Lebensmitteleinzelhandel: Vom krummen Obst und Gemüse bis zum MHD

Stand: 11. August 2026

2020 wurden im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland rund 800.000 Tonnen Lebensmittel entsorgt. Ein großer Teil entfiel dabei auf den klassischen Einzelhandel wie Supermärkte oder Discounter.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der klassische Lebensmittelhandel, wie Supermärkte, Discounter, Verbrauchermärkte, entsorgt etwa 290.000 Tonnen Lebensmittelabfälle jährlich.
  • Krummes Obst und Gemüse können Sie auch wieder im Supermarkt kaufen.
  • Der Handel sollte das Angebot an losem Obst und Gemüse noch weiter ausbauen.

Ursachen und Zahlen zu Lebensmittelabfällen im Handel

Lebensmittelabfälle im Einzelhandel haben vielfältige Gründe:

  • So kann es zur Fehlkalkulation kommen, weil Händler mit einem schönen Sommerwochenende rechnen und entsprechend viel Grillware bestellt wurde. Dann aber am Freitag unerwartet Regen einsetzt und die bestellte Ware doch nicht verkauft wird.
  • Oder Obst oder Gemüse wurde im Lager vergessen und muss wegen Verderb und Schimmel entsorgt werden.
  • Manchmal sind Kühl- und Tiefkühlgeräte falsch eingestellt oder fallen ganz aus und Ware landet wegen Unterbrechung der Kühlkette in der Tonne.
  • Oder nach dem Oster- und Weihnachtsfest übrig gebliebene Saison- und Aktionsware lässt sich nicht verkaufen.

Laut dem aktuellen Bericht nach EU-Vorgaben des Statistischen Bundesamtes ist die Gesamtmenge für den Handel nun bei 800.000 Tonnen anzusiedeln. Daten zur Vermeidbarkeit oder Unterteilung nach Groß- und Einzelhandel werden nicht veröffentlicht.

Daher werden im Folgenden die Daten des Thünen-Instituts genutzt. Dieses kommt 2019 zu dem Ergebnis, dass auf den klassischen Lebensmitteleinzelhandel mit Supermärkten, Discountern und Verbrauchermärkten 290.000 Tonnen Lebensmittelabfälle pro Jahr entfallen.

Weitere Einzelhändler wie Drogeriemärkte, Bäckereien, Fleischereien, Onlinehandel, Getränkehandel, Wochenmärkte und Tankstellen kommen auf 210.000 Tonnen Lebensmittelabfall. Nicht berücksichtigt sind Retouren, also Produkte, die nicht verkauft und an die Lieferanten zurückgegeben und entsorgt werden. Etwa 30 Prozent der Abschreibungen gehen jedes Jahr an karitative Einrichtungen wie etwa die Tafeln.

Bei den leicht verderblichen Lebensmitteln wie Brot werden laut dem Bericht wertmäßig rund 6 Prozent der Produkte entsorgt, bei Obst und Gemüse etwa 4,3 Prozent, während bei Getränken und Tiefkühlkost gerade mal rund 0,3 Prozent Verluste anfallen.

Nachdem 2019 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels eine Beteiligungserklärung gegen Lebensmittelverschwendung unterzeichnet hatten, wurde im Sommer 2023 der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung von 14 Groß- und Einzelhändlern und dem Bundesernährungsministerium unterzeichnet. Es gibt dabei Pflichtmaßnahmen und Wahlpflichtmaßnahmen.

Die Pflichtmaßnahmen sind:

  1. Die unionsweit geltenden Zielvorgaben für die Verringerung von Lebensmittelabfälle um 30 Prozent bis 2025 und um 50 Prozent bis 2030 umzusetzen.
  2. Lebensmittel an beispielsweise Tafeln bei 90 Prozent der Lebensmittelgeschäftsstandorte weiterzugeben.
  3. Die Abfallhierarchie aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz einzuhalten.
  4. Bestimmte Vorgaben bei Überschüssen bei Lieferanten oder Retouren einzuhalten.
  5. Das Personal in Lebensmittelgeschäftsstandorten zu schulen.

Darüber hinaus müssen die unterzeichnenden Unternehmen acht Wahlpflichtmaßnahmen durchführen. Eine jährliche Berichterstattung erfolgt an das Thünen-Institut. Nachdem im Dezember 2024 der erste Ergebnisbericht veröffentlicht wurde, folgte im Dezember 2025 der zweite.  

2024 lag die durchschnittliche Reduzierung der Verluste bei 25 Prozent – genauso hoch wie im Vorjahr. Allerdings gelang es allen Unternehmen, wirksame Strategien gegen unverkäufliche oder überschüssige Ware einzuführen – ohne dabei die Probleme einfach in andere Bereiche zu verschieben. 

