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Rückerstattung des Kaufpreises bei Ausübung des Widerrufsrechtes auf Wertgutschein, der zeitlich hinter der Gültigkeit des ursprünglichen zur Zahlung eingesetzten Wertgutscheines zurückbleibt
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher im Fernabsatz nicht über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt. Daneben beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte einen Verbraucher nicht über eine einseitig vorgenommenen Stornierung einer Online-Bestellung storniert bzw. Verbraucher im Zusammenhang mit der Erstattung bzw. ersatzweisen Ausstellung von Gutscheinen täuscht bzw. benachteiligt.