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Gewürze als Urlaubs-Mitbringsel: Risiken durch Keime und Pestizide

Stand:
In der EU gelten bestimmte Grenzwerte für Gewürze. In anderen Ländern aber können die deutlich überschritten werden. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei der Einfuhr achten müssen.
Gewürze auf dem Markt

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei der Einfuhr in die EU entdecken Kontrolleure häufig sowohl Keime als auch Schimmelpilzgifte und Pestizide oberhalb der erlaubten Höchstmengen sowie krebserregende Farbstoffe.
  • Auch Honig und ayurvedische Nahrungsergänzungsmittel können gesundheitsschädliche Stoffe enthalten.
  • Nicht alles dürfen Sie mitbringen: Für einige Lebensmittel gelten Beschränkungen oder Verbote.
  • Problematisch sind Keramiken, Küchenbesteck, Schüsseln und andere Gerätschaften, da sie nicht den europäischen Sicherheitsnormen unterliegen.
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Was muss ich bei Gewürzen beachten?

Tee, aber vor allem Gewürze gehören zu beliebten Urlaubs-Mitbringseln aus dem Bereich der Lebensmittel. Risiko dabei: Die für die Europäische Union (EU) geltenden Grenzwerte, zum Beispiel für Pestizide, können in anderen Ländern oft auch mangels Kontrollen deutlich überschritten werden.

Bei Kontrollen von Importen in die EU gibt es häufig Meldungen zu Gewürzen und Kräutern. Vor allem schwarzer Pfeffer, Paprika- und Chilipulver sowie frische und getrocknete Kräuter sind negativ aufgefallen und zurückgewiesen worden. Belastet waren die Produkte zum Beispiel mit

  • Schimmelpilzgiften wie Aflatoxinen und Ochratoxin sowie
  • gesundheitsgefährdenden Keimen (Salmonellen, Coli-Bakterien, Bacillus cereus).

Auch Fremdkörper wurden gefunden. Eine Pfeffermischung aus Tunesien enthielt anstelle von roten Pfefferkörnern rote Paternostererbsen (Abrus precatorius). Diese enthalten den toxischen Inhaltsstoff Abrin, der zu schweren Vergiftungen oder gar zu Todesfällen führen kann. Die meisten dieser auffälligen Produkte stammten aus Asien und Afrika, seltener aus Osteuropa.

Auch Rückstände von Ethylenoxid können in Gewürzen auftreten. Ethylenoxid ist ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel, das gegen Pilze und Bakterien wirkt. Aufgrund der potenziell krebserregenden und erbgutschädigenden Wirkung ist es in der EU in der Lebensmittelindustrie verboten. Insbesondere Gewürze und Sesamsaat aus anderen Ländern können Verunreinigungen oder Rückstände von Ethylenoxid oder dem Abbauprodukt 2-Chlorethanol aufweisen.

Aktuelle Hinweise finden Sie im Schnellwarnsystem RASFF zur Lebensmittelsicherheit.

Immer wieder fallen bei der Einfuhr von Chili, Paprika, Curry und Cayennepfeffer in die EU auch verbotene Azofarbstoffe auf,  insbesondere die krebserregenden Sudanrot, Pararot, Orange II und Rhodamin. Diese Farbstoffe täuschen eine bessere Produktqualität vor. Inwieweit das auch Gewürze betrifft, die in diesen Ländern verkauft werden, ist unklar. Sensorisch sind die Beimischungen nicht festzustellen. Gefälscht wird auch bei teureren Gewürzen wie Safran, Kurkuma oder Ceylon-Zimt.

Häufig fallen auch nicht deklarierte Beimischungen zum Strecken (Verfälschen) von getrockneten Kräutern wie Oregano auf. Hierfür werden beispielsweise getrocknete zerstoßene Olivenblätter verwendet. Diese sind als Lebensmittel aber nicht zugelassen: Es fehlt die Novel-Food-Zulassung. Das Untersuchungsamt in Stuttgart hat dazu extra eine Schwerpunktuntersuchung durchgeführt. Gerade bei Oregano und Kreuzkümmel aus der Türkei sind bei Grenzkontrollen häufiger lebertoxische Pyrrolizidinalkaloide gefunden worden. Diese gelangen durch Verunreinigungen mit anderen Wildkräutern in das Produkt.

Welche Risiken bergen Honig und Kräutertees?

