Kostenloses Online-Seminar "Ist fair drin, wo fair drauf steht? – Kennzeichnung und Werbung von fair gehandelten Lebensmitteln" am 18. September um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Ein scheinheiliges Angebot

Stand:
Ein Verbraucher wollte aus der Kirche austreten. Das dies bequem online möglich sei, versprach die Internetseite kircheaustreten.de. Doch statt einer echten Dienstleistung bekam der Verbraucher nur ein wertloses PDF-Dokument – und sollte dafür zahlen.
Mann schreibt auf Laptop, nur Hände sind sichtbar
Off

Der Fall

Immer mehr Dienstleistungen von Unternehmen und Behörden werden online angeboten. So ging auch Paul H.* zunächst davon aus, dass er problemlos online aus der Kirche austreten könne – schließlich wurde genau das auf der Internetseite kircheaustreten.de versprochen. Paul H. füllte das Formular aus und erhielt am selben Abend eine Rechnung in Höhe von 29,90 Euro. 

Erst bei genauerem Hinsehen stellte Paul H. fest: Er hatte keine Dienstleistung für die Abwicklung des Kirchenaustritts gebucht, sondern lediglich ein wertlose PDF-Dokument erhalten. Diesen Antrag gibt es auch kostenlos im Internet. Um tatsächlich aus der Kirche auszutreten, müsste Paul H. selbst zu der zuständigen Behörde gehen – in seinem Fall das Standesamt seines Wohnsitzes - und dort den Austritt persönlich beantragen. Die Gebühr dafür beträgt je nach Behörde ca. 30 Euro. Verärgert beschwerte er sich bei der 36media GmbH, der Betreiberin von kircheaustreten.de und verweigerte die Zahlung. Nachdem der Anbieter nicht auf seine Nachricht reagierte, sah Paul H. die Sache als erledigt an. Über ein halbes Jahr später erhielt Paul H. jedoch ein Inkassoschreiben, zusätzlich zu den Kosten für das wertlose PDF sollte er rund 50 Euro an Mahn- und Inkassokosten zahlen, eine Woche später kam sogar eine zweite Mahnung mit höheren Forderungen. Paul H. wandte sich an die Verbraucherzentrale. 
 

Das haben wir getan

Wir haben und die Schreiben des Inkassobüros, die Rechnung und die Homepage kircheaustreten.de genau angeschaut. Schnell war klar: Der Anbieter handelt rechtswidrig. Verbraucher:innen erfahren, wenn sie sich durch das Antragsformular klicken, nicht, welche Dienstleistung sie tatsächlich buchen und wie hoch der Gesamtpreis für die angebliche Dienstleistung ist. Zwar wird die tatsächliche Dienstleistung – das Bereitstellen eines ausgefüllten Formulars, das es anderswo auch kostenlos gibt – in den häufigen Fragen erwähnt, doch das reicht nicht aus. Auch, weil im Verlauf des Kaufvorgangs eher der Eindruck erweckt wird, dass ein Austritt online möglich sei. Wegen diesem Vorgehen haben wir den Betreiber der Seite abgemahnt und ihn aufgefordert, sein Verhalten künftig zu unterlassen. Da auf die Abmahnung keine Reaktion erfolgt ist, haben wir Klage vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht. Auch gegen das Inkassobüro gehen wir rechtlich vor, da diese Mahnkosten erhoben, die der 36media GmbH nicht entstanden waren und die darüber hinaus nicht weiter erläutert wurden. Da das Inkassobüro die Unterlassungserklärung nur in Teilen abgab, haben wir auch hier Klage eingereicht, das Verfahren liegt beim Landgericht Frankfurt am Main. 

 

Gut zu wissen

Regelmäßig erhalten wir Beschwerden zu falschen Dienstleistungen, bei denen mehr versprochen wird, als Verbraucher:innen am Ende erhalten. Egal, ob es um einen Nachsendeauftrag, den Antrag auf Kindergeld oder den Rundfunkbeitrag geht – die Anbieter täuschen mit offiziell aussehenden Internetseiten Seriosität vor, am Ende erhalten Verbraucher:innen meist nur wertlose Dokumente oder Broschüren, Anträge werden nicht weitergeleitet – und die Betroffenen sollen dafür zahlen. Über solche und ähnliche Maschen haben wir in der Vergangenheit bereits in Pressemeldungen und in unserem Podcast berichtet.


*  Der Name des Verbrauchers ist anonymisiert. Der tatsächliche Name ist der Verbraucherzentrale bekannt. 

genau genommen Podcast Logo (Verbraucherzentrale)

Podcast: Ärger mit Post- und Paketsendungen

Ein Paket oder Brief - unendlich viele Möglichkeiten, was beim Versand schiefgehen kann. Glücklicherweise lassen sich die meisten Probleme mit verspäteter und verlorener Post lösen. Wir verraten, in welchen Fällen die Verantwortung hierfür beim Anbieter liegt und wann Sie selbst aktiv werden müssen.
Kind macht Kühlschrank auf

Kühlschrank, Trockner, Durchlauferhitzer: Die heimlichen Strommonster in Ihrer Wohnung

Diese Geräte fressen Ihr Geld – Energieprofi warnt!

Schmuckbild

Unzulässiger Stornoabzug bei SV Sparkassenversicherung

Betroffene können zu Unrecht einbehaltenes Geld zurückfordern.
Schmuckbild

Sommer, Sonne, Sparpotenzial

Solarthermie-Anlage richtig nutzen

Gesamtpreisangabe bei Fitnessstudio-Verträgen

Landgericht Ellwangen, Urteil vom 08.12.2023 (Az. 10 O 45/23)
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.08.2025 (Az. 2 U 2/24), nicht rechtskräftig

Verbraucher:innen müssen vor Abschluss eines Vertrages über eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einer Mindestvertragslaufzeit über den Gesamtpreis informiert werden, der die Beiträge und Gebühren einschließt, die innerhalb dieses Zeitraums gezahlt werden müssen.