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Musterfeststellungsklage gegen eventim

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen den Ticketanbieter eventim. Viele Verbraucher:innen bleiben nach Veranstaltungsabsagen auf Kosten sitzen, die das Unternehmen nicht an sie zurückerstattet. Die Verbraucherzentrale hält das für unzulässig. Betroffene können sich für die Klage beim Bundesamt für Justiz anmelden.
eventim Schriftzug am Firmengebäude
On

Darum geht es

Eventim gilt als Marktführer beim Verkauf von Tickets und der Vermarktung von Musik-, Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, beauftragt der jeweilige Veranstalter das Unternehmen oft auch mit der Rückabwicklung des Ticketkaufs. Viele Verbraucher:innen haben sich über das Verhalten von eventim bei Rückerstattungen bei den Verbraucherzentralen beschwert. Eventim zahlt häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurück und behält einzelne Preisbestandteile ein. Aus unserer Sicht muss Eventim Verbraucher:innen den vollständigen Ticketpreis erstatten. Wie hoch die offenen Beträge sind, hängt vom Ticketpreis ab. Das können wenige Euro sein, aber auch hohe zweistellige Summen.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen eventim

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen eventim mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Klageregister: Wie kann ich mich eintragen?

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht.

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Mittwoch, 7. Dezember 2022
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungsklage gegen eventim beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein.
  • Donnerstag, 9. Februar 2023
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Register. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage gegen eventim anmelden.
  • Dienstag, 11. April 2023
    Mindestens 50 Betroffene haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen müssen sich bis zu diesem Stichtag in das Register eintragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene können sich nur bis Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen eventim auf unserer Webseite.
 

Antworten auf häufige Fragen →


Aktuelle Meldung zur Klage

Tickets des Anbieters eventim

eventim: Betroffene können sich für Musterklage anmelden

Verbraucher:innen können sich ab sofort zur Musterfeststellungsklage gegen den Ticketvertreiber eventim anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage am 7. Dezember 2022 beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingereicht. Eventim zahlte nach abgesagten Veranstaltungen häufig nicht den vollständigen Ticketpreis zurück. Über 3.000 Betroffene hatten sich beim vzbv nach einem Aufruf gemeldet.

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Richter unterzeichnet Urteil

Unwirksame Rentenkürzung: BGH bestätigt Urteil gegen Allianz

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genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

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Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln