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Lebensmittel sicher einkaufen und lagern

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Unsere Lebensmittel sind in der Regel qualitativ hochwertig. Dennoch kann es zu lebensmittelbedingten Infektionen kommen. Ursachen können unter anderem unzureichende Hygiene oder falsche Lagerung bei der Aufbewahrung sein. Hier finden Sie Tipps, wie Sie Lebensmittel sicher transportieren und lagern.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Das Wichtigste in Kürze:

  • Transportieren Sie Lebensmittel, die gekühlt werden müssen, nach dem Einkauf rasch in Isolier- oder Kühltaschen nach Hause.
  • Achten Sie auf die vorgeschriebene Lagertemperatur des Lebensmittels, die häufig in der Nähe des Haltbarkeitshinweises steht.
  • Stellen Sie die Kühlschranktemperatur auf maximal sieben Grad Celsius ein.
  • Geöffnete Lebensmittel können, kühl gelagert, länger haltbar sein.
  • Ein Gemeinschaftskühlschrank kann funktionieren – mit klaren Regeln.
  • Bei hohen Temperaturen gilt es, ganz besonders auf eine ausreichende Kühlung von Lebensmitteln zu achten.
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Tipps zum sicheren Lebensmitteleinkauf

Die Kühlkette nicht unterbrechen

Versuchen Sie, den Zeitraum zwischen der Entnahme aus dem Kühlschrank im Supermarkt und dem Erreichen des heimischen Kühlschranks so gering wie möglich zu halten. Beachten Sie die auf der Verpackung gekennzeichneten Kühlungs- und Lagerungshinweise. Nutzen Sie für den Transport - nach Möglichkeit bereits am Kaufort - Isoliertaschen, Kühlboxen oder Kühlakkus. 

Das ist auch nicht nur im Sommer, sondern auch an warmen Frühlings- oder Herbsttagen wichtig. Erst bei Temperaturen unter 8 Grad ist es draußen kalt genug. Wer mit dem Auto nach Hause fährt: Auch im Kofferraum kann es durch die Heizung warm werden. Wegen zunehmender Hitzeperioden durch den Klimawandel wird das immer wichtiger.

Beachten Sie: Wer Eier einmal in die Kühltasche packt, muss sie auch Zuhause gekühlt lagern, um so die Sicherheit des Lebensmittels weiter zu gewährleisten. Hier finden Sie mehr zur Lagerung von Eiern.

Kleine Mengen kaufen

Kaufen Sie nur solche Mengen auf Vorrat, die Sie auch wie vorgeschrieben lagern können (zum Beispiel im Kühlschrank, Tiefkühlfach) und die Sie vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder Verbrauchsdatums verzehren können.

Richtige Lagerung von Lebensmitteln

Vorgeschriebene Lagertemperatur einhalten

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für Lebensmittel, die gekühlt werden müssen, bezieht sich häufig, je nach Produktgruppe, auf einen Bereich zwischen vier und acht Grad Celsius. Bei rohem, verpacktem Fleisch wird häufig auf eine Lagertemperatur von maximal vier Grad Celsius verwiesen. Achten Sie auf die angegebenen Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen auf der Verpackung. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Kältezonen in der Gebrauchsanweisung ihres Kühlschrankmodells, um verschiedene Lebensmittel bei der richtigen Temperatur aufzubewahren.

Achtung: Manche Produkte, etwa vorverpacktes Hackfleisch, dürfen nur bei maximal zwei Grad Celsius lagern. Wenn Sie diese Kühltemperaturen nicht einhalten können, müssen Sie solche Lebensmittel am besten noch am Einkaufstag verbrauchen oder verarbeiten. Solche Produkte tragen dann auch ein Verbrauchsdatum.

Kühlschrank von innen mit verschiedenen Kältezonen

Umfangreiche Tipps zur Haltbarkeit und Lagerung von unterschiedlichen Lebensmitteln finden Sie hier oder im kostenlosen Lagerungs-ABC.

Den Kühlschrank nicht zu voll packen

Stellen Sie die Temperatur Ihres Kühlschranks auf maximal sieben Grad Celsius ein. Je nach Modell herrschen unterschiedliche Temperaturzonen im Kühlschrank. Sortieren Sie daher Ihren Kühlschrank je nach Kältebedarf der Lebensmittel ein. Messen Sie im Zweifel mit einem Thermometer nach. Tauen Sie Ihren Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig ab und reinigen Sie diesen mehrmals im Jahr, am besten monatlich.

