Klage gegen Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Verfahren V
Grundpreisangabe bezogen auf Nennfüllmange und nicht auf Abtropfgewicht / Anerkenntnisurteil ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Gerichts-Aktenzeichen:
- Wo 8 O 93/26
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht Heilbronn
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
Bonfelder Straße 2
74206 Bad Wimpfen
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
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Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
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Nein
- Datum der Einreichung:
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- Datum der Beendigung des Verfahrens:
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- Standdatum:
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Zugehörige Dokumente
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in einer Prospektwerbung für das in Anlage K 2 ersichtliche Lebensmittel „Italiamo ASC White Tiger Garnelen“ mit einem Gesamtpreis (9,99 €) und einem Grundpreis (12,49 €/kg) zu werben und dabei den Grundpreis nicht auf das Abtropfgewicht (720g) zu beziehen, sondern auf die Nennfüllmenge (800g).
Die Beklagte hat den Unterlassungsanspruch anerkennt, so dass Anerkenntnisurteil ergangen ist.




