Unsicheres Produkt gefunden: Wo kann ich es melden?
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass immer mehr unsichere Produkte über Online-Marktplätze zum Kauf angeboten werden. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Sie tun können, wenn Sie auf ein verdächtiges Produkt stoßen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein möglicherweise unsicheres Produkt können Sie beim Hersteller oder Händler und bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde melden.
- Welche Marktüberwachungsbehörde zuständig ist, hängt vom Produkt und häufig vom Bundesland ab.
- Über das Consumer Safety Gateway können Sie die Europäische Kommission informieren.
- Bei Angeboten auf Online-Marktplätzen oder in sozialen Netzwerken sollten Sie das konkrete Angebot auch direkt bei der jeweiligen Plattform melden.
Was ist ein unsicheres Produkt?
Ein Produkt ist unsicher, wenn es bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung Ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährdet. Bei den Verbraucherzentralen gehen Beschwerden ein wie:
- Ein Kabel wird innerhalb weniger Sekunden so heiß, dass sich eine Verbraucherin daran verbrennt.
- Aus der Ladebuchse eines Elektronikgeräts tritt Rauch aus.
- Bei einer Rasur löst sich plötzlich eine Klinge aus der Halterung der Rasierklinge und verletzt den Verbraucher im Gesicht.
- Eine Smartwatch mit aktivierter Sturzerkennung erkennt einen schweren Sturz nicht und löst trotz anschließender Bewegungslosigkeit keinen Notruf aus.
Sicherheitsprobleme können ganz unterschiedlich aussehen: scharfe Kanten, giftige Stoffe, Brandgefahr, fehlende oder falsche Warnhinweise, unklare Gebrauchsanleitung oder mangelhafte Verarbeitung.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass von einem Produkt Gefahr ausgeht, verwenden Sie es nicht weiter!
Werfen Sie es möglichst nicht sofort weg. Fotos, Verpackung, Kennzeichnungen und andere Informationen können für die Prüfung wichtig sein. Damit können Sie das Produkt bei den zuständigen Stellen melden.
Wichtig: Sie müssen nicht selbst abschließend feststellen, ob ein Produkt rechtlich als „unsicher“ einzustufen ist. Wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Sicherheitsproblem bestehen, kann eine Meldung sinnvoll sein.
Wo kann ich ein unsicheres Produkt melden?
Unsichere Produkte können Sie melden bei:
- Händler:in
- Hersteller:in
- Marktüberwachungsbehörde
- Consumer Safety Gateway
- Online-Marktplatz
- Trusted Flagger
Welche Angaben benötige ich für die Meldung eines unsicheren Produkts?
Je konkreter Ihre Angaben sind, desto leichter können Hersteller, Online-Marktplätze oder Behörden den Fall prüfen.
Sichern Sie möglichst folgende Informationen:
- Produktname und genaue Bezeichnung
- Angaben zu Hersteller und Verkäufer
- Modell-, Serien-, Chargen- oder Artikelnummer
- Fotos des Produkts und des Problems
- Kaufbeleg
- Verpackung und Kennzeichnungen
- bei Online-Angeboten die genaue Internetadresse und Screenshots
- eine kurze Beschreibung, warum Sie das Produkt für unsicher oder rechtswidrig halten
Ist bereits eine Verletzung oder ein Schaden eingetreten, dokumentieren Sie auch diesen.
Wie melde ich ein unsicheres Produkt beim Händler?
Sie können ein unsicheres Produkt unmittelbar beim Händler melden, bei dem Sie es gekauft haben oder der es anbietet. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn Sie das Produkt reklamieren und zurückgeben möchten oder Ihnen bereits ein Schaden entstanden ist. Wenden Sie sich schriftlich an den Händler und fordern Sie ihn auf, Ihnen ein mangelfreies Ersatzprodukt zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten.
Hat der Händler aufgrund der ihm vorliegenden Informationen Grund zu der Annahme, dass ein von ihm angebotenes Produkt gefährlich ist, muss er unverzüglich handeln. Er muss zunächst den Hersteller beziehungsweise den Einführer informieren. Außerdem muss er dafür sorgen, dass die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Dazu können je nach Fall eine Rücknahme vom Markt oder ein Rückruf gehören. Auch die zuständige Marktüberwachungsbehörde muss er unverzüglich informieren.
