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Pauschalierte Mahnkosten, die für Porto, Papier und Druck in dieser Höhe nicht entstanden sind
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte gegenüber Verbrauchern in einer Rechnung, die sie online zum Abruf bereitstellt, „Mahngebühren“ in einer bestimmten Höhe geltend macht, obwohl der Beklagten für das Mahnschreiben keine materiellen Kosten in Höhe der geltend gemachten „Mahngebühren“ entstanden sind.