Klage gegen Niestroj c/o Lifeforce Fitness

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Mitgliedsverträgen in einem Fitnessclub

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: OLG Stuttgart
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Dennis Niestroj, c/o LifeForce Fitness
Werner-von-Siemens-Straße 6
74564 Crailsheim
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Dem Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Mitgliedsverträgen in einem Fitnessclub zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

 

  1. Es gelten die beigefügten AGB des Vertragsgebers, namentlich LifeForce Fitness.
  2. Nutzt eine dritte Person unbefugt den Mitgliedstransponder und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, … dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen.
  3. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Mitgliedstransponders unverzüglich dem LifeForce-Fitness Club schriftlich zu melden.
  4. Bei Verlust des Mitgliedstransponders wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 20 EUR.
  5. Der LifeForce-Fitness Club ist berechtigt, im Falle einer Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Nutzungen und Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzupassen.
  6. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist der LifeForce-Fitness Club zudem berechtigt, den vollständigen ausstehenden Betrag bis zum Ende der Laufzeit auf einmal anzufordern (Fälligkeit der Zahlung) …
  7. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Geld oder Wertgegenstände übernommen wird.
  8. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit.
  9. Die Kündigung hat gegenüber der anderen Partei unter Angabe des Vor-Nachnamen & Geburtsdatum in Textform, d.h. per Brief zu erfolgen.
  10. Darüber hinaus ist das Studio gemäß § 8.6 Abs. 3 UWG berechtigt, die E-Mail-Adresse des Kunden zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu nutzen, sofern der Kunde dieser Nutzung nicht widersprochen hat.
  11. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  12. (Soweit auf die Klausel Ziff. I. 11. Bezug genommen wird:) Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
  13. Der LifeForce Fitness Club ist gemäß § 315 BGB berechtigt, die Mitgliedsbeiträge bei gestiegenen Betriebs- und Geschäftskosten (z. B. Miet-, Energie-, Personal- und Rohstoffkosten) anzupassen.