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Bleileitungen verboten: Leitfaden zum Austausch von Bleirohren ab 2026

Stand:
Seit Januar 2026 sind Bleileitungen in Deutschland endgültig verboten. Die Verbraucherzentralen klären auf, was Sie jetzt zum Austausch von Bleirohren wissen müssen, wie Sie Bleirohre erkennen und welche Schritte jetzt notwendig sind, um Ihre Gesundheit zu schützen.
Jemand lässt am Waschbecken Wasser in ein Glas laufen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit 12.01.2026 sind Bleirohre und bleihaltige Bauteile verboten.
  • Für Eigentümer:innen und Vermieter:innen besteht eine klare Pflicht zum Austausch. Mieter:innen können eine Überprüfung verlangen und bei Untätigkeit die Behörden einschalten.
  • Blei in Rohren stellt vor allem für Kinder und Schwangere ein Gesundheitsrisiko dar.
  • Betroffen sind insbesondere alle Häuser mit Baujahr vor 1973.
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Seit dem 12. Januar 2026 sind Bleileitungen in Deutschland vollständig verboten. Das betrifft nicht nur komplette Wasserrohre, sondern auch kleinste Teilstücke, Armaturen und Lötverbindungen aus Blei. Die geänderte Trinkwasserverordnung soll Verbraucher:innen konsequent vor gesundheitsschädlichem Blei im Trinkwasser schützen.

Warum Blei im Trinkwasser ein Gesundheitsrisiko ist

Blei kann sich aus alten Leitungen lösen, insbesondere wenn Wasser längere Zeit in den Rohren steht. So gelangt es unbemerkt in Kaffee, Tee oder Babynahrung. Bereits geringe Mengen können langfristig zu schweren gesundheitlichen Schäden führen, darunter Entwicklungsstörungen bei Kindern, Nierenschäden oder erhöhter Blutdruck.

Problematisch ist zudem, dass sich Blei im Körper anreichert und gesundheitliche Folgen oft erst nach Jahren sichtbar werden.

Welche Gebäude sind besonders betroffen?

Vor allem Altbauten, die vor 1973 errichtet wurden, verfügen noch über Bleileitungen. Damals galt Blei als übliches Material für Trinkwasserinstallationen. In vielen Fällen sind die Leitungen noch im Keller, in Steigleitungen oder in einzelnen Wohnungsanschlüssen vorhanden.

So erkennen Sie Bleileitungen im Haus

Typische Merkmale von Bleirohren sind:

  • grau-silberne Farbe
  • weiches Material, leicht anritzbar
  • häufig in Kellern oder Steigleitungen

Sicherheit bringt jedoch nur eine fachliche Prüfung oder eine Trinkwasseranalyse durch ein zertifiziertes Labor.

Wer muss Bleirohre austauschen?

Pflichten von Hauseigentümer:innen und Vermieter:innen

Besitzen Sie Eigentum, sind Sie für die Trinkwasserinstallation bis zur Wasserzähleranlage verantwortlich. Wird Blei festgestellt, müssen die Leitungen vollständig ausgetauscht werden. Eine bloße Stilllegung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Die Verbraucherzentralen empfehlen:

  • Prüfung durch einen Fachbetrieb
  • Trinkwasseranalyse durch ein anerkanntes Labor
  • vollständige Dokumentation der Maßnahmen

Je nach Maßnahme können Förderprogramme, etwa über die KfW, genutzt werden.

Rechte von Mieter:innen bei Bleileitungen

Als Mieter:in müssen Sie den Austausch nicht selbst bezahlen. Sie haben das Recht:

  • den/die Vermieter:in schriftlich zur Prüfung aufzufordern
  • bei Untätigkeit das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten
  • bei nachgewiesener Gesundheitsgefährdung eine Mietminderung zu prüfen

Bleileitungen prüfen lassen: So gehen Mieter:innen vor

  1. Vermieter:in schriftlich über den Verdacht informieren
  2. Reaktion abwarten und Frist setzen
  3. Bei keiner Reaktion das Gesundheitsamt kontaktieren
    Viele Gesundheitsämter bieten Untersuchungen kostenlos oder gegen geringe Gebühren an.
  4. Wasserprobe entnehmen lassen (mindestens 4 Stunden Standzeit)

Tipp der Verbraucherzentralen: Nur Untersuchungen durch zertifizierte Labore sind rechtlich belastbar.

Bleirohre austauschen: Schritt-für-Schritt-Übersicht

  1. Erste Prüfung mit Teststreifen oder Fachbetrieb
  2. Übergangslösung: Wasser nach Standzeiten ablaufen lassen
  3. Austausch planen: Moderne Kunststoff- oder Kupferrohre verwenden
  4. Unterlagen sichern: Rechnungen und Prüfberichte aufbewahren

Gibt es Bußgelder bei Verstößen?

Ja. Bei Verstößen gegen das Bleiverbot und nachgewiesener Gefährdung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

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