Klage gegen Mobilae
Klauseln in Zusammenhang mit Verträgen zum Erwerb und Installation von Treppenliften
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Zuständiges Gericht:
- OLG Hamm
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
-
Mobilae GmbH
Hellersbergstraße 6
41460 Neuss
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
-
- Standdatum:
-
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen zum Erwerb und zur Installation von Liftanlagen (Treppenliften, Hausliften, Plattformliften, Badenwannenliften), Elektromobilen und barrierearmen Badezimmerausstattungen und Ersatzteilen für diese Produkte zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
- Jede Bestellung und Änderung ist durch gegenseitige schriftliche Auftragsbestätigung zu bestätigen.
- Hinsichtlich von Lieferzeiten und Lieferfristen ist zu beachten, dass sie erst dann beginnen, wenn seit Vertragsschluss 15 Tage vergangen sind und der Kunde nicht von seinem Recht Gebrauch gemacht hat.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden des Vertragsproduktes, die durch unsachgemäße Eingriffe in/auf das Vertragsprodukt und die Komponenten der Anlage zurückzuführen sind.
- Dem Kunden ist bekannt, dass zwischen Beginn der Arbeiten und deren Fertigstellung in der Regel einige Tage vergehen, an denen der weitere Bereich der Bau- und Installationsarbeiten vom Kunden für die durchzuführenden Arbeiten freizuhalten und von ihm auch vor unbefugtem Zutritt von Angehörigen des Kunden und Dritten, insbesondere Kindern, zu sichern ist.
- (Sofern Ziff. IV. 3. wie folgt lautet: „Für das Angebot prüfen wir, ob der Standort und die Bewerbung die Bedingungen für das Konzept erfüllen (an einem Tag). Es wird ein Protokoll erstellt, in dem festgestellt wird, dass der Raum leicht zugänglich ist, dass Wände, Böden und Treppen statisch einwandfrei (fest, eben und stabil) sind, dass alle erforderlichen Versorgungs- und Abflussleitungen im Raum vorhanden sind und dass der Raum frei von Asbest oder anderen gefährlichen Stoffen und Materialien ist.“) … für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf den Höchstbetrag siehe IV. 3 beschränkt.
- Hat Mobilae die Notwendigkeit des Entstehens von Anpassungsarbeiten nicht zu vertreten, besteht eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden nicht, wenn sie nur durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie unabhängig vom Grad des Verschuldens für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass er vor Vertragsschluss über Art, Umfang und die typischen Risiken der Montagearbeiten informiert wurde.
- Mobilae haftet für solche unvermeidbaren, vertragsgemäßen Eingriffe und deren Folgen nicht.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Mobilae zum Vertragsrücktritt … berechtigt.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Mobilae … zur Rücknahme und Ausbau der gelieferten Waren berechtigt.
- In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch den Unternehmer liegt – sofern nicht das Abzahlungsgesetz Gültigkeit findet - ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zulässig, wenn dies der Unternehmer ausdrücklich schriftlich erklärt.
- In dem Fall, dass das Produkt bereits gefertigt wurde, ist die Auflösung des Kaufvertrages ausgeschlossen.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Parteiwillen und dem Vertragszweck entspricht bzw. am nächsten kommt.
- Der Kunde stimmt der Weitergabe seiner Daten zu.
- Wir verarbeiten die Daten nach EUDGV.
- (Soweit auf die Klausel „Der Kunde wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, dass bei Liftanlagen und Badezimmerumbauten die hierfür benötigte Materialien individuell nach Aufmaß beim Kunden angefertigt werden müssen, sodass im Regelfalle eine fertiggestellte Bestellung deshalb nicht wiederverwendbar ist.“ verwiesen wird:) Deshalb ist Mobilae bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung, wenn bereits Fertigung dieser Anlagenteile erfolgt ist oder ein in Bearbeitung befindlicher Fertigungsauftrag nicht mehr stornierbar ist, berechtigt, dem Kunden einen Aufwendungsersatz inkl. entgangenem Gewinn und Allgemeinkostenanteil in Höhe von 65 % der Bruttoauftragssumme in Rechnung zu stellen.
- Dann, wenn noch keine Fertigung erfolgt oder diese noch kostenfrei stornierbar sein sollte, ist Mobilae berechtigt, dem Kunden einen Aufwendungsersatz inkl. entgangenem Gewinn und Allgemeinkostenanteil in Höhe von 25 % der Bruttoauftragssumme in Rechnung zu stellen.





