Klage gegen Google, Verfahren II

Anzeige von Sucherergebnissen für „Fake-Shops“, obwohl die von Google betriebene KI diese als betrügerische Fake Shops erkennt

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ:
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht:
LG Karlsruhe
Tätige Organisation:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street 4
Dublin
D04 E5W5
Irland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, über die von der Beklagten betriebenen Suchmaschine „Google“ Suchergebnisse für Online-Shops anzuzeigen, von denen die Beklagte aufgrund eigener Erkenntnisse aus der von der Beklagten betriebenen KI weiß, dass es sich um betrügerische Angebote von „Fake-Shops“ handelt, wie aus Anlagen K 1 bis K 4 ersichtlich.
  2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, die von der Beklagten betriebene Website unter www.google.com so zu gestalten, dass die allgemeinen Informationspflichten nach § 5 DDG („Impressum“) für Verbraucher erst nach mehr als zwei Klicks erreichbar sind, wie aus Anlage K 5 ersichtlich.