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Digitaler Euro

Stand:
Die Vorbereitungsphase zur Einführung des digitalen Euros wurde im Oktober 2025 abgeschlossen. Der EU-Gesetzgeber entscheidet im Lauf des Jahres 2026 über eine entsprechende Verordnung, um möglicherweis ab 2029 den digitalen Euro einzuführen.
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Ende Juni 2023 hat die europäische Kommission mit einem Legislativvorschlag ein Gesetzgebungsverfahren begonnen. Im Oktober 2025 wurde ein Regelwerk für den digitalen Euro bekannt gegeben. Seitdem laufen weitere Vorbereitungen zur Einführung des digitalen Euros (aktueller Stand).

Bargeld: Vorteile & Nachteile

Gesetzliches Zahlungsmittel in vielen Ländern der EU ist der Bargeld-Euro: Mit ihm können im jeweiligen Währungsgebiet Geldgeschäfte getätigt werden. Bargeld hat einige Vorteile gegenüber den heute gängigen online Bezahlmethoden der Banken und anderer Anbieter von Zahlungsdiensten: Die Nutzung ist anonym möglich, Nutzer:innen hinterlassen bei der Barzahlung (in der Regel) keine Daten und sind damit vor Ausspähung geschützt. Bargeld funktioniert auch ohne Strom oder IT-Systeme und ist unabhängig von kommerziellen Anbietern nutzbar. Aber: Eine Teilnahme am Onlinehandel ist mit Bargeld zurzeit nicht oder nur eingeschränkt oder im Fall der Zahlung per Nachnahme mit hohen Zusatzkosten möglich. Daher greifen Nutzer:innen häufig auf Angebote von Unternehmen zurück, die digitale Zahlungen als Dienstleistung anbieten. Nicht zuletzt deswegen ist die Einführung eines digitalen Euros eine große Chance, digitale Teilhabe zu ermöglichen, beispielsweise auch für Minderjährige oder für Verbraucher:innen, die kommerzielle online Bezahlmethoden ablehnen. Angesichts dramatisch steigender Betrugsfälle im Zahlungsverkehr  ist der digitale Euro auch eine Chance für sicheres Bezahlen im Internet.


Risiken digitaler Zahlungsmittel

Jedes digitale Zahlungsmittel ist aber grundsätzlich mit Risiken für Nutzer:innen verbunden: Durch die entstehenden Daten kann der digitale Zahlungsverkehr personenbezogen erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. Informationen darüber, wer bei welcher Gelegenheit zu welchem Zweck wen bezahlt hat, sind verfügbar. Persönliche Präferenzen, Beziehungen und auch Informationen zur finanziellen Situation werden sichtbar und können von Dritten, also beispielsweise Unternehmen oder auch staatlichen Einrichtungen, genutzt werden. Dies ist bei heutigen privaten Zahlungsdiensten bereits der Fall: Paypals Datenschutzerklärung vom 14.11.2024 umfasst etwa zwölf DIN A4-Seiten. Weitere 24 Seiten umfassen die PayPal-Nutzungs-Bedingungen vom 10.10.2024. Der Anbieter erhebt demnach unter anderem auch abgeleiteter Daten wie Verhaltensmuster und persönliche Vorlieben, Browsing- und Kaufgewohnheiten die Kreditwürdigkeit der Nutzenden gehören.

Forderungen der Verbraucherzentrale

Die Vorteile des Bargelds müssen auch im digitalen Euro abgebildet werden, dazu müssen aus Sicht der Verbraucherzentrale insbesondere folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel: Es gilt eine Annahmepflicht für alle Anbieter
  • Freie Wahl des gesetzlichen Zahlungsmittels: analog oder digital
  • Gewährleistung der Autonomie und der Anonymität:
    • Verhindern des Ausspähens des Zahlungsverkehrs
    • Kein Blankoscheck für „smart contracts“: Kein automatischer Griff in die digitale Geldbörse!
       

Wie funktioniert der digitale Euro?

Der digitale Euro ist so etwas wie eine digitale Geldbörse. Genau wie in einem Portemonnaie befindet sich darin digitales Geld. Wie genau der digitale Euro bei einer Einführung umgesetzt wird und genutzt werden kann, ist noch offen. Möglich wäre eine hardwarebasierte Umsetzung, beispielsweise wie bei der Geldkarte; das digitale Geld befindet sich dann auf einem Chip oder einem Magnetstreifen. Außerdem: Eine softwarebasierte Lösung (digitale Geldbörse), mit der das digitale Geld auf dem Computer oder Handy beim Nutzer verschlüsselt gespeichert wird und zur digitalen Zahlung auch offline verwendet werden kann.

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