Kostenloses Online-Seminar "Warum jetzt der beste Zeitpunkt ist um die Heizung zu tauschen" am 17. März um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Anruf in Abwesenheit: Wann Sie nicht zurückrufen sollten

Stand:
Wenn eine unbekannte ausländische Rufnummer auf dem Handy-Display erscheint und Sie keinen Anruf aus dem Ausland erwarten, reagieren Sie nicht darauf! So ein "Ping-Call" kann teuer werden.
Auf einem Smartphone-Display ist der Hinweis "Entgangener Anruf" zu sehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ping-Anrufe aus dem Ausland: Es klingelt kurz und das Handy zeigt einen verpassten Anruf. Gehen Sie nicht ran und rufen Sie nicht zurück!
  • Falls Sie doch versehentlich angerufen haben, können Sie in einer Liste der Bundesnetzagentur prüfen, ob Sie für den Anruf zahlen müssen.
  • Die Bundesnetzagentur verpflichtet die Netzbetreiber zu Ansagen, bevor eine teure Verbindung aufgebaut wird.
Off

Das Handy klingelt oft nur kurz und zeigt anschließend einen Anruf in Abwesenheit an. Oder man schafft es, ran zu gehen und hört nichts. Auf dem Display ist eine ausländische Nummer zu sehen, die zum Beispiel mit +216 (Tunesien) oder +257 (Burundi) beginnt. Solche "Ping-Calls" können teuer werden – bis zu 3 Euro pro Minute.

Seit 2018 müssen Mobilfunkanbieter für bestimmte Ländervorwahlen und beim weltweiten mobilen Satellitendienst (z.B. auf Schiffen) eine Info-Ansage abspielen, die über hohe Kosten informiert. Das hat die Bundesnetzagentur 2017 bestimmt, nachdem dort die Beschwerden über "Ping-Calls" stark zugenommen hatten. Legen Sie während der Ansage auf, sollen laut Bundesnetzagentur keine Kosten entstehen.

Verursacher verdienen an Telefonkosten mit

Hinter den "Ping-Calls" stecken in der Regel Computer, die angerufenen Nummern stammen laut Polizei Sachsen von Adresshändlern oder werden nach dem Zufallsprinzip angewählt. Vermutlich wollen die Verwender zum einen feststellen, ob die Nummern aktiv genutzt werden. Zum anderen könnte dahinter die Absicht stecken, die Neugierde der Angerufenen zu wecken und zu einem teuren Rückruf zu animieren. Die Verursacher verdienen an den hohen Telefongebühren mit, erklärt die Bundesnetzagentur.

Unsere Tipps:

  • Gehen Sie bei ausländischen Nummern nicht ans Handy, wenn Sie keinen Anruf aus dem Ausland erwarten.
  • Rufen Sie unbekannte Rufnummern nicht zurück.
  • Sperren Sie die Rufnummer, damit Sie davon keine Anrufe und SMS mehr erhalten. Eine Garantie dafür, dass Sie dann Ruhe haben, gibt es allerdings nicht. Denn die Anrufer können ihre Nummern leicht wechseln. Und Achtung: Durch die Sperre wird nicht verhindert, dass Sie die Nummer weiterhin zu hohen Kosten anrufen können.
  • Auf der Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur können Sie prüfen, ob bereits ein "Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung" vorliegt. In dem Fall müssen Sie die angefallenen Kosten auf Ihrer Telefonrechnung nicht zahlen. Falls die Nummer nicht aufgeführt ist, können Sie sie bei der Bundesnetzagentur melden.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Schmuckbild

Werbung muss klar erkennbar sein

Verbraucherzentrale mit Klage gegen Google (YouTube) erfolgreich, Verfahren gegen Handelsblatt läuft noch
Frau liest Brief und wählt auf dem Telefon eine Nummer

Hohe Heizkosten: erst verstehen, dann senken

Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hilft bei der Heizkostenabrechnung
Ein Mann im Anzug sitzt am Schreibtisch und tippt Zahlen in einen Taschenrechner.

Reform der privaten Altersvorsorge: Was sich ändern muss!

Die private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden: Riester ist gescheitert, Altersarmut steigt. Aktuell liegt dazu ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Welche Reformen aus Verbrauchersicht notwendig sind und warum die Finanzlobby das verhindern will, erläutern wir in diesem Podcast.
Schmuckbild

Teurer Alltag

Verbraucherzentrale bietet Hilfe mit kostenlosen Online-Seminaren

Irreführender „Super-Knüller“- Preis bei Edeka

Landgericht Offenburg, Urteil vom 08.07.2025 (Az. 5 O 1/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2026 (Az. 14 U 83/25)

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierung, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage