Obst, Gemüse und Gewürze im Trinkwasser sorgen für abwechslungsreichen Geschmack. Zehn Rezepte zum Durchklicken und Herunterladen. Jedoch sollten Sie bei der Zubereitung auf wichtige hygienische Rahmenbedingungen achten, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
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Verbraucherzentrale NRW
Das Wichtigste in Kürze:
Infused Water ist mit Früchten, Gemüse oder Kräutern aromatisiertes Leitungswasser.
Sie sollten es frisch zubereiten und zeitnah trinken.
Dass Infused Water auch gesundheitliche Wirkung wie "Detox-Effekte" hat, ist wissenschaftlich nicht belegt.
"Infused" bedeutet so viel wie "aufgegossen". Leitungswasser wird mit Früchten, Gemüse oder Kräutern aromatisiert – ganz ohne Zucker.
Dazu wird Obst ganz oder in Scheiben geschnitten und mit frischem Wasser in eine Karaffe oder Flasche gegeben. Nehmen Sie am besten frisches Obst nach Jahreszeit – Orangen im Winter, Erdbeeren im Frühjahr, Blaubeeren im Sommer, Äpfel im Herbst. Als Gemüse eignen sich Gurke und Möhren gut. Frische Kräuter wie Minze, Rosmarin oder Thymian geben dem Wasser zusätzlich Aroma.
Auch auf der Sommerparty schmeckt das Wasser mit verschiedenen Früchten aus einem Getränkespender erfrischend. Probieren Sie verschiedene Kombinationen für Ihr Infused Water aus. Anregungen erhalten Sie mit unseren Rezeptideen.
Darauf sollten Sie bei Infused Water achten
Waschen Sie Obst, Gemüse und Kräuter gründlich. Am besten nehmen Sie Bio-Qualität.
Infused Water kann gesundheitliche Nachteile haben, wenn Sie es nicht unter hygienisch einwandfreien Bedingungen zubereiten. Süße Früchte sind nämlich aufgrund der enthaltenen Kohlenhydrate (Fruchtzucker) sowie des hohen Wassergehalts ein idealer Nährboden für Mikroorganismen. Ist das Obst geschnitten, stellt die Schale keine natürliche Barriere mehr da und die Oberfläche ist vergrößert. Verderbnis- und Krankheitserreger können die Kohlenhydrate nun verstoffwechseln und sich vermehren.
Deshalb sollten Sie Infused Water immer frisch zubereiten und zügig verbrauchen. Lassen Sie es am besten gekühlt und nicht länger als nötig stehen. Reinigen Sie die Wasserkaraffe vor einer Neubefüllung mit Spülmittel und heißem Wasser, um gegebenenfalls anhaftende Keime zu beseitigen.
Kritisch kann auch die Verwendung von Tiefkühl-Obst wie Himbeeren in Infused Water sein. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Verunreinigungen mit Hepatitis A- und Noroviren. Mehr Infos finden Sie auf dieser Seite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Nehmen Sie daher vorzugsweise frisches, regionales Obst und Gemüse der Saison. Waschen Sie frisches Obst gründlich oder erhitzen Sie Tiefkühlbeeren vor dem Verzehr.
Außerdem: Hinterfragen Sie Behauptungen über Infused Water im Internet kritisch. Viele als Tatsachen dargestellte gesundheitliche Effekte wie Entgiftungen oder die Beschleunigung des Stoffwechsels sind wissenschaftlich nicht belegt. Auch ist ungenügend untersucht, wie viele Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe, beispielsweise Antioxidantien, überhaupt vom Obst und Gemüse in das Trinkwasser übergehen.
Obst und Gemüse in Wasser
Herb, sauer, bitter, süß – mit Früchten und Gemüse können Sie Wasser viele neue Geschmacksnoten verleihen. Wir haben ein paar Rezeptideen für Sie zum Durchklicken.
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Apfel-Zimt-Wasser
Zutaten: ½ Bio-Apfel (süße Sorte), ½ Zimtstange, 1 l Leitungswasser, Eiswürfel (optional)
Die Bio-Apfel waschen und in feine Scheiben schneiden.
Die Zimtstange halbieren.
Beides in eine Karaffe geben.
Mit Leitungswasser auffüllen und etwas ziehen lassen.
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Blaubeer-Rosmarin-Wasser
Zutaten: 100 g Blaubeeren, 1 kleinen Stiel Rosmarin, 1 l Leitungswasser, Eiswürfel (optional)
Blaubeeren und Rosmarin waschen.
Beide Zutaten in Karaffe geben.
Mit Leitungswasser auffüllen und etwas ziehen lassen.
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Mango-Ingwer-Wasser
Zutaten: 1 geschältes, ca. 3 cm langes Stück Ingwer, 100 g Mango in Würfeln, 1 l Leitungswasser, Eiswürfel (optional)
Den Ingwer schälen und in Scheiben schneiden.
Das Fruchtfleisch der Mango in Würfel schneiden.
Beides in eine Karaffe geben.
Mit Leitungswasser auffüllen und nach Geschmack ziehen lassen.
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LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig
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