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Irreführung über Berechnung der Preise im Hinblick auf die Höhe der Umsatzsteuer
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher über eine Senkung von Preisen bei der Belieferung von Gas unzutreffend informiert, indem sie bei der Angabe der künftigen neuen Preise den Einschluss einer Umsatzsteuer i.H.v. 19% behauptet, obwohl die von ihr errechneten Preise tatsächlich auf einer Umsatzsteuer von nur 7% beruhen, so dass der Verbraucher über die Höhe, der künftig zu zahlenden Preise getäuscht wird.