Was regelt der Vergleich?
Das Sammelklage-Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketdienstleister Eventim ist nach Klagerücknahme abgeschlossen. Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins.