Kostenloses Online-Seminar "Energiewende für Mieter und WEG-Mitglieder“ am 12. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

In einem geschäftlichen Online-Auftritt eines Dienstleisters ist ein Impressum vorzuhalten

Stand:
LG Berlin, Versäumnisurteil vom 28.09.2023 (Az. 91 O 72/23)

Eine Anbieterin von Dienstleistungen wie Haartransplantationen, Chirurgie muss ein Impressum vorhalten, das den gesetzlichen Vorgaben genügt.
Off

Die LIVA Praxis für Haartransplantation, ästhetische und plastische Chirurgie GmbH hat als gewerbliche Anbieterin im online-Auftritt ein Impressum vorzuhalten, das den gesetzlichen Ansprüchen genügt. Im Impressum ist der Name und die Anschrift des Unternehmens, unter denen das Unternehmen niedergelassen ist, anzugeben. Bei einer juristischen Person wie einer GmbH ist die Rechtsform anzugeben, der Name des Vertretungsberechtigten und das Handelsregister in dem die GmbH eingetragen ist.

Weil die Anbieterin nach der Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Das Landgericht hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Schmuckbild

Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.