Wie melde ich ein unsicheres Produkt beim Hersteller?
Hersteller müssen Ihnen eine Möglichkeit anbieten, Sicherheitsprobleme und Unfälle im Zusammenhang mit ihren Produkten zu melden. Kontaktdaten müssen grundsätzlich auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument angegeben sein. Bei Online-Angeboten finden Sie diese in der Produktbeschreibung. Das gilt auch, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
Fehlt ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU, ist das ein Warnsignal. Das bedeutet zwar nicht automatisch, dass das Produkt unsicher ist. Es kann aber darauf hindeuten, dass die gesetzlichen Anforderungen für das Inverkehrbringen in der EU nicht eingehalten werden. Für Sie kann es außerdem schwieriger sein, eine Ansprechperson zu erreichen oder Ansprüche durchzusetzen, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
Hat der Hersteller aufgrund der ihm vorliegenden Informationen Grund zu der Annahme, dass sein Produkt gefährlich ist, muss er unverzüglich handeln.
Je nach Fall muss er insbesondere:
- geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen – dazu könnte ein Produktrückruf gehören
- Sie über das Sicherheitsproblem informieren
- die zuständigen Marktüberwachungsbehörden informieren
Wie melde ich ein unsicheres Produkt bei der Marktüberwachungsbehörde?
Sie können sich selbst an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörden kontrollieren, ob Produkte sicher sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie können Produkte prüfen und Maßnahmen anordnen. In der Regel werden Sie aber nicht darüber informiert, welche Maßnahmen konkret in Ihrem Fall getroffen worden sind.
Wichtig: Die Marktüberwachung ist nicht dafür zuständig, Ihre individuellen Ansprüche aus dem Kaufvertrag durchzusetzen. Dafür müssen Sie sich grundsätzlich an den Händler selbst wenden.
Wie finde ich die zuständige Marktüberwachungsbehörde?
In Deutschland ist die Marktüberwachung auf die Bundesländer verteilt. Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Produktgruppe und dem Ort der Zuständigkeit ab. Wenn Sie nicht wissen, welche Behörde zuständig ist, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde an Ihrem Wohnort wenden. Die Meldung wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Alternativ können Sie über das europäische „Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung“ (ICSMS) die zuständige Behörde anhand Ihrer Postleitzahl ermitteln.
Wie melde ich ein unsicheres Produkt über das Consumer Safety Gateway?
Das Consumer Safety Gateway ist das zentrale EU-Onlineportal, über das Sie gefährliche Non-Food-Produkte melden können, die Sie in der EU gekauft haben.
Nicht über dieses Portal gemeldet werden: Lebensmittel, Arzneimittel und bestimmte medizinische Geräte. Dafür gibt es eigene Warn- und Meldesysteme. Um eine Meldung im Consumer Safety Gateway abzugeben, ist ein EU-Login erforderlich. Dieser kann kostenlos erstellt werden.
Die Meldungen werden an die zuständigen nationalen Behörden weitergeleitet. Stellt die Behörde bei ihrer Prüfung fest, dass von dem Produkt eine Gefahr ausgeht, kann sie eine Warnmeldung über das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate veröffentlichen.
Im Safety Gate können Sie bereits veröffentlichte Warnungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten einsehen und prüfen, ob ein bestimmtes Produkt bereits bekannt ist.
Wie melde ich ein unsicheres Produkt über den Online-Marktplatz?
Haben Sie auf einem Online-Marktplatz ein Produkt erworben, von dem Sie vermuten, es sei unsicher, dann kommt die Meldung direkt über den Online-Marktplatz in Betracht.
Nach dem Digital Services Act (DSA) müssen alle großen Online-Plattformen, z. B. Online-Marktplätze, ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte bereitstellen. Dazu gehören auch Angebote mit unsicheren Produkten. Das Meldeverfahren muss es ermöglichen, den konkreten Inhalt eindeutig zu benennen und zu begründen, warum er für rechtswidrig gehalten wird. Das Meldeverfahren muss nach dem DSA leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein. Ist es beispielsweise schwer auffindbar oder unnötig kompliziert, kann dies einen Verstoß gegen den DSA darstellen. Geben Sie Beschwerden an die Verbraucherzentrale weiter.
