Von der Beschwerde bis zum Urteil: So setzt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht durch

Stand: 29. Juni 2026

Wenn die Verbraucherzentrale erfährt, dass ein Unternehmen sich gegenüber Verbraucher:innen rechtswidrig verhält, kann sie mit verschiedenen juristischen Mitteln dagegen vorgehen. Wir erklären die wichtigsten Schritte und Begriffe.

Wie wird aus meiner Beschwerde eine Klage gegen ein Unternehmen?

Wenn Verbraucher:innen sich über einen Anbieter ärgern oder Probleme mit einem Unternehmen haben, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Wir beraten individuell oder prüfen die Beschwerde. Stellen wir dabei einen rechtlichen Verstoß fest, gegen den wir vorgehen können, beginnen die ersten Schritte der Rechtsdurchsetzung:
 

  1. Abmahnung: Mit einer Abmahnung schreiben wir das betreffende Unternehmen an, Schildern den Verstoß und fordern das Unternehmen auf, das rechtswidrige Verhalten in Zukunft einzustellen. Dazu muss das Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgeben. Weigert sich das Unternehmen, diese Erklärung abzugeben, folgt in der Regel die Klage vor Gericht. 
  2. Klage: War eine Abmahnung ohne Erfolg, reichen wir in der Regel Unterlassungsklage vor dem zuständigen Landgericht oder – bei rechtswidrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem zuständigen Oberlandesgericht ein. Das Verfahren endet meist mit einem Urteil. In manchen Fällen geben Unternehmen im Verlauf des Verfahrens doch noch eine Unterlassungserklärung ab oder es wird ein Vergleich geschlossen. 
  3. Berufung: Wenn wir oder das Unternehmen mit dem Urteil nicht zufrieden sind, besteht oft die Möglichkeit, Berufung oder auch Revision gegen das Urteil einzulegen. Dann muss die nächsthöhere Instanz den Fall erneut prüfen. So kommen unsere Fälle teilweise bis vor den Bundesgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof. Wird eine Berufung abgewiesen, gilt das Urteil der vorherigen Instanz.

Was hat die Verbraucherzentrale für Verbraucher:innen erreicht?

Die Verbraucherzentrale hat im Jahr  2025 676 Verfahren betreut und 353 neue Abmahnungen ausgesprochen. In vielen Verfahren entscheiden Gerichte in unserem Sinn oder Unternehmen geben Unterlassungserklärungen ab. Verbraucher:innen profitieren von den erfolgreichen Verfahren. Sie können sich auch gegenüber dem Anbieter darauf berufen, um ein Problem mit einem Anbieter selbst zu klären. 

  • Ein konkreter Fall, in dem viele Menschen von unserer Klage profitieren, ist unser Verfahren gegen die Allianz, weil diese den Rentenfaktor in Altersvorsorgeverträgen zu Unrecht einseitig herabgesetzt hatte. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof hat die Allianz angekündigt, alle betroffenen Verträge nachzubessern, so dass die Verbraucher:innen letztendlich eine höhere Rente erhalten. 
  • Bis vor den Europäischen Gerichtshof hat uns unser Verfahren gegen Aldi Süd geführt. Der Discounter hatte bei den Angeboten in seinem Prospekt nicht den niedrigsten Preis der letzten dreißig Tage als Bezugspreis genommen und so höhere Preisreduzierungen vorgegaukelt. Verbraucher:innen können sich nun über mehr Transparenz bei der Preisangabe freuen. 
  • Immer wieder führen wir Verfahren gegen Fitnessstudios, die ihre Preise für die Gesamtlaufzeit von Verträgen nicht korrekt angeben und diese Verträge so günstiger erscheinen lassen, als sie tatsächlich sind. Wir setzen uns dafür ein, dass sie sich an die rechtlichen Vorgaben halten und den Gesamtpreis für die Laufzeit des Vertrages angeben. So schützen wir Verbraucher:innen vor Kostenfallen. 

