Wie erfülle ich das EWärmeG?

Stand: 07. April 2026

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg, beim Austausch von Heizungsanlagen einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen abzudecken. Wir klären auf!

Mo, 11. Mai 2026, 12:00 - 12:30
Energie
Online

Wie erfülle ich das EWärmeG?
 

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg, beim Austausch von Heizungsanlagen einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien oder alternative Maßnahmen abzudecken.

In dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie, durch unsere Energieberaterin Tina Götsch, einen verständlichen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und die verschiedenen möglichen Erfüllungsoptionen – von Photovoltaik über Wärmepumpen bis hin zu Sanierungsfahrplänen. Detaillierte Erklärungen zeigen, welche Kombinationen sinnvoll sind und wie Sie die Anforderungen effizient und kostengünstig umsetzen können.

Bringen Sie sehr gerne zum Online-Vortrag Ihre eigenen Fragen mit. Wir freuen uns auf Sie!

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