Beachten Sie: Wenn der Kühlschrank zu voll ist, steigt die Temperatur. Bei einem Großeinkauf ist es außerdem energieeffizienter, den Kühlschrank einmal aufzumachen und alles einzulagern, anstatt mehrmals die Tür zu öffnen und zu schließen. Bei nicht richtig geschlossener Dichtung kann ebenfalls Wärme von außen hineinströmen und die Temperatur deregulieren. Hohe Temperaturen in Wohnräumen während der Hitzeperioden im Sommer begünstigen dies.

Regelmäßige Kontrolle der Vorräte

Kontrollieren und reinigen Sie Kühl- und Vorratsschränke regelmäßig, um mögliche Keimbelastungen zu minimieren. Konserven mit gewölbtem Boden/Deckel gehören in den Hausmüll. Hier sollte die richtige Mülltrennung beachtet werden. Behalten Sie außerdem den Überblick, damit keine Lebensmittel in Vergessenheit geraten. 

Stellen Sie Lebensmittel mit kurzem Mindesthaltbarkeitsdatum am besten ganz nach vorne in den Kühlschrank. Werden Lebensmittel über eine längere Zeit gelagert, kontrollieren Sie diese auf einen Schädlingsbefall. Ist ein Befall erkennbar, müssen Sie diese Lebensmittel entsorgen.

Geöffnete Lebensmittel kühl lagern und zügig verbrauchen

Nach Anbruch der Verpackung ist ein Lebensmittel empfindlicher. Das wirkt sich auch auf die Haltbarkeit aus. Das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum gilt nur für unangebrochene Produkte.

Tipps der Verbraucherzentralen:

  • Viele Lebensmittel sind geöffnet nur begrenzt haltbar. Notieren Sie sich nötigenfalls das Datum des Anbruchs auf der Verpackung. 
  • Kühle Lagerung kann Wachstum und Vermehrung von Mikroorganismen hemmen und die Haltbarkeit nach Anbruch verlängern.
  • Angebrochene Fruchtsäfte sollten immer im Kühlschrank aufbewahrt werden. Nach dem Öffnen können Säfte relativ schnell verderben. Verderbserscheinungen wie Schimmel sind dabei nicht immer direkt erkennbar, besonders in Kartonverpackungen. Sie sollten Säfte daher innerhalb weniger Tage aufbrauchen.
  • Verschließen Sie angebrochene Fruchtsäfte sofort wieder nach dem Einschenken.
  • Konserven sollten nach Anbruch umgefüllt werden.
  • Konfitüren gehören nach dem Öffnen in den Kühlschrank.
  • Um die Verteilung von Keimen zu vermeiden, lagern Sie geöffnete Lebensmittel und Speisereste in geschlossenen Behältern oder vollständig abgedeckt im Kühlschrank.

Hygienischer Umgang verzögert den Verderb geöffneter Ware

Entnehmen Sie Lebensmittel wie etwa saure Gurken oder Marmelade aus dem Glas mit sauberem Besteck wie einer Gabel oder einem Löffel. Und zwar nur in der Menge, die Sie benötigen. Stellen Sie den Rest sofort in den Kühlschrank zurück.

Richtige Lagerung bei sommerlichen Temperaturen

Hohe Temperaturen begünstigen, dass sich Keime vermehren und Lebensmittel verderben. Um Lebensmittelinfektionen vorzubeugen und das Wegwerfen von Lebensmitteln zu vermeiden, sollten Sie besonders im Sommer und bei Hitzeperioden auf die richtige, durchgehende Kühlung von Lebensmitteln achten.

Gekühlte und tiefgefrorene Lebensmittel

Tiefgefrorene oder gekühlte Lebensmittel wie etwa Eis, frischer Fisch, Hackfleisch, oder Milchprodukte sollten, nicht nur bei sommerlichen Temperaturen schon in der Einkaufsstätte mit Hilfe von Isoliertaschen, Kühlboxen oder Kühlakkus verpackt, rasch nach Hause transportiert und sofort tiefgefroren oder gekühlt werden. Auf dem Fahrrad oder im Auto kann es schnell zu warm für die Produkte werden.

