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Prime Days, Black Friday, Cyber Monday - Tipps für die Schnäppchenjagd

Stand:
"Singles' Day", "Black Friday", "Cyber Monday", "Amazon Prime Days": Der Online-Handel wartet immer wieder mit Rabattschlachten auf. Das nutzen auch Kriminelle. Sechs Tipps für sicheres Shoppen.
 Rabatte beim Online-Shopping

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei riesigen Schnäppchen an Aktions-Tagen des Online-Handels sollten Sie sich nicht unter Kaufdruck setzen lassen. Oft ändern Händler ihre Angebote und Preise mehrmals am Tag.
  • Preisvergleiche in Suchmaschinen können sich mehr lohnen als die Sonderangebote.
  • Vorsicht beim Shoppen auf Amazon.de: Kaufen Sie nur über sichere Bezahlmöglichkeiten!
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"Singles' Day", "Black Friday", "Cyber Monday" und die "Amazon Prime Days": Die aus den USA herüber geschwappte Schnäppchenjagd findet längst auch in deutschen Online-Shops statt. Die Branche verspricht satte Preisrabatte. Versandriese Amazon sowieso, aber auch andere Händler rufen inzwischen solche Rabattschlachten aus.

An diesen Tagen können Sie das eine oder andere Schnäppchen machen. Doch nicht jeder Rabatt ist so hoch, wie er scheint. Zudem tummeln sich auch schwarze Schafe unter den Anbietern.

6 Tipps, damit Sie beim Online-Kauf mit Rabatt nicht daneben greifen:

  1. Auf dem Marketplace von Amazon bieten dubiose Händler seit Jahren Produkte zu Traumpreisen an. In der Vergangenheit sind jedoch mehrfach Fake-Angebote aufgefallen, bei denen Amazon-Kund:innen per Vorkasse bezahlen sollten. Ihre Ware haben sie dann aber nie erhalten. Gerade an großen Rabatt-Tagen, wenn viele Händler mit Schnäppchen werben, ist die Verwechslungsgefahr mit anderen Fakeshops, auch außerhalb von Amazon, größer. Daher gilt: Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken.
     
  2. Lassen Sie sich nicht von angeblichen Rabatten blenden:
    Viele der fantastischen Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). Tatsächlich kassiert jedoch kaum ein Händler die als Mondpreise in Verruf gekommenen UVP. 
     
  3. Vergleichen Sie Preise vor dem Kauf:
    Auf der Suche nach dem günstigsten Preis empfehlen die Verbraucherzentralen, mindestens zwei Preissuchmaschinen zu nutzen. Denn, so zeigten Tests, es gibt nicht die eine beste Suchmaschine. Erst wenn sich ein Sonderangebot mit Suchen in zwei Preissuchmaschinen nicht unterbieten lässt, kann sich der Klick auf den Kaufen-Button lohnen.
     
  4. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen:
    Ablaufende Balken, die angeblich die kleiner werdenden Lagerbestände anzeigen, sind ein beliebtes Marketing-Werkzeug. Doch meist lässt sich nicht erkennen, wie viele vorhandene Artikel hinter dem Balken stecken: Es können 10, aber genauso gut auch 1.000 sein.
    Auch ablaufende Uhren sollen Zeitdruck erzeugen. Auch wenn die Zeit für die Überprüfung nicht ausreicht, sollten Sie dennoch nicht vorschnell zuschlagen. Es lohnt sich meist mehr, das Angebot trotz erzeugtem Zeitdruck in Ruhe zu prüfen. Selbst wenn Sie tatsächlich einmal ein Schnäppchen verpasst haben: gute Angebote kommen immer wieder.
     
  5. Löschen Sie regelmäßig im Browser hinterlegte Cookies und seien Sie sparsam mit Ihren Daten: 
    Eine teure Anschaffung vor ein paar Monaten oder die Suche nach einem bestimmten Stichwort – immer mehr Unternehmen wissen, wie sich ihre potenzielle Kundschaft informiert und was sie in der digitalen Welt tut. Ihre Angebote und Preise stellen sie anhand der gesammelten Daten entsprechend zusammen. Im Online-Shop #wasistdeinpreis (www.wasistdeinpreis.de) kann man ausprobieren, wie das funktioniert. Welche Produkte bekommt man überhaupt noch zu Gesicht – und was kosten sie? Hinterlassen Sie so wenig digitale Spuren wie möglich oder verwischen Sie sie wenigstens gut.
  6. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht: 
    Sollte sich ein vermeintliches Schnäppchen nach dem Kauf als doch nicht so günstig herausstellen und die Stornierung bei einem Händler nicht klappen, bleibt der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen.

Ist der Online-Shop seriös oder handelt es sich um einen Fakeshop? Der kostenlose Fakeshop-Finder hilft Ihnen bei der Prüfung.

 

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Kann man am Black Friday wirklich Schnäppchen machen? Und worauf muss man achten, um nicht über den Tisch gezogen zu werden? Darüber spricht Niklaas Haskamp in dieser Podcast-Folge mit Oliver Buttler, dem Experten für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

6 Tipps für die sichere Online-Schnäppchenjagd
Erstellt mit canva.com

 

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Sicherheitstipps fürs Online-Shopping

Beim Online-Shopping können Sie generell auf einige Punkte achten, auch um Ihre (Bank-)Daten zu schützen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt:

Nutzen Sie eine verschlüsselte Datenübertragung beim Einkauf – so sind unter anderem Bankdaten und Co. sicherer vor fremdem Zugriff.

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Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
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Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.