Kostenloses Online-Seminar "Fokuswoche Vorsorge: Patientenverfügung" am 3. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

 

Partnervermittlung: Unterschied zwischen Agenturen und Online-Börsen

Stand:
Bei einer klassischen Partner- oder Heiratsvermittlung können Anbieter den hierfür vereinbarten Lohn nicht einklagen. Anders sieht es bei Online-Partnerbörsen aus. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Herzen auf Wäscheleine, Abzocke bei Online-Partnervermittlung
Off

Auf der Suche nach der großen Liebe gibt es verschiedene Hilfen: Klassisch und schon seit vielen Jahren bieten Partnervermittlungen an, über persönliche Gespräche die Interessen und Eigenschaften ihrer Kundschaft zu ermitteln und passende Partner:innen zu finden. Verlangt der Anbieter hierfür ein Entgelt und weigert sich der Kunde dies zu bezahlen, so kann der Anbieter es nicht einklagen. Das liegt an einer Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 656 BGB), durch die die Kunden einer Heiratsvermittlung vor einem Prozess geschützt werden sollen, der ihre Intimsphäre beeinträchtigen könnte. Diese Vorschrift hat der BGH bislang auch für Eheanbahnungs- und Partnerschaftsanbahnungsverträge angewendet.

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 17. Juni 2021 (Az.: III ZR 125/19) kann diese Vorschrift aber nicht auf Online-Partnervermittlungsverträge angewendet werden. Das bedeutet: Anders als klassische Partnervermittlungsinstitute können Online-Plattformen die vertraglich vereinbarte Vergütung auch vor Gericht einklagen.

Der BGH begründet das damit, dass die Online-Partnervermittlungen die Profile ihrer Kund:innen und die Partnervorschläge nicht individuell und persönlich auswerten. Vielmehr wird lediglich der unbeschränkte Zugang zu der Online-Plattform ermöglicht, auf der die Kund:innen dann selber Kontakt zu möglichen Partner:innen herstellen können. Bei einem Rechtsstreit über die vertraglich versprochenen Leistungen und die Vergütung wird daher nicht in einer Weise eingegriffen wie bei den herkömmlichen Partnervermittlungsverträgen.

Dieser Unterschied sollte immer beachtet werden. Denn er hat auch Auswirkungen auf die Frage, ob nach einem Widerruf des Vertrages Wertersatz zu leisten ist. Hierzu haben wir einen gesonderten Text.

Vorsicht vor unseriösen Partnervermittlungen

Bei vielen Partnervermittlungsinstituten wird leider gerne getrickst. Mit Fotos attraktiver Menschen und erfundenen Inhalten für Kontaktanzeigen wollen sie suchende Singles ködern. Wer konkret nach den Personen fragt, hört dann gerne, dass sie gerade vermittelt worden sei. Unsere Tipps:

  • Prüfen Sie den Vertragsinhalt vor einem Vertragsabschluss sehr genau! Lesen Sie auch das Kleingedruckte!
  • Verlangen Sie ein Vertragsexemplar, das Sie vor der Unterschrift zu Hause in Ruhe prüfen können!
  • Lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.
  • Lassen Sie sich neben der Vertragskopie auch eine Kopie des Partneranforderungsbogens (Partneranforderungsprofils) geben!
  • Bezahlen Sie niemals alles im Voraus!
  • Vermeiden Sie Kredite!

Versuchen Sie, mit dem Institut Teilzahlungen auszuhandeln! Seriöse Unternehmen sollten sich eigentlich darauf einlassen.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Schmuckbild

Wärmepumpen-Angebote oft unübersichtlich

Energieberatung der Verbraucherzentrale schafft Klarheit

ETF als Geldanlage und Altersvorsorge

Aktien-Indexfonds, auch Aktien-ETFs oder kurz ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform und zur Altersvorsorge empfohlen: kostengünstig und renditestark. Aber was sind ETFs? Alle grundlegenden Informationen sowie Hinweise zu Risiken und Chancen bekommen Sie in dieser Podcast-Folge.
Seniorin und junge Frau lachen

Fokuswoche Vorsorge: Selbst bestimmen. Klarheit schaffen

Verbraucherzentralen bieten bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Pinkwashing - Konsum in Regenbogenfarben

Öffentlich Flagge zeigen gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender-Personen ist längst mehr als politischer Aktivismus. Auch für große Unternehmen spielen Lifestyle-Produkte und Werbebotschaften mit Symbolen der LSBTIQ-Bewegung eine zunehmend wichtige Rolle.