Auch Honig und Kräutertees werden gerne mitgebracht. Manche Honigsorten können jedoch erhöhte Anteile von Wirkstoffen aus Giftpflanzen enthalten, die von den Bienen mit dem Nektar oder Pollen in den Honig eingebracht werden. So können Honige (aber auch Kräutertees) die lebertoxischen Pyrrolizidinalkaloide enthalten. Besonders betroffen davon sind Honige aus Süd- und Mittelamerika.

Honig aus der türkischen Schwarzmeerregion (Pontischer Honig, türkischer Wildhonig, bitter honey) kann hohe Grayanotoxingehalte aufweisen, die zu akuten Vergiftungserscheinungen (Schwindel, Blutdruckabfall, langsamer Herzschlag, Lähmungen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) führen können. Grayanotoxine sind Pflanzengifte, die vor allem in an der türkischen Schwarzmeerküste weit verbreiteten Rhododendronarten vorkommen.

Außerdem sind allergische Reaktionen auf die "unbekannten" Pollen nicht auszuschließen. Hinzu kommt, dass vor allem Honige aus Kanada, den USA oder Südamerika Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten können, aus Südeuropa eher nicht.

Bei "natürlichen" Kräutertees tauchen in Deutschland immer mal wieder unzulässige Zutaten wie Chrysanthemenblätter, Ephedra, Sennes oder gar stark abführende Anthrachinone (krebserregend und erbgutverändernd) auf.

Achtung, giftige Schwermetalle!

Zu chronischen Bleivergiftungen nach dem Urlaub kommt es immer wieder beispielsweise durch Keramikgefäße, Gläser oder Bierkrüge aus Ferienländern. Diese eignen sich zumeist nicht, um Lebensmittel zu servieren, sondern nur als Dekoration. Auch mit Bleifarben bedruckte Plastiktaschen bergen Risiken, sofern sie in Kontakt mit Lebensmitteln kommen.

Grundsätzlich sollte man auch aus Umweltgründen auf Plastiktaschen besser verzichten und lieber selber einen Beutel bereit halten.

Ebenfalls hohe Schwermetallgehalte (vor allem Blei, teilweise auch Arsen) enthalten viele in Südostasien eingekaufte ayurvedische Nahrungsergänzungsmittel.

Auch Küchengerätschaften können gesundheitsschädigende Stoffe abgeben

Laut Schnellwarnsystem fallen auch immer wieder metallene Küchengeräte wie Pizza-Schneider, Grillbesteck, Pfannen, Töpfen etc. aus Asien durch zu hohe Abgabemengen von Nickel, Kobalt oder Chrom auf.

Bei Melamingeschirr, Pfannenwendern  etc. von dort wird häufig zu viel freigesetztes Melamin und Formaldehyd, Bisphenol A und teilweise krebserregende primäre aromatische Amine gemessen.

Auch scheinbar umweltfreundliches Bambusgeschirr besteht längst nicht immer aus 100 Prozent Bambus sondern enthält leider häufig Melamin- oder andere Kunststoffbeimischungen.

Beschränkungen und Verbote

Für etliche Lebensmittel gelten Import-Einschränkungen oder auch -Verbote:

  • Speisepilze zum privaten Verbrauch (bis zwei Kilogramm) dürfen ohne Einschränkungen eingeführt werden.
  • Die Einfuhr von Kartoffeln ist auch in geringsten Mengen grundsätzlich verboten.
  • Die Einfuhr von Kaviar ist wegen der Gefährdung aller Störarten aus Artenschutzgründen eingeschränkt.
  • Für Fleisch und Fleischwaren sowie für Wild, Milch, Milcherzeugnisse und auch Eier bestehen wegen der Gefahr von Tierseuchen (z.B. Afrikanische Schweinepest) zahlreiche Beschränkungen.
  • Einschränkungen gibt es auch für Pflanzen, aus Pflanzen hergestellten Produkten und Früchte. So dürfen diese aus Asien, Nord-/Süd-Amerika, Afrika und Australien nur mitgebracht werden, wenn ein Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes vorliegt. Für Gewürze gibt es in einigen Fällen gesonderte Kleinmengenregelungen für Privatpersonen.
  • Nahrungsergänzungsmittel (hochdosierte Vitamine, Ginsengwurzeln, Hinweise auf Behandlung von Krankheiten) fallen häufig unter das deutsche Arzneimittelgesetz, egal wie die rechtliche Lage im Ursprungsland aussieht. Der Import ist auf den üblichen persönlichen Bedarf beschränkt. Per Post ist die Einfuhr von Arzneimitteln generell verboten.
  • Zu allgemeinen Einfuhrbestimmungen und den speziellen Bestimmungen für Lebensmittel informiert der Zoll.

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