Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 5. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Inkasso: EOS treibt Kosten unrechtmäßig in die Höhe

Stand:
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg urteilt: Die EOS Investment GmbH verlangte Ersatz für einen rein fiktiven Schaden. Mehr als 700 Menschen haben sich der Musterfeststellungsklage vom vzbv angeschlossen. Verbraucher:innen dürfen nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.
Vertragsunterlagen und Taschenrechner

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen anderer Unternehmen und beauftragt ein Schwesterunternehmen mit dem Inkasso.
  • Das Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass Verbraucher:innen nicht für diese Kosten aufkommen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Sie können die Rechtmäßigkeit eingegangener Forderungen mithilfe unseres interaktiven Inkasso-Checks überprüfen.
  • Alle Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage finden Sie hier.
Off

Die Unternehmen der EOS Gruppe gehören zu den größten Akteuren im deutschen Inkassobereich. Zu ihnen gehört auch die EOS Investment GmbH. Diese übernimmt Forderungen von anderen Unternehmen wie Banken oder der Otto Group und beauftragt wiederum die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) mit dem Inkassoverfahren. Beide Unternehmen sind Teil des Otto-Konzerns.

Unnatürliche Kostenerhöhung

Aus Sicht des vzbv erzeugen die beiden Unternehmen künstlich Inkassokosten, indem sie sich gegenseitig beauftragen. Statt Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro sollen Betroffene plötzlich wesentlich höhere Inkassokosten zahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass diese Inkassokosten nicht gefordert werden dürfen. Grund dafür ist, dass sie als Schwesterunternehmen demselben Konzern angehören.

Klage vorerst erfolgreich

Der vzbv hat erfolgreich für über 700 Betroffene vor dem OLG in Hamburg geklagt.  Am 15. Juni 2023 entschied das Gericht, dass es sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung des EOS DID verlangt, um einen rein fiktiven Schaden handelt. Diesen müssen die Verbraucher:innen nicht erstatten.

Das Urteil signalisiert der Inkasso-Branche, dass ähnliche Praktiken nicht akzeptabel sind. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die EOS Investment GmbH hat einen Monat Zeit, beim Bundesgericht Revision einzulegen.

Die Entscheidung des OLG ist besonders erfreulich für Verbraucher:innen, die sich zuvor im Klageregister eingetragen haben und so an der Klage beteiligt waren. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, können sie sich auf dieses Urteil berufen und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern. Das Urteil betrifft jedoch ausschließlich Inkassokosten, welche die EOS Investment für die Beauftragung von Deutscher Inkasso-Dienst GmbH in Rechnung gestellt hat.

Aus Sicht des vzbv sollen außerdem bereits geleistete Zahlungen an Betroffene erstattet werden. 

Brief-Ärger

Inkasso-Check

Müssen Sie wirklich zahlen? Hier können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Schmuckbild

Neue Norm für Balkonkraftwerke bringt Klarheit

Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
Microsoft Touchscreen

Verbraucherrechte gelten auch für Big-Tech-Unternehmen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Microsoft und Starlink durch
Gentechniker hält ein Schild mit der Aufschrift CRISPR/Cas9 in die Kamera.

Gentechnik - neue Regelungen, weniger Transparenz

Neue gentechnische Verfahren unterliegen derzeit noch dem Gentechnikgesetz. Auf EU Ebene wurde jedoch eine neue Regelung beschlossen. Sollte diese in Kraft treten, würden künftig viele Pflanzen – und damit auch zahlreiche Lebensmittel – nicht mehr unter das Gentechnikrecht fallen.
Schmuckbild

Mehr Rente dank Klage der Verbraucherzentrale

Nach BGH-Urteil: Kürzung des Rentenfaktors in betroffenen Verträgen wird rückgängig gemacht
Schmuckbild

Rentenfaktor gekürzt? Melden Sie Ihren Fall der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft aktuell, wie Lebensversicherer ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10.12.2025 umsetzen (Az. IV ZR 34/25). Der BGH hatte darin eine bestimmte Klausel in Riesterverträgen der Allianz für rechtswidrig erklärt. Mit dieser Klausel nahm der Versicherer einseitige Kürzungen der Rente (Rentenfaktor) vor. Nutzen Sie unseren Klausel-Check und senden Sie uns Ihren Fall zu.