Obst und Gemüse

Bei Obst und Gemüse, das sonst nicht im Kühlschrank gelagert werden sollte, können Sie bei Hitze eine Ausnahme machen. Um diese vor einem vorzeitigen Verderb zu schützen, sollten auch sie einen Platz im Kühlschrank oder in kühlen Kellerräumen finden. Da es sich hierbei nicht um die optimalen Lagerungstemperaturen handelt, kaufen Sie empfindliche Obst- und Gemüsesorten bestenfalls nur in Mengen ein, die sie zügig verbrauchen können. 

Diese kälteempfindlichen Obst- und Gemüsesorten können Sie in kühlen Kellerräumen, im Kühlschrank oder im Kellerfach eines Mehrzonenkühlschranks lagern.

Kälteempfindliches ObstKälteempfindliches Gemüse

Ananas, Avocados, Bananen, Granatäpfel, Grapefruits, Guaven, Mandarinen, Orangen, Papayas, Passionsfrüchte, Zitronen

Auberginen, Basilikum, Gurken, Kartoffeln, Knoblauch, Kürbisse, Okraschoten, Paprika, Tomaten, Zucchini, Salate

Brot und Backwaren

Auch Brot kann bei schwüler Wärme schneller schimmeln. Es empfiehlt sich auch hier eine Lagerung im Kühlschrank oder in kühlen Kellerräumen. Um dem Schimmel weniger Angriffsfläche zu bieten, kaufen Sie Brot am Stück. Falls der Laib aber einmal Schimmel angesetzt hat, muss dieser komplett entsorgt werden. Alternativ können Sie Brotscheiben einfrieren und nach Bedarf portionsweise auftauen. Ein kurzes Auftauen im Toaster macht das Brot wieder frisch, auch nach dem Kühlschrank.

Achten Sie außerdem darauf, Ihre Lebensmittel zügig zu verbrauchen und sie bei Gartenfesten, Picknicks oder ähnlichen Anlässen nicht in der Sonne stehen zu lassen – Outdoor-Buffets sollten im Schatten stehen. Kühlbedürftige und verderbliche Lebensmittel sollten auch bei diesen Anlässen beispielsweise mit einer Kühlbox oder einem Miet-Kühlschrank transportiert und aufbewahrt werden. 

Am besten nur kleinere Mengen nach draußen stellen, um Verderb zu vermeiden. Bei Gerichten mit zum Beispiel rohem Fleisch und rohem Ei, die anfällig für Keime sind, ist bei solch einem Buffet große Vorsicht geboten und eher abzuraten.

Spezialfall Gemeinschaftskühlschrank?

Einsame Lebensmittel, für die sich niemand verantwortlich fühlt, vergammelte Lebensmittel oder Pfützen auf Ablageflächen durch ausgelaufene Flüssigkeiten: Ein Gemeinschaftskühlschrank kann eine besondere Herausforderung sein. Klare Regeln und wertschätzende Problem-Kommunikation können hier helfen.

Wichtig ist: Jeder Kühlschrank muss regelmäßig gründlich gereinigt werden. Damit das bei einem Gemeinschaftskühlschrank nicht immer dieselben Personen übernehmen, sollten Sie einen Putzplan aufstellen. Eine Grundreinigung sollte mindestens einmal im Monat erfolgen. Dabei sollten Sie auch vergammelte Lebensmittel entfernen.

Auch abseits des Putzplans ist es notwendig, Verunreinigungen direkt zu beseitigen, am besten von demjenigen, der diese verursacht hat.

Zettel mit Namen oder ein Bereich, in dem Lebensmittel stehen, die alle essen können, kann hilfreich sein, um Streitigkeiten zu vermeiden. 

Küchenspüle mit Resten und Unordnung

Lebensmittel: Keine Chance für Keime & Co.

Mehr als 100.000 Menschen erkranken pro Jahr deutschlandweit durch Erreger in Lebensmitteln. Ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln schützt vor Infektionen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte für einen unbeschwerten Genuss.

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Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Haushalt im Griff
Das bisschen Haushalt …
nachhaltig haushalten geht eigentlich ganz einfach – wenn man weiß, wie. Waschen, Putzen…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.