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Die erste eigene Wohnung - Checkliste zum Einzug

Stand:
Was vor, während und nach der Wohnungsübergabe wichtig ist, erfahren Sie in dieser Checkliste zum Einzug.
Zwei Frau stehen während des Umzugs in ihrer neuen, noch leeren Wohnung.
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Was ist wichtig vor der Vertragsunterzeichnung?

Die Kaltmiete ist die reine Nettomiete, ohne Betriebs- und Nebenkosten

Fragen Sie beim Vermieter nach den Gesamtkosten.

Hierzu zählen:

  • Heizung,
  • Warmwasser,
  • und noch einige andere Kosten.

Je nach Wohnung können diese zusätzlichen Kosten sehr hoch sein und die Wohnung insgesamt sehr teuer machen.

Besprechen Sie die Einrichtung der Wohnung, die Anschlüsse (Telefon, Fernsehen, Küche, Waschmaschine) und den Gesamtzustand der Wohnung bei der Übergabe.

Prüfen Sie den Mietvertrag auf Laufzeit und geplante Erhöhungen der Miete. Manchmal ist eine Staffelung der Miete festgelegt, so dass sie sich in vorher festgelegten Zeiträumen automatisch erhöht.

Erhalten Sie soziale Leistungen? Unterschreiben Sie erst den Vertrag, wenn die Behörde der neuen Wohnung zugestimmt hat!

Was ist wichtig bei der Wohnungsübergabe?

Lesen Sie das Übergabeprotokoll und füllen es genau aus. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie alles überprüft und die Schlüssel erhalten haben.

Tragen Sie außerdem die aktuellen Zählerstände von Strom, Wasser und Gas / Wärme ein.

Mängel in der Wohnung, wie defekte Installationen, Türen oder Fenster sowie Schimmelschäden kommen auch ins Protokoll. Im Protokoll wird vermerkt, wer diese Schäden wann behebt. Das Protokoll wird vom Vermieter und Mieter unterschrieben. Gibt es keine Übergabe mit dem Vermieter, melden Sie Mängel am Tag des Einzugs und fotografieren Sie die Zählerstände.

Was ist wichtig nach der Wohnungsübergabe?

Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt an. Dazu müssen Sie die Bescheinigung des Vermieters vorlegen.

Melden Sie ihren Zählerstand und Zählernummer für Strom beim Stromversorger und schließen Sie einen günstigen Stromvertrag ab. Nutzen Sie in der Wohnung auch Gas? Dann müssen Sie sich auch darum kümmern (wie beim Strom).

Richten Sie für die regelmäßigen Zahlungen der Miete, Gas- und Stromvorauszahlung Daueraufträge oder Lastschriften ein.

Beschriften Sie Klingel, Briefkasten und Türschild. Teilen Sie Ihre neue Adresse wichtigen Kontakten, Vertragspartnern und Behörden mit.

Sind Sie vom Rundfunkbeitrag befreit? Dann senden Sie das ausgefüllte Formular der Sozialbehörde an die Beitragsservicestelle.

In der Hausordnung finden Sie häufig Angaben über Reinigungspflichten, Müllentsorgung und anderen Dingen, die allen Mietern wichtig sind. Haben Sie dazu Fragen? Sprechen Sie mit dem Vermieter oder einem Nachbarn.

Wie erfolgt die Abrechnung für die Energie?

Monatlich wird nur ein Abschlag bezahlt – dieser ist nur geschätzt und gilt nur als Anzahlung!

Die Gesamtabrechnung über ein ganzes Jahr kommt erst viel später.

Das gilt für alle Arten von Energie in der Wohnung: Heizung, Warmwasser, Strom.

Gibt es eine zentrale Versorgung für Heizung und Warmwasser, erhalten Sie die Abrechnung dafür mit der Betriebskostenabrechnung als "Heizkostenabrechnung".

Es ist empfehlenswert, zur Kontrolle monatlich die Zähler abzulesen, wo dies möglich ist: Warm- und Kaltwasser, ggf. Gaszähler.

Zähler für Strom befinden sich häufig im Keller (Hausmeister fragen).

Fragen zum Thema Energiekosten, Heizen und Lüften beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Weitere Informationen und Beratungsstellen finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.de

Zum Thema Mietrecht berät Sie der Deutsche Mieterbund (kostenpflichtig).

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.