Suchen Sie auf der Produktseite, wo Sie Produkte melden können. Dies kann beispielsweise so bezeichnet sein: „Dieses Produkt melden”, “Probleme mit dem Artikel melden” oder “Verkäufer melden”. Schildern Sie kurz das Sicherheitsrisiko und fügen Sie nach Möglichkeit Fotos und Ihre Bestelldaten hinzu.
Der Online-Marktplatz muss die Meldung unverzüglich und sorgfältig prüfen und Ihnen seine Entscheidung mitteilen. Reagiert der Online-Marktplatz nicht auf die Meldung oder fehlt das vorgeschriebene Meldeverfahren vollständig, können Sie sich beim zuständigen Digital Services Coordinator beschweren. In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur.
Das Meldeverfahren von Online-Marktplätzen nach dem Digital Services Act ist nicht auf unsichere Produkte beschränkt. Es können auch andere rechtswidrige Inhalte und Angebote gemeldet werden, zum Beispiel Produktfälschungen, Verstöße gegen Marken- und Urheberrechte sowie beleidigende oder volksverhetzende Inhalte.
Wie melde ich ein unsicheres Produkt über einen „Trusted Flagger“?
Bei einem unsicheren Produkt auf einem Online-Marktplatz kann außerdem eine Meldung an einen sog. Trusted Flagger sinnvoll sein. Das sind speziell zertifizierte Organisationen, die illegale Inhalte im Internet an Online-Plattformen wie soziale Netzwerke oder Online-Marktplätze melden. Die Meldungen der Trusted Flagger müssen vorrangig bearbeitet werden. In Deutschland ist unter anderem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) als Trusted Flagger zertifiziert.
Trusted Flagger können Online-Marktplätze auf ein problematisches Angebot hinweisen, haben aber keinen eigenen „Löschknopf“. Die Entscheidung über den Umgang mit dem Angebot trifft der jeweilige Online-Marktplatz.
Sie können über das Beschwerdeformular auf verbraucherzentrale.de Sachverhalte melden, die potenziell gegen Verbraucherrecht verstoßen: Zum Beschwerdeportal
Wie melde ich ein unsicheres Produkt auf Instagram, TikTok oder einem anderen sozialen Netzwerk?
Das Meldeverfahren nach dem DSA gibt es nicht nur auf klassischen Online-Marktplätzen. Auch rechtswidrige Produktangebote auf sozialen Netzwerken können Sie über das dortige Meldeverfahren melden.
Welche weiteren Stellen infrage kommen, hängt vom jeweiligen Verstoß ab. Bei einer Produktfälschung kommen beispielsweise andere Ansprechpartner:innen infrage als bei einem Elektrogerät mit Brandgefahr.
Was müssen Hersteller, Händler oder Behörden nach einer Meldung tun?
Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt sofort vom Markt genommen wird. Hersteller, Händler oder Behörden müssen die ihnen vorliegenden Informationen zunächst prüfen. Stellt sich dabei heraus, dass ein Produkt tatsächlich ein Sicherheitsrisiko darstellt, können je nach Fall weitere Maßnahmen erforderlich sein – beispielsweise eine Verkaufsbeschränkung oder ein Rückruf.
Was können Sie in welcher Situation tun?
Situation Was können Sie tun?
| Sie haben ein unsicheres Produkt gekauft. | Informieren Sie Hersteller oder Händler und die zuständige Marktüberwachungsbehörde Melden Sie das Produkt zusätzlich über das Consumer Safety Gateway. |
| Sie haben ein unsicheres Produkt über einen Online-Marktplatz gekauft. | Melden Sie das konkrete Angebot zusätzlich beim Online-Marktplatz. |
| Sie haben ein unsicheres Produkt über ein soziales Netzwerk gekauft. | Melden Sie das konkrete Angebot zusätzlich bei dem sozialen Netzwerk. |
| Sie haben Werbung für ein unsicheres Produkt über ein soziales Netzwerk erhalten. | Melden Sie die Werbung bei dem sozialen Netzwerk. |
| Sie wollen für ein bestimmtes Produkt prüfen, ob bereits eine amtliche Warnung vorliegt. | Durchsuchen Sie das Portal Safety Gate. |





