Sammelklage gegen ExtraEnergie erfolgreich: OLG Hamm kippt Preiserhöhungen

Stand: 07. Oktober 2026

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen ExtraEnergie im Wesentlichen stattgegeben. Es ging um enorme Preiserhöhungen, die unzulässig waren. Betroffene können sich auf das Urteil berufen und Rückzahlungen fordern, sobald es rechtskräftig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Jahr 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH massiv die Preise für Strom- und Gaskund:innen, auch bei Verträgen mit Preisgarantien - teilweise um mehr als 200 Prozent.
  • Der vzbv hielt die Preiserhöhungen für unzulässig und reichte im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein. Das Gericht bestätigte nun, dass alle mit der Klage angegriffenen Preiserhöhungen unzulässig waren.
  • Mehr als 4.200 Verbraucher:innen hatten sich der Sammelklage angeschlossen. Wer im Klageregister eingetragen ist, kann sich auf das Urteil berufen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern, sobald es rechtskräftig wird. 
  • Eine Anmeldung zur Sammelklage ist nicht mehr möglich.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen ExtraEnergie?

Im Juli 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH die Preise für Gas- und Stromkund:innen teils um mehr als 200 Prozent – und das auch bei Verträgen, bei denen eine Preisgarantie vereinbart war. So berichteten Verbraucher:innen, dass eine Kilowattstunde Gas mitunter statt 7,78 Cent (brutto) dann 24,31 Cent kosten sollte. Für Strom mussten einige Betroffene statt 31,07 Cent (brutto) 68,39 Cent für die Kilowattstunde zahlen.

ExtraEnergie hatte die Preiserhöhung pauschal damit begründet, dass die Beschaffungskosten gestiegen seien. Das ist nach Auffassung des vzbv in der Form unzulässig, sowohl für Verträge mit als auch ohne Preisgarantie. „Energieanbieter dürfen Verbraucher:innen nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop. Deshalb reichte der vzbv im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.

Ziel ist, Rückzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten. Die Klage betriff auch die Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie, die ebenfalls zur ExtraEnergie GmbH gehören.

Schon im März 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung des Anbieters als nicht tragfähig bezeichnet (Az. I-20 U 318/22). Trotzdem versuchte ExtraEnergie die Forderungen zum Beispiel mit Inkassoschreiben bei den Kund:innen durchzusetzen.

Wie hat das Gericht entschieden?

Am 5. Oktober 2026 gab das Oberlandesgericht Hamm der Sammelklage im Wesentlichen statt (Az. 2 VKl 2/23). Es bestätigte damit die Auffassung des vzbv, dass mehrere Preiserhöhungen für Strom und Gas, die ExtraEnergie 2022 vorgenommen hatte, unzulässig waren. Mehr als 4.200 Menschen hatten sich der Klage angeschlossen. 

Laut vzbv zeigt das Urteil, dass sich kein Unternehmen sich an Krisen bereichern darf. ExtraEnergie hat die Preise für Strom und Gas in laufenden Verträgen drastisch erhöht, mitunter trotz Preisgarantie. Nachdem das Gericht die Auffassung der Verbraucherzentrale bestätigt habe, erwartet man nun eine zügige Erstattung.

Erhalten ExtraEnergie-Geschädigte nun Geld zurück?

Sobald das Urteil rechtskräftig wird, können sich Verbraucher:innen, die im Klageregister eingetragen sind, auf das Urteil berufen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Wer sich wirksam eingetragen hat, bei dem sind die Ansprüche nicht verjährt, unabhängig von der Dauer des Verfahrens.

Noch ist allerdings offen, ob ExtraEnergie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. Sollte das Unternehmen diesen Schritt gehen, müssen Betroffene voraussichtlich weiter auf eine endgültige Klärung warten. Auch der vzbv prüft, ob er hinsichtlich einiger Punkte, denen das Gericht nicht gefolgt ist, Revision einlegt.

Können sich Betroffene noch zur Sammelklage anmelden?

Nein, eine Anmeldung zur Sammelklage ist nicht mehr möglich. Die Frist endete am 13. Juli 2026. Der vzbv war davon ausgegangen, dass über 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen waren.

Über den News-Alert des vzbv bleiben Sie auf dem Stand, wenn es Neuigkeiten zum Verfahren gibt, etwa zu einer möglichen Revision.

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