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Was tun, wenn das Konto teurer wird?

Stand:
Nach Jahren mit kostenlosen Girokonten erheben viele Geldinstitute wieder Kontogebühren. Dreht die Bank oder Sparkasse an der Kostenschraube, können Sie sich nach günstigeren Anbietern umsehen. Verweigern Sie die Zustimmung, wird Ihnen die Bank aber möglicherweise kündigen. Das können Sie tun.
Kontoauszüge

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Ihr Konto teurer wird, können Sie das entweder akzeptieren, kündigen oder die Zustimmung verweigern.
  • Sie können häufig Geld sparen, wenn Sie günstigere Kontomodelle oder andere Anbieter suchen.
  • Insbesondere bei Direktbanken haben Sie gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto.
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Seit 2021 gilt nicht zu reagieren nicht mehr als Zustimmung

Viele Verbraucher:innen kennen es noch: Früher musste die Bank Ihnen nur mitteilen, wenn Gebühren für zuvor kostenlose Konten eingeführt oder die alten Gebühren angehoben wurden. Wenn Sie der Preisänderung nicht bis zum Stichtag ausdrücklich widersprachen, galt das als Zustimmung (sog. Zustimmungsfiktion). So war es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

Seit dem BGH-Urteil vom April (BGH, Urteil vom 27. April 2021, BGH XI ZR 26/20) ist diese Vorgehensweise aber unzulässig: Ihre Bank muss Ihnen die beabsichtigen Vertragsänderungen mitteilen, diese werden aber ohne Ihre aktive Zustimmung nicht wirksam. Die entsprechende AGB-Klausel erklärte der BGH für unwirksam.

Gegen die Entgeltanpassungen, die in den vergangenen Jahren auf Grundlage dieser AGB-Klausel - und damit also ohne Ihre Zustimmung - vollzogen wurden, können Sie vorgehen. Entgelte können Sie zurückfordern.

Mittlerweile haben die Banken und Sparkassen ihre Prozesse aber umgestellt. Für diese Fälle gelten die nachfolgenden Ausführungen. 

Was Sie bei Gebührenänderungen tun können

Grundsätzlich haben Sie folgende Handlungsoptionen:

  • Sie können der Preisänderung zustimmen. Diese müssen Sie grundsätzlich aktiv tun. Ein bloßes Nichtreagieren auf die Mitteilung genügt nicht. Eventuell kann es sich lohnen, bei derselben Bank auf ein anderes Kontomodell umzusteigen. Reine Online-Konten sind bei vielen Anbietern günstiger als klassische Girokonten. Wer sich vorstellen kann, seine Geldgeschäfte über das Internet zu tätigen, kann hier möglicherweise Geld sparen.
  • Es ist Ihr gutes Recht, die Entgeltänderung nicht zu akzeptieren, den Girokontovertrag zu kündigen und sich eine neue Bank zu suchen. Insbesondere bei Direktbanken haben Sie noch gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto.  Die Institute helfen mit freiwilligem Wechselservice und im Rahmen der gesetzlichen Kontowechselhilfe. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bietet ein kostenloses Vergleichsportal für Girokonten.
  • Sie können auch die Zustimmung zur Preisanpassung verweigern. Das Konto wird dann zunächst zu den bisherigen Konditionen fortgeführt. Achtung: Verweigern Sie die Zustimmung, ist es durchaus wahrscheinlich, dass Ihnen die Bank kündigt. Dann müssten Sie sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Da die Bank aber eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten zu beachten hat, bleibt genug Zeit, sich ein neues Konto zu suchen.

Sonderfall: Stillschweigende Zustimmung zur Preisanpassung

Wenn Sie eine Preisanpassung akzeptieren wollen, müssen Sie dieser aktiv zustimmen. Hierzu werden sie von den Banken und Sparkassen auch schriftlich oder etwa im Rahmen des Onlinebankings aufgefordert.

Einige Banken wählen einen zusätzlichen Weg, der wohl vor allem für die Fälle entwickelt wurden, wenn Kund:innen auf die Mitteilungen zu Preisanpassungen gar nicht reagieren: Sie kündigen ihnen das Konto. Zudem teilen sie mit, dass das Konto nach Ende der Kündigungsfrist noch für einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel einen Monat – weiterläuft. Nutzen Sie das Konto in dieser Zeit aktiv, wird das als so genannte konkludente, also stillschweigende, Zustimmung zur Preisanpassung gewertet. Das Konto wird dann zu den neuen Konditionen fortgeführt.

Derzeit ist noch offen, wie die Gerichte diese Vorgehensweise bewerten und welche Konsequenzen sich daraus für das Vertragsverhältnis zwischen Verbraucher:in und Kreditinstitut ergeben.

Verhandeln Sie mit der Bank

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich einige Banken bei bestimmten Kundengruppen, etwa Senior:innen, durchaus verhandlungsbereit zeigen. Zumindest wenn die Kund:innen dies mit Nachdruck fordern. In der Vergangenheit hat etwa die Postbank - zumindest bei älteren Kund:innen - auf Entgelte für Überweisungen per Papierauftrag verzichtet.

Sonderfall Werbeversprechen oder besondere Vertragsklauseln

Haben Banken für ihr Konto beispielsweise mit "lebenslang kostenlos" geworben, müssen die dadurch gewonnenen Kund:innen ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung nicht akzeptieren. Darum hat zum Beispiel die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank erfolgreich abgemahnt. Dies gilt umso mehr, wenn der Vertrag selbst einen solchen Passus enthält.

Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Kund:innen selbst aktiv werden und die Bank an ihr Versprechen erinnern müssen. Entscheidend dürfte zudem die genaue Formulierung der Werbung sein. Bei einem "lebenslang kostenlosen" Konto ist der Fall klar. Ist die Formulierung nicht so eindeutig, braucht es, um eine Beschwerde zu begründen, schon etwas mehr Aufwand. Sie kann aber durchaus dazu führen, dass das Institut einlenkt.

Sind die Preiserhöhungen Wucher?

Einige Anbieter haben die Preise extrem erhöht (etwa um über 200 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Hier stellt sich die Frage ob die Preise wucherisch sind. Rein rechtlich hängt der Tatbestand des Wuchers aber nicht von der Preissteigerungsrate ab. Wann Rechtsgeschäfte sittenwidrig oder wucherisch sind, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Tipps für den Anbieterwechsel

Sowohl die alte als auch die neue Bank sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim Wechsel zu helfen, zum Beispiel bei Lastschriften und beim Umstellen von Daueraufträgen. Viele bieten parallel auch einen freiwilligen Wechselservice.

Den Wechsel können Sie selbstverständlich auch selber vornehmen. Tipps, Musterbriefe und Checklisten dafür finden Sie in unserem Beitrag. Außerdem haben wir für Sie eine Checkliste für die Wahl des richtigen Kontos und einen kostenlosen Musterbrief für die Kündigung des alten Kontos.

 

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

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Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.