Im Dutzend nicht billiger

Stand: 28. Juli 2026

Wer Waren im Set oder in größeren Mengen kauft, bekommt diese normalerweise günstiger angeboten. Warum es sich lohnt, kritisch zu sein und genauer nachzurechnen, zeigt der Fall von Mischa W.

Der Fall

Auf der Suche nach neuen Vorratstöpfen für Zwiebeln und Kartoffeln wurde Mischa W. auf roemertopf.de der ILP GmbH fündig. Er bestellte ein Topfset aus drei verschiedenen Töpfen, auch weil im Onlineshop des Herstellers für die drei Töpfe im Set mit einem „Sparpreis-Vorteil gegenüber dem Einzelkauf“ geworben wurde. Als Mischa W. wenig später noch etwas auf der Homepage nachschauen wollte, stellte er fest, dass die drei Töpfe – entgegen der Werbeaussage – rund 15 Euro günstiger waren, wenn er sie einzeln in den Warenkorb legte. Er beschwerte sich bei dem Anbieter, nutzte sein Widerrufsrecht und bestellte die drei Töpfe zum günstigeren Preis einzeln. Über das vermeintliche Schnäppchen und die falschen Informationen, die für ihn mehr Aufwand bedeutet hatten, ärgerte er sich aber – und meldete den Fall deswegen der Verbraucherzentrale. 

Das haben wir getan

Wir haben die Informationen auf der Homepage und die Unterlagen von Mischa W. geprüft und festgestellt, dass der Anbieter gegen geltendes Recht verstößt: Wer verspricht, dass Waren im Set günstiger sind als beim Einzelkauf, muss sich an diese Aussage halten. Zwar hatte die ILP GmbH wohl auf die Beschwerde von Mischa W. die Preise und den Text geringfügig verändert, doch das Grundproblem, dass die Töpfe – entgegen der Werbung – einzeln teilweise günstiger waren als im Set blieb weiterhin bestehen.  

Wir haben den Anbieter daraufhin abgemahnt und ihn aufgefordert künftig nicht mehr mit den irreführenden Aussagen zu werben. Da der Anbieter keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, haben wir Klage zum Landgericht Bochum eingereicht.  

Gut zu wissen:  

Bei Einkäufen in Onlineshops haben Verbraucher:innen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Das bedeutet, sie können die Ware zurückschicken, wenn sie nicht ihren Vorstellungen entspricht. Auch wenn bei Bestellungen oft eine Liste mit verschiedenen Gründen für den Widerruf beigelegt ist, müssen Verbraucher:innen den Grund für den Widerruf nicht angeben. Bei Problemen rund um den Widerruf oder bei Ärger mit Online-Shops helfen wir mit unserer Beratung. 

Weitere Informationen zum Thema: Von Widerruf bis Umtausch: Wenn Sie mit der Ware nicht zufrieden sind | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg


*  Der Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

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