Kostenloses Online-Seminar "Hol dir die Sonne ans Haus - Solarstrom von Balkon und Terrasse" am 23. Juni um 12 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Kein Zero-Rating mehr: Was das für Telekom- und Vodafone-Kund:innen bedeutet

Stand:
Die Zero-Rating-Angebote der Netzbetreiber Telekom und Vodafone gibt es seit dem 1. April 2023 nicht mehr. Grund: Die Angebote verletzten die Netzneutralität, zu der die Anbieter aber verpflichtet sind. Wir informieren über den aktuellen Stand der Entwicklung.
Eine Frau hält in einem Café ein Smartphone in der Hand, auf dem ein Video-Streaming-Dienst zu sehen ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit März 2022 sind Zero-Rating-Tarife verboten. Bis Ende März 2023 mussten die Anbieter Telekom und Vodafone die Verträge ihrer Kund:innen umstellen.
  • Zero-Rating war eine Geschäftspraxis, bei der bestimmte Dienste vom monatlichen Datenvolumen ausgenommen wurden.
  • Dies verstieß gegen den Grundsatz, dass der Datenverkehr gleichbehandelt werden muss. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte geklagt und Recht bekommen.
  • Nach Streichung des Angebots bemängelte das OLG Düsseldorf gegenüber Vodafone, dass nicht über ein Sonderkündigungsrecht informiert wurde.
On

Was bedeutet Zero-Rating?

Beim Zero-Rating konnte man bestimmte Online-Dienste nutzen, ohne dass das verwendete Datenvolumen wie etwa große Streaming-Dienste und soziale Netzwerke vom Inklusivvolumen des Vertrags abgezogen wurden.

Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind diese Angebote nicht vereinbar mit den Regeln der Netzneutralität und untergraben die Rechte von Verbraucher:innen sowie deren Auswahlmöglichkeiten. Der vzbv forderte daher seit 2017 ein Verbot solcher Zero-Rating-Produkte.

Die Bundesnetzagentur hatte die Vermarktung von Zero-Rating-Tarifen bereits im April 2022 untersagt und den Anbietern eine großzügige Übergangsfrist zur Umstellung ihrer Tarife gewährt. Vorausgegangen war dem eine Klage des vzbv gegen Vodafone zu bestimmten Aspekten des Vodafone-Passes. Nachdem die Klage durch das Berufungsgericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergleitet wurde, hat dieser im September 2021 entschieden, dass Zero-Rating-Angebote grundsätzlich gegen die Regeln der Netzneutralität und damit gegen EU-Recht verstoßen.

Seit Juli 2022 durften die beiden Tarifoptionen Neukund:innen nicht mehr angeboten werden. Zum 31. März 2023 durften sie auch bei Bestandskund:innen nicht mehr aktiviert sein. Vodafone und Telekom stellten die Option daraufhin zum 31. März 2023 ein.

Netzneutralität – das steckt dahinter

Seit 2016 gelten innerhalb der Europäischen Union die Regeln zur Netzneutralität, die einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang zum Internet garantieren. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind seither verpflichtet, den gesamten Datenverkehr im Internet grundsätzlich gleich zu behandeln. Wenn Kund:innen also Online-Dienste nutzen, ohne dass sich dadurch ihr monatliches Datenvolumen reduziert, bedeutet das eine Benachteiligung der Daten, die nicht unter die Option fallen.

Was änderte sich für Kund:innen seit dem 1. April 2023?

Die Verträge von Bestandskund:innen des Vodafone Passes und StreamOn wurden zum 1. April 2023 umgestellt bzw. in neue Verträge umgeleitet. Die Telekom bot zwischen dem 1. April 2023 und dem 31. Mai 2023 eine einmalige Flatrate über 90 Tage an. Danach verfiel das Angebot. Bei Vodafone bekamen Kund:innen ab April 2023 dauerhaft monatlich zusätzliches Datenvolumen.  Das Angebot erfolgte jedoch, ohne auf die Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages hinzuweisen. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW in einem einstweiligen Verfügungsverfahren urteilte: Vodafone hätte die betroffenen Kund:innen, denen nicht ersatzweise unbegrenztes Datenvolumen eingeräumt worden sei, über ein Sonderkündigungsrecht informieren müssen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Welche Vorteile ergeben sich daraus für mich als Nutzer:in?

Auf den Homepages der Netzanbieter wird der Wegfall von Zero-Rating erwartungsgemäß als Nachteil für die Kund:innen dargestellt. Zero-Rating-Angebote waren eine vermeintlich attraktive Möglichkeit, Vertragsleistungen zu optimieren. Denn diese Tarife waren vor allem dann interessant, wenn das Inklusivvolumen nicht ausreichte, um datenintensive Dienste wie Musik- oder Videostreaming zu nutzen. Die Option bot daher nur vordergründig Vorteile. Langfristig besteht die Gefahr, dass  Zero-Rating-Angebote die Wahlfreiheit der Verbraucher:innen einschränkten.

Ein weiterer Nachteil: Häufig führten Zero-Rating-Angebote dazu, dass Datenvolumina von Internettarifen von vornherein begrenzt wurden. Wenn Sie weitere Datenkontingente nutzen wollten, war dies meist nur zu höheren Preisen möglich. Zero-Rating-Angebote wurden für Endnutzer:innen nämlich umso interessanter, je begrenzter ihr sonstiges Datenvolumen war und je teurer es für sie war, weitere Datenkontingente hinzuzubuchen.

Insofern rechnen die Verbraucherzentralen damit, dass das Verbot von Zero-Rating langfristig Vorteile für alle Verbraucher:innen mit sich bringt.   Anbieter könnten künftig generell größere Datenvolumina oder günstigere Flatrate-Tarife für Mobilfunk anbieten und damit den Wettbewerb am Markt beleben.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.
Kinder mit Tablet und Smartphone im Auto

Roaming-Falle Schweiz

Gerade bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Instagram & Co, aber auch beim Streamen von Musik oder der Nutzung von Navigationsdiensten kann ein Urlaub in der Schweiz oder auch nur eine kurze Durchfahrt oder ein Aufenthalt in der Grenzregion für Mobilfunkkunden zu einer teuren Kostenfalle werden.
Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.