Kostenloses Online-Seminar "Nahrungsergänzung – gesünder leben durch Pillen und Pulver?" am 28. August um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

 

AlleAktien muss seine Werbung und Internetauftritt verändern

Stand:
LG Regensburg, Versäumnisurteil vom 05.09.2023, 2 HK O 1083/23

Insgesamt wurde dem Anbieter die von der Verbraucherzentrale beanstandete Werbepraxis zu Gunsten der Verbraucher:innen verboten.
Off

Unter anderem hat der Anbieter Verbraucher:innen ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken E-Mails geschickt. Darin hat er ferner behauptet, es handele sich um die „letzte Chance“, um sich einen bestimmten Preis zu sichern. Außerdem warb er ohne weitere Erläuterung mit einer positiven Erwähnung in „führenden Zeitungen“ und hielt die gesetzlichen Vorgaben zum Bestellbutton nicht ein.  Schließlich wurden auch eine Klausel, die den Anbieter zu einer Vertragsstrafe berechtigen soll sowie die Widerrufsbelehrungvom Landgericht für unwirksam erklärt.

Zunächst haben wir AlleAktien abgemahnt und aufgefordert, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da der Anbieter sich geweigert hat, haben wir beim Landgericht Regensburg Klage eingereicht. Da der Anbieter sich gegen die Klage nicht verteidigt hat, wurde seitens des Gerichts ein Versäumnisurteil erlassen. 

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Regensburg vom 05.09.2023 (2 HK O 1083/23)

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Schmuckbild

Fragwürdige Renditeversprechen und unzulässige Werbung

Verbraucherzentrale mahnt Invest4Kids GmbH ab

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Solaranlage auf einem Dach

Stromüberschuss im Griff: Photovoltaik bleibt attraktiv

Mit den als Solarspitzengesetz bezeichneten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die seit einigen Monaten gelten, will der Gesetzgeber Netzüberlastungen durch zu hohe Stromeinspeisungen vermeiden.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast: Bad News Alert! (5/6)

Journalistische und kommerzielle Inhalte gehen auf fast allen großen Nachrichtenseiten Hand in Hand. Und das ist zumindest dann kein Problem, wenn man noch erkennen kann, wo die News-Meldung endet und die Werbung beginnt. Aber das wird immer schwieriger ...