermerkt, wer diese Schäden wann behebt. Das Protokoll wird vom Vermieter und Mieter unterschrieben. Gibt es keine Übergabe mit dem Vermieter, melden Sie Mängel am Tag des Einzugs und fotografieren Sie die Zählerstände.

Was ist wichtig nach der Wohnungsübergabe?

Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt an. Dazu müssen Sie die Bescheinigung des Vermieters vorlegen.

Melden Sie ihren Zählerstand und Zählernummer für Strom beim Stromversorger und schließen Sie einen günstigen Stromvertrag ab. Nutzen Sie in der Wohnung auch Gas? Dann müssen Sie sich auch darum kümmern (wie beim Strom).

Richten Sie für die regelmäßigen Zahlungen der Miete, Gas- und Stromvorauszahlung Daueraufträge oder Lastschriften ein.

Beschriften Sie Klingel, Briefkasten und Türschild. Teilen Sie Ihre neue Adresse wichtigen Kontakten, Vertragspartnern und Behörden mit.

Sind Sie vom Rundfunkbeitrag befreit? Dann senden Sie das ausgefüllte Formular der Sozialbehörde an die Beitragsservicestelle.

In der Hausordnung finden Sie häufig Angaben über Reinigungspflichten, Müllentsorgung und anderen Dingen, die allen Mietern wichtig sind. Haben Sie dazu Fragen? Sprechen Sie mit dem Vermieter oder einem Nachbarn.

Wie erfolgt die Abrechnung für die Energie?

Monatlich wird nur ein Abschlag bezahlt – dieser ist nur geschätzt und gilt nur als Anzahlung!

Die Gesamtabrechnung über ein ganzes Jahr kommt erst viel später.

Das gilt für alle Arten von Energie in der Wohnung: Heizung, Warmwasser, Strom.

Gibt es eine zentrale Versorgung für Heizung und Warmwasser, erhalten Sie die Abrechnung dafür mit der Betriebskostenabrechnung als "Heizkostenabrechnung".

Es ist empfehlenswert, zur Kontrolle monatlich die Zähler abzulesen, wo dies möglich ist: Warm- und Kaltwasser, ggf. Gaszähler.

Zähler für Strom befinden sich häufig im Keller (Hausmeister fragen).

Fragen zum Thema Energiekosten, Heizen und Lüften beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Weitere Informationen und Beratungsstellen finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de

Zum Thema Mietrecht berät Sie der Deutsche Mieterbund (kostenpflichtig).

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Forderungsschreiben wegen angeblichem Falschparken

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft versuchte in irreführender Weise für Auftraggeber Zahlungs- und Kostenerstattungsansprüche durchzusetzen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale erfolgreich vor.
Lebensmittel Bestellung mit Tablet

HelloFresh - Immer wieder Ärger mit den Kochboxen

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: HelloFresh spart Stress, Zeit und Geld beim täglichen Kochen. Mit dem Versand von Kochboxen übernimmt HelloFresh Essensplanung, Rezeptsuche, Lebensmitteleinkauf und -transport, ja sogar das Abwiegen. Kund:innen brauchen nur noch die gelieferte Box öffnen und können direkt loskochen. Obendrauf gibt es für Neukund:innen Preisvorteile, aktuell „bis zu 120 € Rabatt“. Liefert HelloFresh damit die perfekte Lösung für einen entspannten Koch-Alltag?
Junge Frau liest Brief und schaut verunsichert

CO2-Kosten für die Heizung: Wer vermietet, muss sich beteiligen

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz trat bereits 2023 in Kraft und entfaltet nun seine Wirkung. Das Gesetz teilt die Kosten für den Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß, der durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen entsteht, zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen auf. Es gilt erstmals für Heizkostenabrechnungen, deren Abrechnungszeitraum 2023 begann. Diese Abrechnungen erreichen in diesen Wochen die Haushalte.

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23 (nicht rechtskräftig)

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Unwirksame AGB-Klausel: Teillieferungen ohne klare Kriterien

Landgericht Köln, Teil-Anerkenntnisurteil vom 04.01.2024 und Urteil vom 20.06.2024, Az. 31 O 281/23

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte erfolgreich gegen eine AGB-Klausel der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, mit welcher sich der Anbieter vorbehalten wollte, eine Lieferung auch in Teillieferungen zu erbringen, ohne hierfür klare Kriterien zu nennen.