Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 2. März um 15 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Gutschein fürs Restaurant: Ein gutes Geschenk?

Stand:
An Menschen, die es lieben essen zu gehen, verschenkt man gerne einen Restaurantgutschein. Entweder vom Restaurant um die Ecke oder mal was Neues zum Ausprobieren. Gedanken macht man sich meistens zur Gültigkeit, aber was geschieht, wenn das Restaurant schließt oder wenn es von einem neuen Besitzer übernommen wird?
Schmuckbild
Off

Restaurant geschlossen und Unternehmer insolvent

Der Gutschein kann mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr ohne weiteres eingelöst werden. Wer einen solchen Gutschein besitzt, hat allerdings eine Forderung gegen den Restaurantbesitzer, der den Gutschein ausgestellt hat und nun insolvent ist. Diese Forderung, im Wert des Gutscheins, kann man beim Insolvenzverwalter zur sogenannten „Insolvenztabelle“ anmelden. Sämtliche Forderungen kommen in einen Topf. Ist das Vermögen des Unternehmens verwertet und das Insolvenzverfahren irgendwann abgeschlossen, erhalten alle, die einen Anspruch haben, einen bestimmten Anteil uf ihre Forderung. Dieser Anteil liegt meistens aber deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Betrages. Somit ist der Verlust sehr hoch. Bekanntmachungen zu Insolvenzen können Sie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder suchen und einsehen: https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/

Restaurant geschlossen und keine Insolvenz

Manchmal ist der Restaurantbesitzer nicht insolvent, sondern hat sein Geschäft lediglich aufgegeben oder geschlossen. In diesen Fällen behalten die Gutscheine ihren Wert. Durch die Geschäftsaufgabe oder die Schließung ist eine Einlösung im Restaurant jedoch nicht möglich, dennoch muss der Unter nehmer, der den Gutschein ausgestellt hat, den Gutscheinwert grundsätzlich erstatten. Es ist jedoch schwierig, die Adresse des Unternehmers zu ermitteln, wenn diese nicht auf dem Gutschein steht oder der Unternehmer unter der angegebenen Adresse nicht mehr erreichbar ist.

Restaurant verkauft – neuer Besitzer

Sofern das Geschäft im Ganzen verkauft wurde und der Geschäftsbetrieb vom neuen Besitzer beibehalten wird, kauft der neue Besitzer den gesamten Geschäftsbetrieb mit allen Rechten und Pflichten. Insoweit ist der neue Eigentümer verpflichtet den Gutschein einzulösen. 

Restaurant geschlossen und wieder geöffnet

Bei einer Wiedereröffnung durch den Besitzer, der den Gutschein ausgestellt hat, bleibt der Gutschein innerhalb der ausgestellten Frist gültig. Hat jedoch der Besitzer gewechselt, dann stellt sich die Frage, was ist geschehen? Ist der vorherige Besitzer insolvent oder wurde das Restaurant mit allen Rechten und Pflichten an den neuen Besitzer verkauft? Auf jeden Fall sollte man versuchen den Gutschein einzulösen.

 

Tipp für Verbraucher:innen

Um sicher zu gehen, dass das Geschenk auch wirklich ein kulinarisches Event wird, sollte man lieber einen Gutschein ohne Wert verschenken und Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen zum Essen einladen. Weitere Informationen zu Gutscheinen können Sie sich in unserem Podcast „Über Freud und Leid mit Geschenkgutscheinen“ anhören.

 


Dieser Text ist mit verändertem Titel ursprünglich in der Verbraucherzeitung 4/2024 erschienen.

Richter unterzeichnet Urteil

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich gegen Volksbank pur durch.
älteres Paar lässt sich von Berater etwas auf dem Tablet zeigen

Stärken was alle stärkt: Verbraucherschutz

Verbraucherschutz betrifft viele Lebenslagen. Er verhindert Übervorteilung, stärkt Verbraucher:innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte und sichert so selbstbestimmte wirtschaftliche Teilhabe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt ihre verbraucherpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2026 und Antworten von sechs Parteien dazu vor.
Handy und Laptop mit YouTube offen

Dauerwerbesendung auf YouTube? So nicht!

Verbraucherzentrale setzt mit Klage ein Zeichen gegen versteckte Werbung in Influencer-Videos.
Schmuckbild

Energieberatung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen zwei neue Beratungsangebote an. Dabei können sich Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt zur Sanierung und zum Heizungstausch beraten lassen.
Logo des Podcasts "dürfen die das?" neben Illustration eines Smartphones, in dessen Kameraline ein Kopfhörer zu sehen ist.

"dürfen die das?" Podcast – Staffel 2: Regulier mich (4/4)

Wenn Verbraucherschützer:innen von der "Selbstregulierung" oder "Eigenverantwortung" der Wirtschaft hören, rollen sie meist nur mit den Augen. Aber selbst im Falle vermeintlich effektiver Gesetze für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb finden schlaue Anbieter Wege, um diese auszuhebeln.