Kostenloses Online-Seminar "Private Altersvorsorge" am 11. Juni um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Gericht entscheidet: keine Datenübertragung von WhatsApp an Facebook

Stand:
Der Messenger-Dienst WhatsApp darf Daten von seinen Nutzerinnen und Nutzern nicht an Facebook weitergeben. Das hat das Gericht nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschieden. Lesen Sie hier, warum das Urteil alle Menschen schützt – auch wenn sie WhatsApp gar nicht nutzen.
Smartphone mit Logos WhatsApp und Facebook

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Landgericht Berlin II erklärte die Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook für unzulässig.
  • Schutz für Nicht-Nutzer: Auch Telefonnummern von Personen, die WhatsApp nicht installiert haben, dürfen nicht ohne Weiteres verarbeitet werden.
  • Die Verbraucherzentrale hat sich nach fast 10 Jahren gegen den Meta-Konzern durchgesetzt.
Off

Nach fast 10 Jahren Rechtsstreit haben die Verbraucherzentralen einen wichtigen Sieg gegen den Meta-Konzern errungen. Das Landgericht Berlin II entschied, dass Nutzerdaten nicht von WhatsApp an Facebook weitergegeben werden dürfen, da die von WhatsApp eingeholte Zustimmung nicht die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung erfüllten.

Gericht untersagt rechtswidrige Datenweitergabe an Facebook

Gegenstand des Verfahrens war auch eine Klausel der Datenschutzrichtlinie, nach der die Nutzer:innen in die regelmäßige Übertragung der Telefonnummern aus ihren Adressbüchern einwilligen sollten. Das betraf nach der Klausel auch die Nummern von Kontakten, die WhatsApp gar nicht nutzten. Das Gericht stellte klar, dass die damals eingeholte Einwilligung per Push-Nachricht unwirksam war. Meta durfte personenbezogene Daten von deutschen Nutzer:innen – und insbesondere von Personen, die WhatsApp gar nicht selbst nutzen – nicht ohne rechtskonforme Grundlage mit Facebook verknüpfen.

Warum das Urteil für Ihre Privatsphäre wichtig ist

Wer WhatsApp nutzen möchte, musste oft die Nummern von Freund:innen und Bekannten mit der App teilen. Das Urteil schützt nun besonders Dritte/ Nicht-Nutzende: Die eingeholte Einwilligung war unwirksam und berechtigt WhatsApp nicht dazu, die Daten von Menschen, die sich gegen WhatsApp entscheiden, zu verarbeiten.

Die Verbraucherzentralen finden: Niemand soll durch Druck oder unklare Nachrichten dazu gebracht werden, private Daten freizugeben. Firmen müssen zudem einfach und ehrlich erklären, was sie mit den Daten machen wollen.

FAQ: Häufige Fragen zum WhatsApp-Urteil

Hat WhatsApp meine Daten bereits an Facebook weitergegeben?

WhatsApp hat dazu im Verfahren erklärt, nie Daten an Facebook weitergegeben zu haben. Nach einer Anordnung der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Jahr 2016, hat WhatsApp eigenen Angaben zufolge in Absprache mit Facebook darauf verzichtet, in der EU entsprechende Daten als datenschutzrechtlich Verantwortliche mit Facebook zu teilen.

 

Was bedeutet das Urteil für mein Adressbuch?

Das Urteil stärkt die Kontrolle über das digitale Adressbuch. Die von WhatsApp verwendete Klausel, nach der Nutzer:innen regelmäßig ihr Adressbuch zur Verfügung stellen sollten und darüber hinaus noch bestätigen sollten, dass sie zur Weitergabe der Telefonnummern berechtigt sind, war unwirksam. Anbieter benötigen für die Verarbeitung der Daten aus dem Adressbuch eine Rechtsgrundlage.

Eine aktuelle Gerichtsentscheidung zur "Freunde Finden"-Funktion von Facebook unterstreicht zudem, dass Plattformen nicht ohne klare Rechtsgrundlage und transparente Information auf Kontaktdaten von Personen zugreifen dürfen, die selbst gar keine Nutzer:innen des Dienstes sind. Das setzt auch für andere Netzwerke enge Grenzen beim Adressbuch-Upload. Mehr Informationen dazu hier.

Ist das Urteil bereits rechtskräftig?

Nein, das Urteil des Landgerichts Berlin II ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Dennoch setzt es ein klares Signal gegen die intransparente Zusammenführung von Nutzerprofilen innerhalb von Großkonzernen.

Jemand betätigt einen Lichtschalter.

Wenn das Licht ausgeht: Neue Regelung erhöht Risiko von Stromsperren

Mehr Haushalte in Deutschland sind von Strom- und Gassperren bedroht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet seit Monaten eine steigende Zahl an Beschwerden über angedrohte oder bereits vollzogene Energiesperren. Grund dafür ist eine neue Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Seit Dezember 2025 dürfen nicht mehr nur Grundversorger, sondern auch sogenannte Sondervertragsanbieter Stromanschlüsse sperren.
Bundespreis der Stiftung Verbraucherschutz: Ein rote Figürchen, das die Arme wegstreckt und auf einem Holzsockel befestigt ist

Bundespreis Verbraucherschutz 2026: Jetzt mit abstimmen!

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz würdigt Menschen, Projekte und Initiativen, die sich für die Rechte von Verbraucher:innen einsetzen. 2026 vergibt die Stiftung zum achten Mal den Bundespreis Verbraucherschutz. Wer ist Ihr:e Held:in des Verbraucherschutzes? Stimmen Sie jetzt mit ab!
Schmuckbild

Höhere Abschläge vom Energieanbieter? Jetzt genau prüfen!

Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Post von ihrem Energieanbieter: Die monatlichen Abschläge sollen erhöht werden – häufig mit Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten oder angeblich höheren Verbrauch. Doch nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig, wie die Erfahrung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigt.
Eine junge Frau sitzt wegen einer Stromsperre bei Kerzenlicht im Dunkeln

Wenn das Licht ausgeht – Stromsperren vermeiden

Was passiert genau bei einer Stromsperre? Wann dürfen Stromanbieter mir den Strom abklemmen und wie werde ich davor gewarnt? Und am wichtigsten: Wie kann ich verhindern, dass es zu einer Stromsperre kommt?
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt