Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 22. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Stand:
Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Giga Fiber sind zu viele Fragen offen, um die Seriosität des Geschäftsmodells beurteilen zu können.
  • Es gibt Unklarheiten und Widersprüche auf der Internetseite und in den Geschäftsbedingungen.
  • Die Verbraucherzentralen empfehlen, nicht darauf einzugehen. Derzeit sind noch zu viele Fragen offen, etwa, ob es überhaupt zulässig ist, das Angebot mit einem Zahlungsdienstleister zu verbinden.
On

Vermehrt Nachfragen zu Giga Fiber bei den Verbraucherzentralen

"Ist das Angebot seriös?" Mit dieser Frage kamen zuletzt etliche Verbraucher:innen auf die Verbraucherzentralen zu. Konkret geht es darum, dass das Unternehmen damit wirbt, einen Glasfaser-Anschluss für 0 Euro einzurichten. Es verbindet dieses Angebot aber mit der Bedingung, dass Kund:innen regelmäßige Zahlungsverpflichtungen wie Miete oder Strom über den Zahlungsdienstleister TeleCash abwickeln müssen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Internetseite sowie die dort abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen. Die Einschätzung: Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch zu viele offene Fragen, um einen Vertrag abzuschließen.

Auch andere Telekommunikationsanbieter werben damit, Glasfaser-Anschlüsse einzurichten. Mit Aussagen wie: "799 Euro Anschlusskosten sparen" wollen Anbieter die Hausbesitzer:innen für die neue Technologie begeistern. Alle verlangen allerdings Geld für die Tarife – wie bei anderen Internet- und Telefonanschlüssen auch. Selbst diese monatlichen Tarifkosten will der Anbieter Giga Fiber nicht erheben und behauptet, dass für mindestens 24 Monate (das ist die Mindestvertragslaufzeit) alles kostenlos sei.

Weitere Informationen rund um Glasfaser finden Sie im verlinkten Artikel.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Giga Fiber GmbH wegen Irreführung abgemahnt. Weder auf der Internetseite noch in der App des Anbieters war der konkrete Zahlungsdienstleister und dessen Anschrift angegeben. Aus Sicht des vzbv handelt es sich dabei jedoch um wesentliche Informationen, die Verbraucher:innen in der Werbung nicht vorenthalten werden dürfen. Inzwischen hat der Anbieter die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.

Auch die Vertragsbedingung, nach der Verbraucher:innen zur Erstattung von Kosten für den Hausanschluss verpflichtet werden, wenn sie während der Mindestvertragslaufzeit gegen Pflichten verstoßen, hat der vzbv abgemahnt. Inzwischen hat der Anbieter auch diese geforderte Unterlassungserklärung abgegeben.

Glasfaser-Anschluss für 0 Euro nur mit Bindung an Zahlungsdienstleister

Wer bei Giga Fiber einen Internet-Anschluss über Glasfaser gratis bekommen möchte, muss laut den FAQ auf der Internetseite zustimmen, dass "wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom aber auch Darlehenszahlungen über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service" abgewickelt werden. Dieser Dienstleister ist TeleCash.

Das bedeutet, dass Sie solche Verpflichtungen nicht mehr von Ihrem Girokonto zum Beispiel per Dauerauftrag überweisen dürfen. Giga Fiber erhält also umfangreichen Einblick in Ihre monatlichen Ausgaben – die sonst eigentlich nur Ihre Bank hat. Für Banken gibt es allerdings besondere Gesetze, an die sie sich halten müssen und sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) überwacht. Giga Fiber nicht. Nach eigenen Angaben ist das Unternehmen Mitglied in den Branchenverbänden Breko und VATM – es sind Verbände für Telekommunikationsunternehmen.

Verstoß gegen die AGB kann zur Kündigung führen

Die wesentliche Voraussetzung für einen Vertrag bei der Giga Fiber ist, "definierte Zahlungen über Giga Fiber und ihren Paymentdienstleister" zu leisten. Ein wiederholter Verstoß gegen diese Pflicht kann laut den AGB zur außerordentlichen Kündigung führen: "Wir sind in diesem Fall nicht mehr zur Bereitstellung des 0 Euro Internetanschlusses verpflichtet", heißt es in den Bedingungen des Anbieters. 

Wie sollen Zahlungen kontrolliert werden?

Genauso unklar ist, wie Giga Fiber sicherstellen will, dass Sie tatsächlich alle Ihre Zahlungen über das Unternehmen abwickeln. Reicht ihm, dass Sie selbst Ihre Verpflichtungen angeben (und dabei theoretisch die eine oder andere monatliche Zahlung verschweigen könnten) oder will das Unternehmen auf Ihr Girokonto zugreifen?

Wer liefert das Internet?

Giga FIber erklärt, dass der Zugang zum Internet über ein "von uns bestimmtes Telekommunikationsunternehmen" bereitgestellt werde. Das können also zum Beispiel Telekom, Vodafone, O2, 1&1 oder andere Anbieter sein, die Verbraucher:innen dann nehmen müssten. 

Datensammlung schon vor dem Vertrag

Giga Fiber scheint eher ein Vermittler zu sein und kein tatsächlicher Telekommunikationsanbieter oder Unternehmen für Finanzdienstleistungen. Interessenten könnten einen Antrag absenden. Giga Fiber will dann die "Verfügbarkeit und Realisierbarkeit eines Glasanschlusses" prüfen und ein individuelles Angebot schicken, das man auch ablehnen könne. In Punkt 7.2 der Datenschutzerklärung schreibt Giga Fiber, dass personenbezogene Daten weitergegeben oder offengelegt werden dürfen. Sie könnten auch an Firmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (also zum Beispiel in den USA, Russland oder China) gesendet werden – allerdings "ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und geschäftlichen Verpflichtungen". Dazu gehört, wie oben geschrieben, zum Beispiel die Auswahl eines Internet-Versorgers und eines Zahlungsdienstleisters.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Kind am Kühlschrank

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte beim Einsparen von Energiekosten

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

Jemand schließt ein Bankschließfach auf

Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Wer haftet für mein Schließfach?

Nach dem Einbruch in der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer sorgen sich viele Betroffene um Ersatz für ihre Verluste. Und auch generell wirft das Geschehen die Frage auf, wann Banken oder Versicherungen in solchen Fällen haften.
Schmuckbild

Gewährleistung gilt auch für Schnäppchen

Ein Möbelhändler verweigerte das Recht auf Gewährleistung für ein reduziertes Produkt – zu Unrecht.
Schmuckbild

Frische Luft und warme Räume: So heizen und lüften Sie richtig

Gerade in der kalten Jahreszeit verbringen viele Menschen mehr Zeit zu Hause. Doch wie bleibt es warm, trocken und angenehm in den eigenen vier Wänden – ohne unnötig Energie zu verschwenden? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gibt praktische Tipps, wie Verbraucher:innen im Alltag einfach und effizient Heizen.
Schmuckbild

Neues Abo statt Kündigung

Eine Verbraucherin wollte mit Hilfe eines Service-Anbieters ein Abo kündigen. Doch der Anbieter kündigte den Vertrag nicht, sondern schob ihr ein weiteres Abo unter.