Bis zum 1. Juli 2024 sollten 90 Prozent der Geschäftsstandorte dauerhaft mit mindestens einer Organisation zusammenarbeiten, die Lebensmittel weitergibt, zum Beispiel den Tafeln. Neun der 14 Unternehmen, die den Pakt unterschrieben haben, haben dieses Ziel erreicht. Als Gründe für das Verfehlen wurden unter anderem genannt, dass es sich teilweise nur um sehr geringe Mengen handelt, bei denen sich eine Abholung kaum lohnt.

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Wie ist der Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum und leicht verderblichen Lebensmitteln?

Im Handel werden oftmals nur Lebensmittel vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft. Wenn dieses überschritten ist, müssen die Händler prüfen, ob die Lebensmittel einwandfrei sind und am Regal oder auf dem Lebensmittel auf das überschrittene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)f hinweisen. Trotzdem nehmen Händler Lebensmittel oftmals mehrere Tage oder sogar bis zu einer Woche vorher aus den Regalen.

Der Handel hat vielfältige Möglichkeiten, Lebensmittelabfälle zu verringern. Eine schnellere, optimierte Lieferkette kann Abfälle im Einzelhandel und bei Verbraucher:innen reduzieren, wenn der Zeitraum zwischen Ernte, Verpackung und Verkauf verkürzt wird. Denn jeder Tag in der Lieferkette verkürzt die Restlaufzeit von Lebensmitteln. Hierzu wird eine Wahlpflichtmaßnahme im Pakt angegeben. Zumal viele frische Lebensmittel eine unsachgemäße Behandlung wie etwa falsche Temperaturen beim Transport nicht vertragen.

Am Abend und vor Geschäftsschluss sollte das Angebot an leicht verderblichem Obst- und Gemüse sowie Brot und Backwaren nur noch dosiert, also je nach aktueller Nachfrage mit kleineren Mengen aufgefüllt werden.

Krummes Obst und Gemüse: Reicht es, es einfach ins Regal zu stellen?

Viele Händler haben mittlerweise  krumme Möhren oder Äpfel der Handelsklasse B im Sortiment. Das Problem dabei: Meist liegen sie einfach neben dem normal sortierten Obst und Gemüse. Da geht es wohl eher um Imagepflege.

Sinnvoller wäre ein anderer Ansatz: Obst und Gemüse sollten generell wieder "naturnah sortiert" werden. Ziel ist es, dass möglichst wenig krummes Obst und Gemüse nach der Ernte aussortiert wird.

Was müsste sich dafür ändern?

  • Handelskonzerne müssten ihre eigenen Qualitätsanforderungen nach und nach anpassen. Die gesetzlichen Regelungen und Normen sind hier ausreichend.
  • Vermarktungskonzepte wie die Handelsklasse II müssten weiterentwickelt werden. 
  • Verbraucher:innen sollten beim Kauf von Obst und Gemüse aktiv informiert werden. Das ist übrigens auch eine mögliche Maßnahme aus dem oben genannten Pakt.

Ein vielversprechender Weg: Gemüse, Obst und Kartoffeln, beispielsweise aus ökologischem Landbau, gleich in einer  natürlichen Mischung anzubieten. So landen neben den gewohnten Produkten auch mal kleinwüchsige Tomaten, grünliche Zitronen oder krumme, kleinere Möhren in der Packung.

Gerade im Biobereich ist das besonders wichtig: Weil hier keine synthetischen Pestizide erlaubt sind, werden ohnehin schon viele Bioprodukte allein wegen Schönheitsfehlern aussortiert.

Wie kann der Handel beim Einkauf helfen, Lebensmittel zu retten?

Eine einfache Lösung: mehr loses Obst und Gemüse anbieten. Das bringt gleich zwei Vorteile: Verbraucher:innen können genau nach Bedarf einkaufen, und es wird gleichzeitig Verpackung eingespart.

Hier sind ein paar konkrete Stellschrauben:

  • Verkauf nach Gewicht statt pro Stück – das erleichtern den bedarfsgerechten Einkauf.
  • Verzicht auf Verpackungen, die selbst Lebensmittelverluste verursachen - wie etwa Styrporschalen oder Plastikfolie  für Möhren, wegen denen zu lange Möhren aussortiert werden.
  • Beutel statt starre Verpackungen – um so die  Aussortierquote zu verringern.

Auch bei der Produktauswahl gibt es Spielraum: Der Handel könnte kleinere Größen sowie unterschiedliche Reifegrade anbieten – manches zum direkten Verzehr, anderes als "Lagerware" für die nächsten Tage. So entscheiden Verbraucher:innen selbst, wie viel sie kaufen und was zu ihren eigenen Lagermöglichkeiten zu Hause passt.

Weniger sinnvoll sind dagegen XXL-Angebote, die zum Kauf großer Mengen verleiten. Große Beutel mit Äpfeln oder Orangen etwa passen nicht in eine Zeit, in der Ressourcen geschont werden sollen -  schon allein, weil sich diese Mengen zu Hause meist nicht lange lagern lassen.

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