Kostenloses Online-Seminar "Warm, unabhängig, zukunftssicher: Die Wärmepumpe für Ihr Eigenheim“ am 19. Mai um 14 Uhr. Jetzt hier anmelden.

Zeitungen und Zeitschriften im Abo: Tipps für Widerruf oder Kündigung

Stand:
Hinweise und praktische Tipps zum Widerruf eines bereits abgeschlossenen sowie Kündigung eines bestehenden Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements.
Zeitung in einem Briefkasten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie können ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement, das an der Haustür oder via Internet, Telefon oder aufgrund schriftlicher Materialien zustande gekommen ist, in der Regel formlos widerrufen.
  • Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sind nicht widerrufbar.
  • Auch Kündigungen können ohne Unterschrift zum Beispiel per E-Mail erfolgen und müssen nicht noch einmal von Ihnen bestätigt werden.
  • Generell sind Nachweise, zum Beispiel in Form von Einschreiben, empfehlenswert.
On

Podcast

Ein Abo widerrufen

Ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement können Sie widerrufen. Ein Widerruf ist ebenfalls möglich, wenn der Vertrag im Internet, per Telefon oder aufgrund schriftlicher Materialien zustande gekommen ist.

Dagegen sind Bestellungen von einzelnen Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten nicht widerrufbar – auch dann nicht, wenn sie telefonisch oder im Internet abgeschlossen wurden.

Für alle Abonnements gilt: Die Widerrufsfrist beträgt mindestens 14 Tage und beginnt, wenn Sie die erste Zeitschrift erhalten haben, aber nicht bevor Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden – zum Beispiel per Mail oder Post.

Der Widerruf kann formlos erfolgen - entgegen weit verbreiteter Ansicht ist eine Unterschrift nicht erforderlich! Es empfiehlt sich aber, einen Nachweis sicher zu stellen, etwa in Form eines Briefs per Einschreiben. Versenden Sie Ihren Widerruf per E-Mail, sollten Sie darauf achten, dass Sie eine Bestätigung erhalten. Um die 14-tägige Frist zu wahren, reicht eine E-Mail jedoch aus.

Ein Abo kündigen

Ein Abonnement können Sie grundsätzlich zum Ende einer zuvor vereinbarten Mindestdauer bzw. einer entsprechenden Laufzeit kündigen. Beachten Sie, dass hierbei Fristen einzuhalten sind. Bei älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate zum Ende der vereinbarten Laufzeit betragen.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist nicht länger als 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit sein. Für ein Kündigungsschreiben ist in der Regel keine Unterschrift notwendig – auch eine per E-Mail versendete Kündigung ist ausreichend. Es empfiehlt sich aber auch hier, einen Nachweis sicher zu stellen, da Sie im Zweifel belegen müssen, wann die Kündigung beim Anbieter angekommen ist.

Neuerung seit 1. Juli 2022: Bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können, muss seit Anfang Juli 2022 eine Kündigung über den so genannten Kündigungsbutton ermöglicht werden. Dabei muss der konkrete Vertrag nicht notwendigerweise online abgeschlossen worden sein. Die Möglichkeit, einen solchen Vertrag online beim Anbieter abschließen zu können, ist entscheidend. Daher gilt dies häufig auch für Zeitschriftenabos.

Kennt man das konkrete Datum des Kündigungszeitpunktes, fügt man am besten trotzdem noch "… bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt" hinzu, um lästige Diskussionen um den korrekten Zeitpunkt im Nachgang zu vermeiden. Außerdem sollte man um eine Bestätigung des Vertragsendes bitten. 

Wichtig zu wissen: Eine Kündigung ist eine "einseitige Willenserklärung", die nicht bestätigt werden muss. Sollten Sie also aufgefordert werden, sich die Kündigung zum Beispiel noch einmal telefonisch bestätigen zu lassen, müssen Sie nicht reagieren.

Unter Umständen soll eine solche Aufforderung ohnehin nur der Werbung für weitere Abos oder anderweitige Vertragsabschlüsse dienen. Am besten schreiben Sie bereits in die Kündigung, dass der Kündigungszeitpunkt per E-Mail oder Brief mitgeteilt werden soll und dass kein Interesse am telefonischen Austausch besteht.

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Mensch mit Handschuh dreht Gashahn

Einfach abgeklemmt? - Kosten für Stilllegung des Gasanschlusses

Viele Eigentümer:innen denken über einen Heizungstausch nach oder haben das bereits getan. Wer sich für ein klimaneutrales Heizsystem, wie z. B. die Wärmepumpe, entschieden hat, steht nun vor der Frage, ob der Gasanschluss stillgelegt werden sollte.
Solaranlage auf einem Dach

Photovoltaik: So geht es nach 20 Jahren weiter

Viele Anlagen verlieren die Förderung – warum sich der Weiterbetrieb oft trotzdem lohnt
Mann stützt sich den Kopf auf die Hände am Strand

Kerosinmangel und steigende Preise: Was Pauschalreisende jetzt wissen müssen

Verbraucherzentrale erklärt Rechte bei Preiserhöhungen und Flugproblemen – Pauschalreise-Check bietet schnelle Hilfe
Ein Glas cremige Sojamilch steht im Zentrum dieser hellen, minimalistischen Komposition auf einem weißen Stoffuntergrund, während ein darüber balancierter Holzlöffel eine Häufung runder, gelblicher Sojabohnen präsentiert. Die sanfte Beleuchtung in warmen Beigetönen betont die natürliche Textur der Zutaten, die durch weitere dekorativ verstreute Bohnen im weichgezeichneten Hintergrund ergänzt werden.

Mythen, Risiken und Chancen: Soja im Faktencheck

Verbraucherzentralen ordnen Sorgen und Hoffnungen rund um den Verzehr von Soja ein
Schmuckbild

Weitere Rentenfaktorklauseln vor Gericht

Verbraucherzentrale hat Klage gegen Allianz und R+V eingereicht