Alle Klagen in der Übersicht: Unsere Verbandsklagen

Kann die Verbraucherzentrale gegen jeden rechtlichen Verstoß eines Unternehmens vorgehen?

Der Gesetzgeber hat uns verschiedene Möglichkeiten gegeben, gegen Rechtsverstöße von Unternehmen vorzugehen: Die Regelungen, die Verbraucher:innen schützen sollen, sind vielfältig und sie werden ständig weiterentwickelt. 

Die Verbraucherzentrale geht im Rahmen ihrer Arbeit vor allem gegen Verstöße in den folgenden Bereichen vor: 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wenn Unternehmen verbraucherbenachteiligende oder rechtswidrige AGB verwenden oder sich auf diese berufen.
  • Unlauterer Wettbewerb: Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sind vielfältig. Sie reichen von irreführender Werbung über falsche Preisangaben bis hin zu erschwerten oder rechtswidrigen Kündigungsmöglichkeiten.
  • Datenschutz: Wenn Anbieter gegen die Regeln zum Datenschutz verstoßen

Eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen einer von der Verbraucherzentrale erhobenen Unterlassungsklage schafft für die Verbraucher:innen Rechtsklarheit. Sie können sich dann für die konkreten eigenen Fälle auf die von der Verbraucherzentrale erstrittenen Urteile berufen. Damit können Sie beispielsweise einen unter irreführenden Umständen geschlossenen Vertrag beenden oder sich gegen unzulässige Klauseln in den Verträgen wehren. 

Die Anbieter dürfen nach einem Urteil die unzulässigen Klauseln nicht mehr verwenden oder sich auf diese berufen. Irreführende oder verbraucherbenachteiligende Werbung muss von den Anbietern nach einem Urteil oder der Abgabe einer Unterlassungserklärung eingestellt werden.

Sammelklage, Musterfeststellungsklage und Co: Was steckt dahinter?

Wenn viele Verbraucher:innen von einem Problem mit einem Unternehmen betroffen sind, kann eine Sammelklage helfen, das Recht von Vielen einfach durchzusetzen. Die Verbraucherzentralen stehen dafür zwei verschiedene Formen der Sammelklage zur Verfügung

  • Musterfeststellungsklage: Bei dieser Form der Sammelklage gilt das Urteil des Gerichts für die Ansprüche aller Verbraucher:innen, die sich zu der Klage angemeldet haben. Sie müssen aber selbst klagen, um die Ansprüche durchzusetzen
  • Abhilfeklage: Betroffene, die sich zu dieser Form der Klage angemeldet haben, erhalten – falls die Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen ausfällt – direkt eine Leistung, z-B. eine finanzielle Entschädigung. Sie müssen nicht selbst klagen.

Beide Verfahren sind, wenn sie von Verbraucherzentralen geführt werden, für die Betroffenen kostenlos.

Weitere Informationen 

Wird aus jeder Beschwerde eine Klage?

Nein. Ob aus einer Beschwerde eine Klage wird, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, z.B.: Liegt tatsächlich ein Verstoß vor? Ist dieser gut dokumentiert? Sind die Betroffenen bereit als Zeug:innen aufzutreten? Ist das Unternehmen erreichbar oder ist eine Klage zustellbar? 

In manchen Fällen ist auch eine Vermittlung mit einem Unternehmen zielführender und sorgt für schnellere individuelle Abhilfe oder eine Beschwerde führt zu einer Warnung für andere Verbraucher:innen beispielsweise in Form einer Pressemeldung, auf unserer Internetseite oder auf unseren Social Media Kanälen.  

Neben der Rechtsdurchsetzung machen wir uns auch auf anderen Wegen für Verbraucher:innen stark: Wir lobbyieren, auch gemeinsam mit andern Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband, in der Politik für Regelungen, die Verbraucher:innen stärken und nicht benachteiligen. So kam es beispielsweise 2012 zum Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, der sogenannten Buttonlösung und auch für die Reform der Altersvorsorge haben wir uns erfolgreich eingesetzt.